Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M
43 Betreff:
Rekonstruktion der
Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer
Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom
09.07.2009, § 6394 (NR 1479) Auf Antrag des Magistrats vom 11.02.2011
1. Es wird grundsätzlich zugestimmt, dass zur
Erfüllung der Lizenzauflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der
infrastrukturellen Anforderungen des Deutschen Fußball Bundes (DFB) für einen
Spielbetrieb in der zweiten Fußballbundesliga, wie sie im Stadionhandbuch
dieser Fußballverbände vorgeschrieben sind, eine Rekonstruktion der
Haupttribüne und eine Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit
Option auf 15.000 Zuschauer öffentlich ausgeschrieben werden. Weiterhin wird
zugestimmt, dass dabei Einrichtungen eingebaut werden, die es einem künftigen
Betreiber ermöglichen, eine an den Bedürfnissen des Profifußballes orientierte
Bewirtschaftung des Stadions vorzunehmen. Es sind hierfür aufgrund einer
Kostenschätzung 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto) an
städtischen Investitionsmittel aufzubringen. 2. Des Weiteren wird grundsätzlich zugestimmt, dass
zur Finanzierung der unter Punkt 1 dieses Magistratsvortrages genannten Kosten
die im Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellten Mittel in Höhe von insgesamt
10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto) herangezogen werden. Vor
Auftragsvergabe an einen Generalübernehmer wird der Magistrat in einer Bau- und
Finanzierungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung den genauen
Leistungsumfang der zu vergebenden Bau- und Planungsleistungen zur
Beschlussfassung vorlegen. Mit der Bau- und Finanzierungsvorlage wird das
Raumprogramm zur Genehmigung vorgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass die
Ausschreibung auf Basis eines mit dem Revisionsamt mündlich abgestimmten
Raumprogramms erfolgt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass im Vorgriff auf eine
aus Gründen der Rechtssicherheit zwingend erforderlichen europaweiten
Ausschreibung der Rekonstruktion der Haupttribüne bereits eine Vorankündigung
der Bau- und Planungsleistungen zur Fristverkürzung und Straffung des
Terminplanes vorgenommen wurde. Die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme ist
insbesondere in der Frage der im März 2011 anstehenden Lizenzbeantragung des
FSV Frankfurt bei der DFL für die Zweite Bundesliga -Spielsaison 2011/2012 und
der Verkürzung der anschließenden Vergabe- und Fertigstellungszeit
begründet. Begründung:
A. Zielsetzung
Ziel des vorliegenden
Magistratsvortrages ist die grundsätzliche Zustimmung der politischen Gremien
zur Verausgabung der im Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellten Mitteln in Höhe
von insgesamt 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto). Zu diesem
Zweck soll ein rechtssicheres und transparentes, VOB- konformes
Vergabeverfahren durchgeführt werden. In einer europaweiten öffentlichen
Ausschreibung werden Bau- und Planungsleistungen der Rekonstruktion der
Haupttribüne und einer Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit
Option auf 15.000 Zuschauer ausgeschrieben. Die Leistungsinhalte dieser
Ausschreibung sind im von Verein und Stadt unterschriebenen "Letter of intent"
(LOI) in Anlage 1 dargestellt. Aus vergaberechtlichen Gründen ist nach
eingehender rechtlicher Prüfung eine grundsätzliche Freigabe eines
Baukostenbudgets und des im beiliegenden LOI dargestellten Bauprogramms durch
die Mandatsträger der Stadt Frankfurt am Main als Bezugsgröße für die Bewertung
eingehender Angebote unerlässlich. Die in den politischen Gremien abgestimmte
Ausschreibung soll dann so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, um
die Zieltermine sicher zu stellen. B. Alternativen Nach Einschätzung der städtischen
Fachämter bestehen zu einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung keine
Alternativen. Die Randbedingungen des im Stadion auch während des Baues
abzuwickelnden Fußballspielbetriebes von Regionalliga und
Zweitligamannschaften, insbesondere terminlicher Art, lassen nur die Vergabe an
einen Generalübernehmer im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung als
zweckdienlich zu. Auch die Budgetvorgabe, die einzuhalten ist, empfiehlt eine
Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zu einem Festpreis. Insofern scheidet
eine gewerkeweise Ausschreibung aus. Entgegen konventionell, detailliert
durchgeplanten Baumaßnahmen, ist es bei der "Funktional- Generalübernehmer
Ausschreibung" nicht möglich, in diesem Stadium eine Bau- und
Finanzierungsvorlage auch nur annähernd in der sonst üblichen
Tiefenschärfe zu erstellen, da lediglich Vorplanungen bzw. die Konzeptplanung
für die Ausschreibung den Bietern erarbeitet und vorgegeben werden. Letztlich
gehören neben den überwiegenden Bauleistungen auch die architektonischen
und technischen Planungen zum angefragten Leistungsspektrum der Bieter. Eine
noch zu erstellende und den politischen Gremien vorzulegende Bau- und
Finanzierungsvorlage wird nun im Zuge der Leistungsverzeichniserstellung in
mehreren Schritten parallel vorbereitet. Die einzelnen Schritte der Vergabe an
