„Planungen für die wachsende Stadt“ - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83)
Vorlagentyp: NR AfD
Begründung
Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist ausgeschlossen. B. Zur Vorlage M 83 III: Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu erhalten. Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B. durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser Fläche. Diese geplante Verdrängung soll jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll, bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte "höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend vorzusehen.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom
08.02.2017, NR 240 Betreff: "Planungen für die wachsende
Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M
81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden
Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse
der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung
unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt.
B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher
Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist
ausgeschlossen.
B. Zur Vorlage M 83 III: Die
Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur,
Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die
Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und
Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders
wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz
Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer
flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit
möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu
erhalten. Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch
der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen
Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein
Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit
der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken
soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche
von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B.
durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser
Fläche. Diese geplante Verdrängung soll
jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck
erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten
negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von
den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den
folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt
offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist
festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu
berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung
der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die
Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung
vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher
Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders
wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und
eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist
festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der
Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll,
bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern
erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz
Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte
"höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist
eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch
besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des
Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der
Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend
vorzusehen. Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD und FDP (NR 235 = Ablehnung) 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 120 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 18 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird die Vorlage OF 170/3
ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 128 2017
1. Der Vorlage
NR 235 wird im Rahmen der Vorlagen OA 126 und OA 128 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 170/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der Punkt 8. vom Antragsteller zurückgezogen und die
Ziffern 6. 7. und 10. wie folgt geändert werden: "6. Das Quartier
soll weitestgehend autofrei sein, dafür ein Paradies für Fußgänger und
Radler, mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Eine Tiefgarage soll
eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharingstellplätzen
und Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug
in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand
soll in das Freiflächenkonzept integriert werden. Dazu wird ein Wegekonzept
und ein Baumkataster erstellt. 10. Neben dem zu prüfenden Standort für
eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas
auszuweisen."
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und
BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient
zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht
teilgenommen hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.:
GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und
FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE.
gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (=
Ablehnung) Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei
Enthaltung CDU und BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
9. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP
und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (NR 235, NR 240, OA 120, OA 126 und OA 128 =
Ablehnung, NR 251 = Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00