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Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Inhalt

Antrag vom 03.06.2009, NR 1427

Betreff: Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

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