Ausbau der Sportanlage "Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, insbesondere Planung Haupttribüne und Rasenheizung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M
115 Betreff:
Ausbau der Sportanlage
"Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben,
insbesondere Planung Haupttribüne und Rasenheizung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9590 (M
43) 1. Mit den
Beschlüssen § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394 vom 09.07.2009 wurden für
den Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang Mittel in Höhe von 17,850 Mio.
€ netto genehmigt. 2. Der abschließende Kostenrahmen für den Ausbau der
Sportanlage am Bornheimer Hang beträgt 16,450 Mio. € netto und wird
bewilligt. 3. Es wird zugestimmt, dass die
Deckung wie folgt gewährleistet ist: Haushaltsansatz 2010/2011 über ein Gesamtvolumen von
14,034 Mio. € netto sowie Minderausgaben bei der Sanierungsmaßnahme der
ungedeckten Sportstätten in Höhe von 2,416 Mio. € netto. 4. Mit Beschluss § 9590 vom 24.02.2011 wurde die
Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der
Sportanlage am Bornheimer Hang genehmigt. Bei der Planung sind zusätzliche
Ausgaben in Höhe von 1,15 Mio. € netto entstanden. Es wird zugestimmt,
dass die Deckung ebenfalls aus Minderausgaben der Sanierungsmaßnahmen der
ungedeckten Sportstätten erfolgt. 5. Für den Einbau einer Rasenheizung erhält der
Verein FSV Frankfurt 1899 e. V. eine Entschädigung in Höhe von 260.895 €
netto. Es wird zugestimmt, dass die Deckung ebenfalls aus Minderausgaben der
Sanierungsmaßnahmen der ungedeckten Sportstätten erfolgt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass durch die im
Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes Hessen realisierten Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen auf städtischen Sportstätten dem Sanierungsstau bei der
Sanierung der ungedeckten Sportstätten entgegengewirkt werden konnte. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss vom 01.03.2007, §
1516, hat die Stadtverordnetenversammlung den regionalligagerechten Ausbau des
Stadions am Bornheimer Hang beschlossen. Mit § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394
vom 09.07.2009 wurde der Beschluss gefasst, dass hierfür 17,850 Mio. €
netto verausgabt werden dürfen, jedoch eine Vorlage mit dem abschließenden
Kostenrahmen eingereicht werden muss. Ziel des vorliegenden Magistratsvortrages
ist somit die abschließende Bewilligung des Kostenrahmens der Maßnahme zum
regionalligagerechten Ausbau des Stadions am Bornheimer Hang. Ebenso sollen die entstandenen Mehrkosten bei der
Rekonstruktion der Haupttribüne vorab bewilligt werden, um die Umsetzung des
Beschlusses zur Zweitligatauglichkeit (§9590 vom 24.02.2011) zu gewährleisten.
Zurzeit verfügt der das Stadion nutzende Verein nur über eine temporäre Lizenz
für die zweite Bundesliga. B. Alternativen Der Beschluss § 1516 vom 01.03.2007 wurde mit
Gesamtkosten in Höhe von 16,450 Mio. € netto erfolgreich umgesetzt. Die
Notwendigkeit eines abschließenden Beschlusses des Kostenrahmens resultiert aus
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6134 vom 04.06.2009. Für einen
Spielbetrieb, der auch Spiele der zweiten Bundesliga dauerhaft zulässt, sind
weitere Investitionen notwendig, die durch die beschlossene
Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Erhöhung der Zuschauerkapazität
anfallen werden (§ 9590 vom 24.2.2011). C. Lösung Beschluss des abschließenden Kostenrahmens des
regionalligagerechten Ausbaus des Stadions am Bornheimer Hang, sowie
Genehmigung der bereits angefallenen zusätzlichen Ausgaben bei Planung der
Rekonstruktion der Haupttribüne und des Einbaues einer Rasenheizung, um die
Umsetzung des Beschlusses zur Zweitligatauglichkeit zu gewährleisten. D. Kosten Zum Zeitpunkt des Beginns der Planungen für den
Umbau der Sportanlage am Bornheimer Hang war noch nicht absehbar, welche
Entwicklung die Ausgestaltung der höheren Spielklassen im deutschen Fußball
inzwischen genommen hat. Der damalige Ausbaustandard "regionalligatauglich"
entsprach der dritten Spielklasse unter der ersten und zweiten Bundesliga. Mit
der im April 2007 vom DFB beschlossenen Einführung einer neuen dritten Liga ab
der Spielzeit 2008/2009, die zwischen der zweiten Bundesliga und einer
dreigeteilten Regionalliga (jetzt vierte Liga) liegt, wurden gegenüber der
alten Regionalligatauglichkeit erheblich erweiterte Anforderungen eingeführt.
Der DFB hat in seinen Statuten diese Anforderungen an die Infrastruktur der
Spielstätten formuliert, von deren Erfüllung die Lizenzvergabe an die Vereine
für die jeweilige Spielklasse abhängig ist. Um diesen Anspruch zu erfüllen, und
eine sonst entstehende Lücke in der Sportstättenpalette der Stadt Frankfurt am
Main zu schließen, hat der Magistrat mit Beschluss vom 13.06.2008 einem
weiteren Ausbau zur Drittligatauglichkeit der Sportanlage am Bornheimer Hang
grundsätzlich zugestimmt. Für den Auftrag "regionalligatauglicher Umbau des
Stadions am Bornheimer Hang" sind während der laufenden Bauarbeiten Mehrkosten
entstanden. Diese Mehrkosten lassen sich größtenteils auf allgemeine
Preissteigerungen (9,2% seit Datum der Erstellung der Kostenberechnung IV.
