„Planungen für die wachsende Stadt“ - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83)
Begründung
Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist ausgeschlossen. B. Zur Vorlage M 83 III: Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu erhalten. Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B. durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser Fläche. Diese geplante Verdrängung soll jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll, bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte "höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2017, NR 240
Betreff: "Planungen für die wachsende Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist ausgeschlossen. B. Zur Vorlage M 83 III: Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu erhalten. Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B. durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser Fläche. Diese geplante Verdrängung soll jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll, bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte "höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend vorzusehen.Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 15.02.2017
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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