Flutlicht Stadion Bornheimer Hang
Begründung
Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird ermächtigt, zur Herstellung und für den Test einer Flutlichtanlage mit integriertem Blendschutz am Stadion Bornheimer Hang 350.000 € netto zu verausgaben, in denen neben Positionen für den Test der Anlage mit Autobahnsperrung und Verkehrsumleitungen, Entwicklungs- und Projektbetreuungskosten die Nachrüstung der Leuchtkörper mit 240.000 € netto enthalten ist. Die für die Flutlichtanlage entstehenden Kosten sind mit der in Aufstellung befindlichen Mehrkostenvorlage zum Umbau des Stadions zu beordnen. Begründung: Der FSV hat eine Spielberechtigung für die Zweite Fußballbundesliga im Stadion am Bornheimer Hang auch unter der Voraussetzung erhalten, daß dort eine Flutlichtanlage mit 800 Lux zur Verfügung steht. In der Vergangenheit wurde davon ausgegangen, daß der Betrieb einer solchen Flutlichtanlage eine aufwendige Gegenbeleuchtungsanlage an der A661, Kostenschätzungen beliefen sich auf mindestens 2,5 Mio. €, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig macht. Aufgrund dieses Aufwandes und des längeren Umsetzungszeitraums war eine lichtstärkere Flutlichtanlage in den von der Stadtverordnetenversammlung freigegeben Mitteln zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadion bis 31.07.2009 nicht enthalten. Untersuchungen im Lichtlabor nach Beauftragung eines Lichtexperten durch das Sportdezernat kommen inzwischen jedoch zu dem Ergebnis, daß die Blendwirkung der Flutlichtanlage durch eine Nachrüstung der vorhandenen Leuchtkörper mit Einblendmustern und Ausblendtuben so weit reduziert werden kann, daß mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Vorkehrungen für die Autobahn getroffen werden müssen. Ein Test der so nachgerüsteten Flutlichtanlage in der Nacht vom 18./19.07. soll die Wirksamkeit dieser Lösung nachweisen. Da die insgesamt dafür erforderlichen 350.000 € netto in der von der Stadtverordnetenversammlung bisher freigegebenen Summe nicht enthalten sind, jetzt aber die Möglichkeit besteht, schon zu Saisonbeginn im August eine lichtstärkere Flutlichtanlage zu vergleichweise geringen Kosten in Betrieb nehmen zu können, ist eine weitere Ermächtigung des Magistrats notwendig.