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Regionalligagerechter Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang, Am Erlenbruch 1 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 31 Betreff: Regionalligagerechter Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang, Am Erlenbruch 1 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10317 (M 212) Auf Antrag des Magistrats vom 09.02.2007 1. Den Umbauarbeiten einschließlich des Neubaus eines Funktionsgebäudes für den regionalligagerechten Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang wird entsprechend des beschlossenen Raumprogrammes und der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Hierbei sind die Hinweise des Revisionsamtes zu berücksichtigen. Die weitere Planung ist mit dem Revisionsamt abzustimmen. Die Kostenberechnung schließt mit 9.831.933 € netto (11.700.000 € brutto) ab. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt. Die bewilligte Summe wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung der Kostenberechnung durch das Revisionsamt ergibt. 2. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (netto) gerechnet: Verpflichtungen Geldabfluss bis 2006 556.000 € 556.000 € 2007 4.435.000 € 1.500.000 € 2008 4.841.000 € 7.275.000 € 2009 0 501.000 € 2010 0 0 Summe: 9.832.000 € 9.832.000 € 3. Die Maßnahme ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2007-2010 in der Produktgruppe 21.15 enthalten -Sportstätten und Sportstättenvergabe- unter der Projektdefinition "Sanierungsmaßnahme der städtischen Sportanlage - Am Bornheimer Hang" mit Gesamtaufwendungen von 4.675.000 € enthalten. 4. Die über die im Entwurf des Investitionsprogramms 2007-2010 enthaltenen Gesamtaufwendungen herausgehenden Mittel von 5.156.933 € sind in das nächstmögliche Investitionsprogramm, möglichst noch im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2007 und des Investitionsprogramms 2007 - 2010 wie folgt zusätzlich aufzunehmen: Verpflichtungsermächtigungen Geldabfluss 2007 2.000.000 € 0 2008 4.656.000 € 2009 501.000 € 2010 0 Summe: 5.157.000 € 5. Die Maßnahme ist in der Produktgruppe 21.15 mit Angabe der PSP Elemente 5.001377.500.999.100 bis 5.001377.500.999.700 auf dem Sachkonto 80785100 zu verrechnen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 786.560 € (2,5 % Abschreibung und 5,5 % kalkulatorischer Verzinsung) zu rechnen ist. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. An sachlichen Folgekosten ist eine Erhöhung der an den betreuenden Verein zu zahlenden Pflegepauschale erforderlich. Auch mit zusätzlichen Betriebskosten ist zu rechnen. Diese Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Am Bornheimer Hang (Am Erlenbruch 1) führt der FSV Frankfurt 1899 e.V. mit insgesamt 779 Mitgliedern, davon 266 Kinder oder Jugendliche (entspricht 34 %) seinen Übungs- und Wettkampfbetrieb durch (Mitgliederzahlen Stand : Juni 2006). Die Sportanlage Am Bornheimer Hang hat vier Sportplätze (drei Rasenplätze, davon einer mit Trainingsbeleuchtungsanlage, ein Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtungsanlage) und ein Rasentrainingsfeld (Restfläche des früheren Hockeyspielfeldes) mit Trainingsbeleuchtungsanlage. Das Stadion am Bornheimer Hang hatte ursprünglich ein Fassungsvermögen von 24.000 Zuschauern, hauptsächlich Stehplätze. Aufgrund baulicher Mängel und deswegen erforderlicher Sicherheitsauflagen sind nur noch insgesamt 5.000 Zuschauer zulässig. Für einzelne Spiele können auf Antrag bei Befolgung zusätzlicher Sicherheitsauflagen auch mehr Zuschauer genehmigt werden. Ziel ist es, künftig die Regionalligatauglichkeit dieser Sportanlage gemäß den Statuten des Deutschen Fußball Bundes herzustellen. Das Raumprogramm im vorhandenen Funktionsgebäude ist hierfür nicht ausreichend. Das Funktionsgebäude wurde im Jahr 1954 errichtet und entspricht sowohl in der Qualität der Raumaufteilung, als auch in der technischen Ausstattung nicht mehr in allen Kriterien den heutigen Anforderungen. Um die Funktionsfähigkeit der Sportanlage mit dem Ziel der Regionalligatauglichkeit in Zukunft zu gewährleisten, ist eine Erweiterung des derzeitigen Raumbestandes erforderlich. Ebenso sind das Hauptspielfeld und die Tribünenanlagen mit dem Eingang und die Stadiondurchfahrt an die neuen Bedürfnisse anzupassen. Eine Erweiterung des Raumprogrammes, wie in der Anlage dargestellt, schafft die Möglichkeit, die Sportanlage gemäß ihrer Ausstattung mit Spiel- und Trainingsplätzen zu nutzen und ein regionalligagerechtes Stadion zu schaffen. Mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V., der die Sportanlage betreut, wurde vertraglich geregelt, dass jeder Frankfurter Fußballverein, der in die Regionalliga aufsteigt, seine Pflichtspiele am Bornheimer Hang austragen kann. B. Alternativen Unter den oben genannten Voraussetzungen gibt es zur Erweiterung des Raumprogrammes wie vom Magistrat am 26.1.2007 mit MB 108 beschlossen für den Neubau eines Funktionsgebäudes und den Tribünenumbau auf der Sportanlage Am