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Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 43 Betreff: Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6394 (NR 1479) Auf Antrag des Magistrats vom 11.02.2011 1. Es wird grundsätzlich zugestimmt, dass zur Erfüllung der Lizenzauflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der infrastrukturellen Anforderungen des Deutschen Fußball Bundes (DFB) für einen Spielbetrieb in der zweiten Fußballbundesliga, wie sie im Stadionhandbuch dieser Fußballverbände vorgeschrieben sind, eine Rekonstruktion der Haupttribüne und eine Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit Option auf 15.000 Zuschauer öffentlich ausgeschrieben werden. Weiterhin wird zugestimmt, dass dabei Einrichtungen eingebaut werden, die es einem künftigen Betreiber ermöglichen, eine an den Bedürfnissen des Profifußballes orientierte Bewirtschaftung des Stadions vorzunehmen. Es sind hierfür aufgrund einer Kostenschätzung 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto) an städtischen Investitionsmittel aufzubringen. 2. Des Weiteren wird grundsätzlich zugestimmt, dass zur Finanzierung der unter Punkt 1 dieses Magistratsvortrages genannten Kosten die im Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellten Mittel in Höhe von insgesamt 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto) herangezogen werden. Vor Auftragsvergabe an einen Generalübernehmer wird der Magistrat in einer Bau- und Finanzierungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung den genauen Leistungsumfang der zu vergebenden Bau- und Planungsleistungen zur Beschlussfassung vorlegen. Mit der Bau- und Finanzierungsvorlage wird das Raumprogramm zur Genehmigung vorgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass die Ausschreibung auf Basis eines mit dem Revisionsamt mündlich abgestimmten Raumprogramms erfolgt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass im Vorgriff auf eine aus Gründen der Rechtssicherheit zwingend erforderlichen europaweiten Ausschreibung der Rekonstruktion der Haupttribüne bereits eine Vorankündigung der Bau- und Planungsleistungen zur Fristverkürzung und Straffung des Terminplanes vorgenommen wurde. Die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme ist insbesondere in der Frage der im März 2011 anstehenden Lizenzbeantragung des FSV Frankfurt bei der DFL für die Zweite Bundesliga -Spielsaison 2011/2012 und der Verkürzung der anschließenden Vergabe- und Fertigstellungszeit begründet. Begründung: A. Zielsetzung Ziel des vorliegenden Magistratsvortrages ist die grundsätzliche Zustimmung der politischen Gremien zur Verausgabung der im Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellten Mitteln in Höhe von insgesamt 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto). Zu diesem Zweck soll ein rechtssicheres und transparentes, VOB- konformes Vergabeverfahren durchgeführt werden. In einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung werden Bau- und Planungsleistungen der Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit Option auf 15.000 Zuschauer ausgeschrieben. Die Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind im von Verein und Stadt unterschriebenen "Letter of intent" (LOI) in Anlage 1 dargestellt. Aus vergaberechtlichen Gründen ist nach eingehender rechtlicher Prüfung eine grundsätzliche Freigabe eines Baukostenbudgets und des im beiliegenden LOI dargestellten Bauprogramms durch die Mandatsträger der Stadt Frankfurt am Main als Bezugsgröße für die Bewertung eingehender Angebote unerlässlich. Die in den politischen Gremien abgestimmte Ausschreibung soll dann so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, um die Zieltermine sicher zu stellen. B. Alternativen Nach Einschätzung der städtischen Fachämter bestehen zu einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung keine Alternativen. Die Randbedingungen des im Stadion auch während des Baues abzuwickelnden Fußballspielbetriebes von Regionalliga und Zweitligamannschaften, insbesondere terminlicher Art, lassen nur die Vergabe an einen Generalübernehmer im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung als zweckdienlich zu. Auch die Budgetvorgabe, die einzuhalten ist, empfiehlt eine Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zu einem Festpreis. Insofern scheidet eine gewerkeweise Ausschreibung aus. Entgegen konventionell, detailliert durchgeplanten Baumaßnahmen, ist es bei der "Funktional- Generalübernehmer Ausschreibung" nicht möglich, in diesem Stadium eine Bau- und Finanzierungsvorlage auch nur annähernd in der sonst üblichen Tiefenschärfe zu erstellen, da lediglich Vorplanungen bzw. die Konzeptplanung für die Ausschreibung den Bietern erarbeitet und vorgegeben werden. Letztlich gehören neben den überwiegenden Bauleistungen auch die architektonischen und technischen Planungen zum angefragten Leistungsspektrum der Bieter. Eine noch zu erstellende und den politischen Gremien