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Ausbau der Sportanlage "Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, insbesondere Planung Haupttribüne und Rasenheizung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 115 Betreff: Ausbau der Sportanlage "Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, insbesondere Planung Haupttribüne und Rasenheizung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9590 (M 43) 1. Mit den Beschlüssen § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394 vom 09.07.2009 wurden für den Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang Mittel in Höhe von 17,850 Mio. € netto genehmigt. 2. Der abschließende Kostenrahmen für den Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang beträgt 16,450 Mio. € netto und wird bewilligt. 3. Es wird zugestimmt, dass die Deckung wie folgt gewährleistet ist: Haushaltsansatz 2010/2011 über ein Gesamtvolumen von 14,034 Mio. € netto sowie Minderausgaben bei der Sanierungsmaßnahme der ungedeckten Sportstätten in Höhe von 2,416 Mio. € netto. 4. Mit Beschluss § 9590 vom 24.02.2011 wurde die Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang genehmigt. Bei der Planung sind zusätzliche Ausgaben in Höhe von 1,15 Mio. € netto entstanden. Es wird zugestimmt, dass die Deckung ebenfalls aus Minderausgaben der Sanierungsmaßnahmen der ungedeckten Sportstätten erfolgt. 5. Für den Einbau einer Rasenheizung erhält der Verein FSV Frankfurt 1899 e. V. eine Entschädigung in Höhe von 260.895 € netto. Es wird zugestimmt, dass die Deckung ebenfalls aus Minderausgaben der Sanierungsmaßnahmen der ungedeckten Sportstätten erfolgt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass durch die im Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes Hessen realisierten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf städtischen Sportstätten dem Sanierungsstau bei der Sanierung der ungedeckten Sportstätten entgegengewirkt werden konnte. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss vom 01.03.2007, § 1516, hat die Stadtverordnetenversammlung den regionalligagerechten Ausbau des Stadions am Bornheimer Hang beschlossen. Mit § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394 vom 09.07.2009 wurde der Beschluss gefasst, dass hierfür 17,850 Mio. € netto verausgabt werden dürfen, jedoch eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen eingereicht werden muss. Ziel des vorliegenden Magistratsvortrages ist somit die abschließende Bewilligung des Kostenrahmens der Maßnahme zum regionalligagerechten Ausbau des Stadions am Bornheimer Hang. Ebenso sollen die entstandenen Mehrkosten bei der Rekonstruktion der Haupttribüne vorab bewilligt werden, um die Umsetzung des Beschlusses zur Zweitligatauglichkeit (§9590 vom 24.02.2011) zu gewährleisten. Zurzeit verfügt der das Stadion nutzende Verein nur über eine temporäre Lizenz für die zweite Bundesliga. B. Alternativen Der Beschluss § 1516 vom 01.03.2007 wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 16,450 Mio. € netto erfolgreich umgesetzt. Die Notwendigkeit eines abschließenden Beschlusses des Kostenrahmens resultiert aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6134 vom 04.06.2009. Für einen Spielbetrieb, der auch Spiele der zweiten Bundesliga dauerhaft zulässt, sind weitere Investitionen notwendig, die durch die beschlossene Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Erhöhung der Zuschauerkapazität anfallen werden (§ 9590 vom 24.2.2011). C. Lösung Beschluss des abschließenden Kostenrahmens des regionalligagerechten Ausbaus des Stadions am Bornheimer Hang, sowie Genehmigung der bereits angefallenen zusätzlichen Ausgaben bei Planung der Rekonstruktion der Haupttribüne und des Einbaues einer Rasenheizung, um die Umsetzung des Beschlusses zur Zweitligatauglichkeit zu gewährleisten. D. Kosten Zum Zeitpunkt des Beginns der Planungen für den Umbau der Sportanlage am Bornheimer Hang war noch nicht absehbar, welche Entwicklung die Ausgestaltung der höheren Spielklassen im deutschen Fußball inzwischen genommen hat. Der damalige Ausbaustandard "regionalligatauglich" entsprach der dritten Spielklasse unter der ersten und zweiten Bundesliga. Mit der im April 2007 vom DFB beschlossenen Einführung einer neuen dritten Liga ab der Spielzeit 2008/2009, die zwischen der zweiten Bundesliga und einer dreigeteilten Regionalliga (jetzt vierte Liga) liegt, wurden gegenüber der alten Regionalligatauglichkeit erheblich erweiterte Anforderungen eingeführt. Der DFB hat in seinen Statuten diese Anforderungen an die Infrastruktur der Spielstätten formuliert, von deren Erfüllung die Lizenzvergabe an die Vereine für die jeweilige Spielklasse abhängig ist. Um diesen Anspruch zu erfüllen, und eine sonst entstehende Lücke in der Sportstättenpalette der Stadt Frankfurt am Main zu schließen, hat der Magistrat mit Beschluss vom 13.06.2008 