Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.06.2009, NR 1427 Betreff: Fertigstellung des Stadions
Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Magistrat wird ermächtigt,
zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum
31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen,
fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von
17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich
über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden
Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung
haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die
dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena
umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür
erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis
zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von
10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen
wurden. Durch die Strukturreform des DFB
wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue
bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein
Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat
2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte
Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein
Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem
Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die
Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in
dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage,
aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions
herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden,
Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden
Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und
finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein
förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die
Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine
Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur
Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die
baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau
zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.07.2009, B 573
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 43
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2011, M 115
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ältestenausschuss Versandpaket: 10.06.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
1427 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die
Worte ‚zu informieren' durch die Worte ‚der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten' ersetzt werden.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (=
Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP
(= Ablehnung) 46. Sitzung des
Ältestenausschusses am 04.06.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln
seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II
der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass
der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und
Finanzausschuss überwiesen hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Aufnahme auf TO II)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 70 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln
seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II
der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1427 wird mit
der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die Worte "zu
informieren" durch die Worte "der Stadtverordnetenversammlung zu
berichten" ersetzt werden.
Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen REP und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6134, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 52 2