Regionalligagerechter Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang, Am Erlenbruch 1 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M
31 Betreff:
Regionalligagerechter
Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang, Am Erlenbruch 1 hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10317 (M
212) Auf Antrag des Magistrats vom
09.02.2007
1. Den Umbauarbeiten einschließlich des
Neubaus eines Funktionsgebäudes für den regionalligagerechten Ausbau der
Sportanlage Am Bornheimer Hang wird entsprechend des beschlossenen
Raumprogrammes und der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Hierbei sind
die Hinweise des Revisionsamtes zu berücksichtigen. Die weitere Planung ist mit
dem Revisionsamt abzustimmen. Die Kostenberechnung schließt mit 9.831.933 €
netto (11.700.000 € brutto) ab. Die erforderlichen Mittel werden
bewilligt. Die bewilligte Summe wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der
nachträglichen Prüfung der Kostenberechnung durch das Revisionsamt ergibt.
2. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und
Finanzierungsablauf (netto) gerechnet: Verpflichtungen Geldabfluss bis
2006 556.000 € 556.000 € 2007 4.435.000 € 1.500.000 € 2008 4.841.000 € 7.275.000 € 2009
0
501.000 € 2010
0
0
Summe: 9.832.000 € 9.832.000 € 3. Die Maßnahme ist im Entwurf des
Investitionsprogramms 2007-2010 in der Produktgruppe 21.15 enthalten
-Sportstätten und Sportstättenvergabe- unter der Projektdefinition
"Sanierungsmaßnahme der städtischen Sportanlage - Am Bornheimer Hang" mit
Gesamtaufwendungen von 4.675.000 € enthalten. 4. Die über die im Entwurf des Investitionsprogramms
2007-2010 enthaltenen Gesamtaufwendungen herausgehenden Mittel von 5.156.933
€ sind in das nächstmögliche Investitionsprogramm, möglichst noch im
Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2007 und des Investitionsprogramms
2007 - 2010 wie folgt zusätzlich aufzunehmen: Verpflichtungsermächtigungen Geldabfluss 2007 2.000.000 €
0 2008 4.656.000 € 2009
501.000 € 2010
0 Summe: 5.157.000 € 5. Die Maßnahme ist in der Produktgruppe 21.15 mit
Angabe der PSP Elemente 5.001377.500.999.100 bis 5.001377.500.999.700 auf dem
Sachkonto 80785100 zu verrechnen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen
Kapitalkosten von 786.560 € (2,5 % Abschreibung und 5,5 %
kalkulatorischer Verzinsung) zu rechnen ist. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden
sind. An sachlichen Folgekosten ist eine Erhöhung der an den betreuenden Verein
zu zahlenden Pflegepauschale erforderlich. Auch mit zusätzlichen Betriebskosten
ist zu rechnen. Diese Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.
Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Am Bornheimer
Hang (Am Erlenbruch 1) führt der FSV Frankfurt 1899 e.V. mit insgesamt 779
Mitgliedern, davon 266 Kinder oder Jugendliche (entspricht 34 %) seinen Übungs-
und Wettkampfbetrieb durch (Mitgliederzahlen Stand : Juni 2006). Die
Sportanlage Am Bornheimer Hang hat vier Sportplätze (drei Rasenplätze, davon
einer mit Trainingsbeleuchtungsanlage, ein Kunstrasenplatz mit
Trainingsbeleuchtungsanlage) und ein Rasentrainingsfeld (Restfläche des
früheren Hockeyspielfeldes) mit Trainingsbeleuchtungsanlage. Das Stadion am
Bornheimer Hang hatte ursprünglich ein Fassungsvermögen von 24.000 Zuschauern,
hauptsächlich Stehplätze. Aufgrund baulicher Mängel und deswegen erforderlicher
Sicherheitsauflagen sind nur noch insgesamt 5.000 Zuschauer zulässig. Für
einzelne Spiele können auf Antrag bei Befolgung zusätzlicher
Sicherheitsauflagen auch mehr Zuschauer genehmigt werden. Ziel ist es, künftig die
Regionalligatauglichkeit dieser Sportanlage gemäß den Statuten des Deutschen
Fußball Bundes herzustellen. Das Raumprogramm im vorhandenen Funktionsgebäude
ist hierfür nicht ausreichend. Das Funktionsgebäude wurde im Jahr 1954
errichtet und entspricht sowohl in der Qualität der Raumaufteilung, als auch in
der technischen Ausstattung nicht mehr in allen Kriterien den heutigen
Anforderungen. Um die Funktionsfähigkeit der Sportanlage mit dem Ziel der