einem weiteren Ausbau zur Drittligatauglichkeit der Sportanlage am Bornheimer Hang grundsätzlich zugestimmt. Für den Auftrag "regionalligatauglicher Umbau des Stadions am Bornheimer Hang" sind während der laufenden Bauarbeiten Mehrkosten entstanden. Diese Mehrkosten lassen sich größtenteils auf allgemeine Preissteigerungen (9,2% seit Datum der Erstellung der Kostenberechnung IV. Quartal 2006) und nicht vorhersehbare Ausgaben für die Verlegung nicht bekannter Leitungen und Kanäle zurückführen, die in den Bestandsunterlagen nicht erfasst waren. Für Auftragserweiterungen die über den Rahmen des ursprünglichen Auftrages hinausgehen, fielen zusätzliche Ausgaben an. Diese beziehen sich vor allem auf die Entsorgung kontaminierter Böden (Z3+Z4) außerhalb des ursprünglichen klar definierten Planungsbereichs (Haupttribüne, Ostwall und Bereich Nordzugang). Zu weiteren zusätzlichen Kosten führten die Herstellung der notwendigen Infrastruktur für den Spielbetrieb für die dritte Liga und die Vorleistungen für einen Spielbetrieb in der zweiten Liga. Infolge des Magistratsbeschusses vom 13.06.2008 wurden bereits Vorleistungen getätigt, die im Vorgriff auf einen drittligatauglichen Ausbau unabdingbar wurden, da ansonsten notwendige Einrichtungen entweder gar nicht mehr hätten geschaffen werden können, oder mit nicht zu vertretendem Mehraufwand nachträglich hätten eingerichtet werden müssen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Gründung und Errichtung einer mindestens 800 Lux starken Flutlichtanlage mit entsprechendem Notstromaggregat und Kabeln, die Verstärkung von Bauteilen und damit einhergehender Bauzeitverlängerung. Im Verlaufe der Baumaßnahme wurden auch durch die Sicherheitsbehörden zusätzliche Anforderungen an die Infrastruktur gestellt, die notwendig wurden, um einen Spielbetrieb für die dritte Liga und höher zu ermöglichen. So waren bis dahin nicht vorgesehene Zäune, Kassenanlagen, Zugangstore und ein Busparkplatz in die Kosten aufzunehmen. Weiterhin wurden Investitionen für die Erfüllung von Brandschutz- und Sicherheitsauflagen vorgenommen, zum Beispiel ein provisorischer Befehlsstand für Polizei, Rettungs- und Sicherheitsdienst, eine Stadionwache und eine Videoüberwachungsanlage. Mit den Beschlüssen § 6134 vom 04.06.2009 und § 6394 vom 09.07.2009 wurden für den Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang Mittel in Höhe von 17,850 Mio. € netto genehmigt. Der abschließende Kostenrahmen beläuft sich auf: netto Gesamtausgabestand am 31.3.2011: 15.927.889 € Noch zu erwartende Zahlungen: 518.240 € abschließender Kostenrahmen: 16.446.127 € gerundet 16.450.000 € Für einen Spielbetrieb, der auch Spiele der zweiten Bundesliga dauerhaft zulässt, sind weitere Investitionen notwendig, die durch die beschlossene Rekonstruktion der Haupttribüne und einer Erhöhung der Zuschauerkapazität anfallen werden (§ 9590 vom 24.2.2011). Die genehmigten Gesamtkosten der Rekonstruktion der Haupttribüne belaufen sich auf 10,504 Mio. € netto. Im Rahmen der Planungsarbeiten kam es bereits zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1,150 Mio. netto. Weiterhin wurde vom nutzenden Verein FSV Frankfurt 1899 e.V. eine Rasenheizung eingebaut. Diese Maßnahme erhöht den Nutzwert der Sportanlage und ist zwingende Voraussetzung für eine lizensierte Spielstätte für die 2. Bundesliga. Für die Erstellung der Rasenheizung wurden vom FSV Frankfurt 1899 e.V. Baukosten in pauschalierter Höhe von 740.000 € netto aufgebracht. Davon wurden 400.000 € netto vom Land Hessen bezuschusst. Da die Rasenheizung fest mit dem Grundstück verbunden ist, ist die Stadt Eigentümer der Rasenheizung geworden. Der Verein FSV Frankfurt 1899 e.V. erhält von der Stadt eine Entschädigungszahlung in Höhe des Zeitwertes von 260.895 € netto. Diese zusätzlich angefallenen Kosten waren nicht in den oben genannten 17,850 Mio. € netto enthalten, stehen aber in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Sportanlage am Bornheimer Hang zu einer lizensierten Spielstätte für die 2. Bundesliga. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.08.2011, NR 59 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 31 Antrag vom 03.06.2009, NR 1427 Antrag vom 08.07.2009, NR 1479 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 43 Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M 177 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 09.08.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 115 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. und Bunte (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 115 und NR 59 = Annahme) Stv. Ditfurth (NR 59 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP gegen Stv. Ditfurth (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 543, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 52 2

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