einen Generalübernehmer werden in einer Vergabedokumentation detailliert
dargestellt werden. C. Lösung Für die der Rekonstruktion der Haupttribüne und
einer Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit Option auf
15.000 Zuschauer wurden im Laufe der Diskussionen durch unterschiedliche Teams
mehrere planerische Lösungsansätze entwickelt. Mit Schreiben vom 16.Dez.2010
wurde die ABG Frankfurt Holding beauftragt, mit den Vorbereitungen für die
Ausschreibung zu beginnen. Am 21. Januar erfolgte die Ratifizierung des LOI
zwischen dem FSV Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main, sowie die Fristen
verkürzende Vorveröffentlichung der Ausschreibung. Mithin wird nun das
Projektkonzept den weiteren Planungen zugrunde gelegt, das bei minimaler
Bauzeit und größtmöglicher Realisierung der Nutzeranforderungen den
vorgegebenen finanziellen Gesamtrahmen von 10.504.000 € netto (12.499.760
€ brutto) sicher zu stellen scheint. In Anlagen 1 und 2 sind die
wesentlichen Eckpunkte der aktuell einvernehmlichen Planungsanforderungen
aufgeführt. Im weiteren
Planungs- und Vorbereitungsprozess für die Ausschreibung werden diese Inhalte
wesentlich präzisiert, ohne dass dadurch jedoch das bauliche Gesamtvolumen
erhöht werden darf. Dies, um bestmöglich sicher zu stellen, dass der
Finanzrahmen durch Bieter auch eingehalten werden kann. Die FAAG TECHNIK GmbH,
ein Tochterunternehmen der ABG FH, erarbeitet zurzeit in enger Abstimmung mit
allen an den Planungen fachlich Beteiligten, sowie den städtischen Ämtern und
dem FSV Frankfurt die Ausschreibungstexte und Planvorgaben. Deshalb kann eine
endgültige prüffähige Bau- und Finanzierungsvorlage erst nach Auswertung der
eingegangenen Angebote erfolgen. Dies wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2011
möglich sein.
Folgende Terminierung wird
angestrebt: Der Versandstart
der Leistungsverzeichnisse ist für Ende Februar/Anfang März 2011
vorgesehen. Die Submission
wird voraussichtlich Mitte April 2011 erfolgen. Bis Ende Mai 2011 soll eine Auftragserteilung nach
Beschluss einer Bau- und Finanzierungsvorlage ermöglicht werden. Zurzeit wird ein Baubeginn bis Ende
Oktober 2011 angestrebt. Eine Inbetriebnahme der Haupttribüne soll bis Mitte
Juli 2012 (zum Saisonbeginn) sicher gestellt werden. Für die Gesamtfertigstellung der Maßnahme ist der
Dezember 2012 vorgesehen. Diese knappen Terminvorgaben werden erforderlich,
damit das Stadion am Bornheimer Hang als Heimstadion für Lizenzspiele der
zweiten Bundesliga durch den FSV Frankfurt auch weiterhin genutzt werden kann.
Bislang hat die DFL im Zuge der Lizenzerteilung lediglich eine
Ausnahmegenehmigung erteilt. Ein weiterer Aspekt ist die
Sanierungsbedürftigkeit der Haupttribüne. D. Kosten In Absprache mit dem Rechtsamt und
weiteren städtischen Fachämtern wurden beispielhaft folgende risikomindernde
Maßnahmen abgestimmt: Das gesamte Ausschreibungsverfahren und die
Vertragsgestaltung werden durch eine externe vergabeerfahrene Anwaltskanzlei
beratend und dokumentierend begleitet. Ziel der "Funktional- Generalübernehmer-
Ausschreibung" ist der Abschluss eines GMP Vertrages (GMP = Garantierter
Maximalpreis) mit dem mindestbietenden Unternehmen. Bereits in der
Ausschreibungsveröffentlichung und in der Ausschreibung selbst werden die
Bieter transparent auf die Baukostenobergrenze hingewiesen und auf die
Bedingung, dass eine Vergabe nur bis zu dieser Kostenobergrenze erfolgen kann.
Dies erfolgt durch eine Formulierung wie etwa: " Für den Fall, dass nach
Submission ausschließlich unwirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen,
behält sich der Auftraggeber vor, die Ausschreibung aufzuheben. Der Bieter
erklärt sich bereit, auf diesbezügliche Schadensersatzforderungen
vollumfänglich zu verzichten...." Ebenso wird auf die aktuelle Beschlusslage
bei der Stadt Frankfurt am Main hingewiesen. Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage 2 (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 31
Antrag vom
03.06.2009, NR 1427
Antrag vom
08.07.2009, NR 1479
Vortrag des Magistrats
vom 10.06.2011, M 115
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2011, M 177
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
23.02.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme)
51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 75 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln
seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 43 auf die Tagesordnung II der
51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 43 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtv. Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL
67. Sitzung des
Ältestenausschusses am 24.02.2011, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln
seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 43 auf die Tagesordnung II der
51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und
Finanzausschuss überwiesen hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
1. Sitzung des OBR 4
am 03.05.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 43
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 9590, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 52 0