Quartal 2006) und nicht vorhersehbare Ausgaben für die Verlegung nicht
bekannter Leitungen und Kanäle zurückführen, die in den Bestandsunterlagen
nicht erfasst waren. Für Auftragserweiterungen die über den Rahmen des
ursprünglichen Auftrages hinausgehen, fielen zusätzliche Ausgaben an. Diese
beziehen sich vor allem auf die Entsorgung kontaminierter Böden (Z3+Z4)
außerhalb des ursprünglichen klar definierten Planungsbereichs (Haupttribüne,
Ostwall und Bereich Nordzugang). Zu weiteren zusätzlichen Kosten führten die
Herstellung der notwendigen Infrastruktur für den Spielbetrieb für die dritte
Liga und die Vorleistungen für einen Spielbetrieb in der zweiten Liga. Infolge des Magistratsbeschusses vom 13.06.2008
wurden bereits Vorleistungen getätigt, die im Vorgriff auf einen
drittligatauglichen Ausbau unabdingbar wurden, da ansonsten notwendige
Einrichtungen entweder gar nicht mehr hätten geschaffen werden können, oder mit
nicht zu vertretendem Mehraufwand nachträglich hätten eingerichtet werden
müssen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Gründung und Errichtung
einer mindestens 800 Lux starken Flutlichtanlage mit entsprechendem
Notstromaggregat und Kabeln, die Verstärkung von Bauteilen und damit
einhergehender Bauzeitverlängerung. Im Verlaufe der Baumaßnahme wurden auch durch die
Sicherheitsbehörden zusätzliche Anforderungen an die Infrastruktur gestellt,
die notwendig wurden, um einen Spielbetrieb für die dritte Liga und höher zu
ermöglichen. So waren bis dahin nicht vorgesehene Zäune, Kassenanlagen,
Zugangstore und ein Busparkplatz in die Kosten aufzunehmen. Weiterhin wurden
Investitionen für die Erfüllung von Brandschutz- und Sicherheitsauflagen
vorgenommen, zum Beispiel ein provisorischer Befehlsstand für Polizei,
Rettungs- und Sicherheitsdienst, eine Stadionwache und eine
Videoüberwachungsanlage. Mit den Beschlüssen § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394
vom 09.07.2009 wurden für den Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang Mittel
in Höhe von 17,850 Mio. € netto genehmigt. Der abschließende Kostenrahmen beläuft sich auf:
netto
Gesamtausgabestand am
31.3.2011: 15.927.889 € Noch zu erwartende Zahlungen: 518.240 € abschließender Kostenrahmen: 16.446.127 € gerundet 16.450.000 €
Für einen Spielbetrieb, der auch Spiele der zweiten
Bundesliga dauerhaft zulässt, sind weitere Investitionen notwendig, die durch
die beschlossene Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Erhöhung der
Zuschauerkapazität anfallen werden (§ 9590 vom 24.2.2011). Die genehmigten Gesamtkosten der Rekonstruktion der
Haupttribüne belaufen sich auf 10,504 Mio. € netto. Im Rahmen der
Planungsarbeiten kam es bereits zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1,150 Mio.
netto. Weiterhin wurde vom nutzenden Verein
FSV Frankfurt 1899 e.V. eine Rasenheizung eingebaut. Diese Maßnahme erhöht den
Nutzwert der Sportanlage und ist zwingende Voraussetzung für eine lizensierte
Spielstätte für die 2. Bundesliga. Für die Erstellung der Rasenheizung wurden
vom FSV Frankfurt 1899 e.V. Baukosten in pauschalierter Höhe von 740.000 €
netto aufgebracht. Davon wurden 400.000 € netto vom Land Hessen
bezuschusst. Da die Rasenheizung fest mit dem Grundstück verbunden ist, ist die
Stadt Eigentümer der Rasenheizung geworden. Der Verein FSV Frankfurt 1899 e.V.
erhält von der Stadt eine Entschädigungszahlung in Höhe des Zeitwertes von
260.895 € netto. Diese zusätzlich angefallenen Kosten waren nicht in
den oben genannten 17,850 Mio. € netto enthalten, stehen aber in einem
inhaltlichen Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Sportanlage am
Bornheimer Hang zu einer lizensierten Spielstätte für die 2. Bundesliga.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
10.08.2011, NR 59
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 31
Antrag vom
03.06.2009, NR 1427
Antrag vom
08.07.2009, NR 1479
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 43
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2011, M 177
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
15.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4
am 09.08.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 115
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. und Bunte (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M
115 und NR 59 = Annahme) Stv. Ditfurth (NR 59 = Ablehnung)
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 28 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Der Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen
Bunte (= Ablehnung)
zu 2. zu a) CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP gegen Stv. Ditfurth (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 543, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 52 2