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„IHK-Studie zum Wirtschaftsstandort Frankfurt“

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

Frankfurt" In dem Bericht B 713 vom 5.11 2004 zur Beurteilung der IHK - Studie zum Wirtschaftstandort Frankfurt trifft der Magistrat auf die Frage , welche Schritte er unternimmt um die Verwaltung in die Lage zu versetzen, Wirtschaftsunternehmen flexibler und kundenfreundlicher betreuen zu können, folgende Feststellungen:

  1. "Die Fähigkeit, pragmatische Hindernisse zu beseitigen und die Beschleunigung der Verfahren können (. .) entscheidende Investitions- und Wachstumsvorteile bringen." 2. "Alle Studien belegen die inzwischen sehr starke internationale Prägung Frankfurts als besonderen Standortvorteil., auf den sich Erwerbstätige einstellen sollten. Obwohl die Verwaltungssprache Deutsch ist und bleibt, muss die Fremdsprachenkompetenz, vor allem Englisch, auch bei städtischen Bediensteten verbreitert werden." 3. "Die teilweise bereits erfolgten Bemühungen um eine Verkürzung und Einheitlichkeit der Verfahren und Wege mit Außenwirkung zur Milderung negativer Effekte der großstadttypischen Arbeitsteiligkeit der beteiligten Stellen und Ämter werden zumindest in investitions- und wirtschaftsrelevanten Fragen weiter ausgebaut."
  2. In Bezug auf die kritische Beurteilung der weichen Standortfaktoren der Stadt und der Region "FrankfurtRheinMain" heißt es: "Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass gerade im Dienstleistungssektor die Entfernungen der Pendlerströme, auch im Management, eher zunehmen (. .), bleibt festzuhalten, dass die Erwerbstätigen in Frankfurt und Frankfurt Rhein Main nicht in ausreichendem Maße von den Angeboten erreicht werden. Der Magistrat wird mit anderen Akteuren bemüht sein, die zutage getretenen Kenntnislücken zu schließen." Dies vorausgesetzt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die konkreten Maßnahmen, mit denen an der Umsetzung der unter 1-4 genannten Punkte gearbeitet wurde. Begründung: Die Zielvorgaben, die von Seiten des Magistrats im B 713 formuliert wurden, sind grundsätzlich sinnvoll . Es ist der Realisierung einzelner Schritte dienlich, wenn - wie in anderen Politikbereichen auch - die Stadtverordneten zeitnah über konkrete Umsetzungsschritte informiert werden.

Inhalt

Antrag vom 13.01.2005, NR 1663

Betreff: "IHK-Studie zum Wirtschaftsstandort Frankfurt" In dem Bericht B 713 vom 5.11 2004 zur Beurteilung der IHK - Studie zum Wirtschaftstandort Frankfurt trifft der Magistrat auf die Frage , welche Schritte er unternimmt um die Verwaltung in die Lage zu versetzen, Wirtschaftsunternehmen flexibler und kundenfreundlicher betreuen zu können, folgende Feststellungen:

  1. "Die Fähigkeit, pragmatische Hindernisse zu beseitigen und die Beschleunigung der Verfahren können (. .) entscheidende Investitions- und Wachstumsvorteile bringen."

  2. "Alle Studien belegen die inzwischen sehr starke internationale Prägung Frankfurts als besonderen Standortvorteil., auf den sich Erwerbstätige einstellen sollten. Obwohl die Verwaltungssprache Deutsch ist und bleibt, muss die Fremdsprachenkompetenz, vor allem Englisch, auch bei städtischen Bediensteten verbreitert werden."

  3. "Die teilweise bereits erfolgten Bemühungen um eine Verkürzung und Einheitlichkeit der Verfahren und Wege mit Außenwirkung zur Milderung negativer Effekte der großstadttypischen Arbeitsteiligkeit der beteiligten Stellen und Ämter werden zumindest in investitions- und wirtschaftsrelevanten Fragen weiter ausgebaut."

  4. In Bezug auf die kritische Beurteilung der weichen Standortfaktoren der Stadt und der Region "FrankfurtRheinMain" heißt es: "Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass gerade im Dienstleistungssektor die Entfernungen der Pendlerströme, auch im Management, eher zunehmen (. .), bleibt festzuhalten, dass die Erwerbstätigen in Frankfurt und Frankfurt Rhein Main nicht in ausreichendem Maße von den Angeboten erreicht werden. Der Magistrat wird mit anderen Akteuren bemüht sein, die zutage getretenen Kenntnislücken zu schließen." Dies vorausgesetzt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die konkreten Maßnahmen, mit denen an der Umsetzung der unter 1-4 genannten Punkte gearbeitet wurde. Begründung: Die Zielvorgaben, die von Seiten des Magistrats im B 713 formuliert wurden, sind grundsätzlich sinnvoll . Es ist der Realisierung einzelner Schritte dienlich, wenn - wie in anderen Politikbereichen auch - die Stadtverordneten zeitnah über konkrete Umsetzungsschritte informiert werden.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.11.2004, B 713

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