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Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2009, NR 1427 Betreff: Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 573 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 43 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 115 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 10.06.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1427 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die Worte ‚zu informieren' durch die Worte ‚der Stadtverordnetenversammlung zu berichten' ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) 46. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.06.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Aufnahme auf TO II) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 70 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1427 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die Worte "zu informieren" durch die Worte "der Stadtverordnetenversammlung zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6134, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 52 2