Regionalligatauglichkeit in Zukunft zu gewährleisten, ist eine Erweiterung des
derzeitigen Raumbestandes erforderlich. Ebenso sind das Hauptspielfeld und die
Tribünenanlagen mit dem Eingang und die Stadiondurchfahrt an die neuen
Bedürfnisse anzupassen. Eine Erweiterung des Raumprogrammes, wie in der
Anlage dargestellt, schafft die Möglichkeit, die Sportanlage gemäß ihrer
Ausstattung mit Spiel- und Trainingsplätzen zu nutzen und ein
regionalligagerechtes Stadion zu schaffen. Mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V., der
die Sportanlage betreut, wurde vertraglich geregelt, dass jeder Frankfurter
Fußballverein, der in die Regionalliga aufsteigt, seine Pflichtspiele am
Bornheimer Hang austragen kann. B. Alternativen Unter den oben genannten Voraussetzungen gibt es zur
Erweiterung des Raumprogrammes wie vom Magistrat am 26.1.2007 mit MB 108
beschlossen für den Neubau eines Funktionsgebäudes und den Tribünenumbau auf
der Sportanlage Am Bornheimer Hang keine Alternative, da die Sportanlage
künftig gemäß ihrer Platzkapazität voll genutzt werden und regionalligagerecht
hergerichtet werden soll. Es gibt in Frankfurt neben der Commerzbank Arena kein
regionalligagerechtes Fußballstadion. Die Lage des vorhandenen Areals ist
schwierig, da die Bundesautobahn A 661 im Osten und die mit hohem
Verkehrsaufkommen belastete Straße Am Erlenbruch mit der Stadtbahntrasse im
Süden das Stadiongelände eingrenzen. Vor dem Hintergrund dieser städtebaulich
schwierigen Lage wurde ein interdisziplinärer Realisierungswettbewerb
durchgeführt, der Alternativen in der Ausgestaltung aufzeigte. Die vorliegende
Ausbauplanung basiert auf dem 1. Preis dieses Wettbewerbes. C. Lösung Das vom Magistrat am 26.1.2007 mit MB 108
beschlossen Raumprogramm für den regionalligagerechten Ausbau der Sportanlage
Am Bornheimer Hang trägt den heutigen Anforderungen dieser Sportanlage Rechnung
und berücksichtigt deren Größe und künftige Funktion. Dieses Raumprogramm war
Ergebnis eines vom Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main durchgeführten
interdisziplinären Realisierungswettbewerbes. Es geht von einer Modulbauweise
aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit zwischenliegenden Duschen und
Toiletten besteht, die sich bei anderen in letzter Zeit realisierten Neubauten
von Umkleidegebäuden bewährt hat. Weiter enthält es u. a. Räume zur
Dopingkontrolle, für die Physiotherapie der Sportler, zwei Schiedsrichterräume,
einen Aufenthaltsraum für die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr,
Einrichtungen für den Stadionbetrieb (Kassenhäuschen) und Toiletten für den
geplanten neuen nördlichen, östlichen und südlichen Tribünenbereich. Eine
Vergrößerung des Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im
Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse sowie
dem Ziel, ein regionalligagerechtes Stadion am Bornheimer Hang zu erstellen.
Die im alten
Tribünengebäude vorhandenen Umkleide- und Duschräume werden auch künftig von
den derzeit 13 Mannschaften des FSV Frankfurt 1899 e.V. genutzt. Diese Räume
entsprechen in Größe und Anordnung nicht dem oben genannten Modulsystem.
Das umgebaute Stadion soll
künftig über 10.000 Zuschauerplätze verfügen und auch mit einer Flutlichtanlage
ausgestattet sein. Die Zuschauerkapazität des künftigen Stadions entspricht
damit den Statuten des Deutschen Fußballbundes. Die derzeit auf dem Sportgelände ausgewiesenen 90
Parkplätze bleiben auch künftig erhalten und werden auf insgesamt 92
Pkw-Stellplätze erhöht. Darin sind vier Behindertenparkplätze enthalten. Bei
Belegung mit zwei Mannschaftsbussen entfallen 16 Pkw-Stellplätze. Die Erschließungssituation für die
Zuschauer wird sich bei Durchführung des vorgesehen Raumprogrammes verbessern,
da vorgesehen ist, künftig einen großzügigen Eingangsbereich zu schaffen, der
die Zuschauer aufnehmen kann, so dass künftig ein Rückstau Richtung Straße und
Gleisanlagen vermieden wird. Die Erschließungssituation wurde mit der
Verkehrsgesellschaft Frankfurt und städtischen Fachbehörden abgestimmt.