vorzulegende Bau- und Finanzierungsvorlage wird nun im Zuge der Leistungsverzeichniserstellung in mehreren Schritten parallel vorbereitet. Die einzelnen Schritte der Vergabe an einen Generalübernehmer werden in einer Vergabedokumentation detailliert dargestellt werden. C. Lösung Für die der Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Kapazitätserhöhung des Stadions auf 12.500 Zuschauer mit Option auf 15.000 Zuschauer wurden im Laufe der Diskussionen durch unterschiedliche Teams mehrere planerische Lösungsansätze entwickelt. Mit Schreiben vom 16.Dez.2010 wurde die ABG Frankfurt Holding beauftragt, mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung zu beginnen. Am 21. Januar erfolgte die Ratifizierung des LOI zwischen dem FSV Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main, sowie die Fristen verkürzende Vorveröffentlichung der Ausschreibung. Mithin wird nun das Projektkonzept den weiteren Planungen zugrunde gelegt, das bei minimaler Bauzeit und größtmöglicher Realisierung der Nutzeranforderungen den vorgegebenen finanziellen Gesamtrahmen von 10.504.000 € netto (12.499.760 € brutto) sicher zu stellen scheint. In Anlagen 1 und 2 sind die wesentlichen Eckpunkte der aktuell einvernehmlichen Planungsanforderungen aufgeführt. Im weiteren Planungs- und Vorbereitungsprozess für die Ausschreibung werden diese Inhalte wesentlich präzisiert, ohne dass dadurch jedoch das bauliche Gesamtvolumen erhöht werden darf. Dies, um bestmöglich sicher zu stellen, dass der Finanzrahmen durch Bieter auch eingehalten werden kann. Die FAAG TECHNIK GmbH, ein Tochterunternehmen der ABG FH, erarbeitet zurzeit in enger Abstimmung mit allen an den Planungen fachlich Beteiligten, sowie den städtischen Ämtern und dem FSV Frankfurt die Ausschreibungstexte und Planvorgaben. Deshalb kann eine endgültige prüffähige Bau- und Finanzierungsvorlage erst nach Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgen. Dies wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2011 möglich sein. Folgende Terminierung wird angestrebt: Der Versandstart der Leistungsverzeichnisse ist für Ende Februar/Anfang März 2011 vorgesehen. Die Submission wird voraussichtlich Mitte April 2011 erfolgen. Bis Ende Mai 2011 soll eine Auftragserteilung nach Beschluss einer Bau- und Finanzierungsvorlage ermöglicht werden. Zurzeit wird ein Baubeginn bis Ende Oktober 2011 angestrebt. Eine Inbetriebnahme der Haupttribüne soll bis Mitte Juli 2012 (zum Saisonbeginn) sicher gestellt werden. Für die Gesamtfertigstellung der Maßnahme ist der Dezember 2012 vorgesehen. Diese knappen Terminvorgaben werden erforderlich, damit das Stadion am Bornheimer Hang als Heimstadion für Lizenzspiele der zweiten Bundesliga durch den FSV Frankfurt auch weiterhin genutzt werden kann. Bislang hat die DFL im Zuge der Lizenzerteilung lediglich eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Ein weiterer Aspekt ist die Sanierungsbedürftigkeit der Haupttribüne. D. Kosten In Absprache mit dem Rechtsamt und weiteren städtischen Fachämtern wurden beispielhaft folgende risikomindernde Maßnahmen abgestimmt: Das gesamte Ausschreibungsverfahren und die Vertragsgestaltung werden durch eine externe vergabeerfahrene Anwaltskanzlei beratend und dokumentierend begleitet. Ziel der "Funktional- Generalübernehmer- Ausschreibung" ist der Abschluss eines GMP Vertrages (GMP = Garantierter Maximalpreis) mit dem mindestbietenden Unternehmen. Bereits in der Ausschreibungsveröffentlichung und in der Ausschreibung selbst werden die Bieter transparent auf die Baukostenobergrenze hingewiesen und auf die Bedingung, dass eine Vergabe nur bis zu dieser Kostenobergrenze erfolgen kann. Dies erfolgt durch eine Formulierung wie etwa: " Für den Fall, dass nach Submission ausschließlich unwirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Ausschreibung aufzuheben. Der Bieter erklärt sich bereit, auf diesbezügliche Schadensersatzforderungen vollumfänglich zu verzichten...." Ebenso wird auf die aktuelle Beschlusslage bei der Stadt Frankfurt am Main hingewiesen. Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage 2 (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 31 Antrag vom 03.06.2009, NR 1427 Antrag vom 08.07.2009, NR 1479 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 115 Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M 177 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.02.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 75 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 43 auf die Tagesordnung II der 51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL 67. Sitzung des Ältestenausschusses am 24.02.2011, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 43 auf die Tagesordnung II der 51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 1. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 9590, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 52 0

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