D. Kosten Die geplante Baumaßnahme ist in der
Investitionsliste des Haushaltes 2004 in der Produktgruppe 21.15 - Ungedeckte
Sportstätten und Sportstättenvergabe - mit einem Ansatz von 4,5 Mio.
€ enthalten. Im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 wurden bei den
Investitionsmitteln weitere 0,175 Mio. für die Erneuerung der westlichen
Stadiondurchfahrt eingestellt, die dann den oben genannten 4,5 Mio. €
zugeschlagen wurden, so dass insgesamt 4, 675 Mio. € für die Baumaßnahme
aus dem Investitionshaushalt zur Verfügung stehen. Der Differenzbetrag zu den
oben genannten Mitteln in Höhe von 5.156.933 € ist noch nicht
haushaltsmäßig beordnet und ist deshalb im Rahmen der Beschlussfassung zum
Haushalt 2007 und des Investitionsprogramms 2007 - 2010 vorzusehen. Als Folgekosten sind nach Abschluss
des Neubaues und der Sanierung kalkulatorische Kosten in Höhe von 786.560
€ (Abschreibung 2,5%= 245.800 € und Verzinsung 5,5%= 540.760 €)
zu erwarten. Die Sportanlage am Bornheimer Hang wird vom FSV Frankfurt betreut,
der dafür eine monatliche Pauschalzahlung erhält. Für die zusätzlichen Räume
und Tribünenteile und den damit verbundenen zusätzlichen Pflegeaufwand ist
diese Pauschale zu erhöhen. Ebenso werden durch die zusätzlichen Räume,
Tribünenteile und die Flutlichtanlage weitere Energiekosten entstehen. Diese
sachlichen Folgekosten sind derzeit noch nicht zu beziffern. Anlage 10000_Z
uschauer_Mehrkosten (ca. 54 KB)
Anlage 10000_Zuschau
er_Plan (ca. 953 KB)
Anlage 284_E_09_
Entwurf_Teil1+2 (ca. 1,8 MB)
Anlage B+F_
Teil_1_Objektbeschreibung (ca. 65 KB) Anlage B+F_
Teil_2_Objektbeschreibung (ca. 67 KB) Anlage B10_Ans
ichten_Funktionsgeb (ca. 306 KB)
Anlage B21_Gel
aendeSchnitt_060725 (ca. 496 KB)
Anlage EG_B02_18_07
(ca. 2,3 MB) Anlage Erlaeut_Beric
h_B+F_2 (ca. 38 KB)
Anlage Erlaeut_
Berich_B+F_Teil_1 (ca. 41 KB)
Anlage Grundriss_
OG_BB03_18_07 (ca. 2,6 MB)
Anlage Kostendeckbla
tt (nichtöffentlich - ca. 33 KB)
Anlage Leistungsgre
nze_B+F_1 (ca. 735 KB)
Anlage Leistungsgre
nze_B+F_2 (ca. 761 KB)
Anlage Raumprogramm
(ca. 25 KB) Anlage Schni
tte_Tribuenen_B05_18_07 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.10.2003, M 157
Vortrag des
Magistrats vom 05.12.2003, M 204
Vortrag des
Magistrats vom 26.11.2004, M 223
Vortrag des
Magistrats vom 09.09.2005, M 190
Vortrag des
Magistrats vom 07.10.2005, M 212
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 43
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2011, M 115
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
14.02.2007 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4
am 13.02.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 31
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FDP 8. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.02.2007, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (=
Zurückstellung) 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen FAG (= Annahme
mit der Maßgabe, unter C. aufzuführen, dass die DIN-Norm (Barrierefreiheit)
zu beachten ist und die Parkplätze entsprechend zu bauen sind)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (=
Annahme) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, BFF, REP und NPD gegen
FAG (= Annahme mit der Maßgabe, unter C. aufzuführen, dass die DIN-Norm
(Barrierefreiheit) zu beachten ist und die Parkplätze entsprechend zu bauen
sind) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 52 0