Bornheimer Hang keine Alternative, da die Sportanlage künftig gemäß ihrer Platzkapazität voll genutzt werden und regionalligagerecht hergerichtet werden soll. Es gibt in Frankfurt neben der Commerzbank Arena kein regionalligagerechtes Fußballstadion. Die Lage des vorhandenen Areals ist schwierig, da die Bundesautobahn A 661 im Osten und die mit hohem Verkehrsaufkommen belastete Straße Am Erlenbruch mit der Stadtbahntrasse im Süden das Stadiongelände eingrenzen. Vor dem Hintergrund dieser städtebaulich schwierigen Lage wurde ein interdisziplinärer Realisierungswettbewerb durchgeführt, der Alternativen in der Ausgestaltung aufzeigte. Die vorliegende Ausbauplanung basiert auf dem 1. Preis dieses Wettbewerbes. C. Lösung Das vom Magistrat am 26.1.2007 mit MB 108 beschlossen Raumprogramm für den regionalligagerechten Ausbau der Sportanlage Am Bornheimer Hang trägt den heutigen Anforderungen dieser Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe und künftige Funktion. Dieses Raumprogramm war Ergebnis eines vom Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main durchgeführten interdisziplinären Realisierungswettbewerbes. Es geht von einer Modulbauweise aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit zwischenliegenden Duschen und Toiletten besteht, die sich bei anderen in letzter Zeit realisierten Neubauten von Umkleidegebäuden bewährt hat. Weiter enthält es u. a. Räume zur Dopingkontrolle, für die Physiotherapie der Sportler, zwei Schiedsrichterräume, einen Aufenthaltsraum für die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, Einrichtungen für den Stadionbetrieb (Kassenhäuschen) und Toiletten für den geplanten neuen nördlichen, östlichen und südlichen Tribünenbereich. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse sowie dem Ziel, ein regionalligagerechtes Stadion am Bornheimer Hang zu erstellen. Die im alten Tribünengebäude vorhandenen Umkleide- und Duschräume werden auch künftig von den derzeit 13 Mannschaften des FSV Frankfurt 1899 e.V. genutzt. Diese Räume entsprechen in Größe und Anordnung nicht dem oben genannten Modulsystem. Das umgebaute Stadion soll künftig über 10.000 Zuschauerplätze verfügen und auch mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sein. Die Zuschauerkapazität des künftigen Stadions entspricht damit den Statuten des Deutschen Fußballbundes. Die derzeit auf dem Sportgelände ausgewiesenen 90 Parkplätze bleiben auch künftig erhalten und werden auf insgesamt 92 Pkw-Stellplätze erhöht. Darin sind vier Behindertenparkplätze enthalten. Bei Belegung mit zwei Mannschaftsbussen entfallen 16 Pkw-Stellplätze. Die Erschließungssituation für die Zuschauer wird sich bei Durchführung des vorgesehen Raumprogrammes verbessern, da vorgesehen ist, künftig einen großzügigen Eingangsbereich zu schaffen, der die Zuschauer aufnehmen kann, so dass künftig ein Rückstau Richtung Straße und Gleisanlagen vermieden wird. Die Erschließungssituation wurde mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt und städtischen Fachbehörden abgestimmt. D. Kosten Die geplante Baumaßnahme ist in der Investitionsliste des Haushaltes 2004 in der Produktgruppe 21.15 - Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe - mit einem Ansatz von 4,5 Mio. € enthalten. Im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 wurden bei den Investitionsmitteln weitere 0,175 Mio. für die Erneuerung der westlichen Stadiondurchfahrt eingestellt, die dann den oben genannten 4,5 Mio. € zugeschlagen wurden, so dass insgesamt 4, 675 Mio. € für die Baumaßnahme aus dem Investitionshaushalt zur Verfügung stehen. Der Differenzbetrag zu den oben genannten Mitteln in Höhe von 5.156.933 € ist noch nicht haushaltsmäßig beordnet und ist deshalb im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2007 und des Investitionsprogramms 2007 - 2010 vorzusehen. Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaues und der Sanierung kalkulatorische Kosten in Höhe von 786.560 € (Abschreibung 2,5%= 245.800 € und Verzinsung 5,5%= 540.760 €) zu erwarten. Die Sportanlage am Bornheimer Hang wird vom FSV Frankfurt betreut, der dafür eine monatliche Pauschalzahlung erhält. Für die zusätzlichen Räume und Tribünenteile und den damit verbundenen zusätzlichen Pflegeaufwand ist diese Pauschale zu erhöhen. Ebenso werden durch die zusätzlichen Räume, Tribünenteile und die Flutlichtanlage weitere Energiekosten entstehen. Diese sachlichen Folgekosten sind derzeit noch nicht zu beziffern. Anlage 10000_Z uschauer_Mehrkosten (ca. 54 KB) Anlage 10000_Zuschau er_Plan (ca. 953 KB) Anlage 284_E_09_ Entwurf_Teil1+2 (ca. 1,8 MB) Anlage B+F_ Teil_1_Objektbeschreibung (ca. 65 KB) Anlage B+F_ Teil_2_Objektbeschreibung (ca. 67 KB) Anlage B10_Ans ichten_Funktionsgeb (ca. 306 KB) Anlage B21_Gel aendeSchnitt_060725 (ca. 496 KB) Anlage EG_B02_18_07 (ca. 2,3 MB) Anlage Erlaeut_Beric h_B+F_2 (ca. 38 KB) Anlage Erlaeut_ Berich_B+F_Teil_1 (ca. 41 KB) Anlage Grundriss_ OG_BB03_18_07 (ca. 2,6 MB) Anlage Kostendeckbla tt (nichtöffentlich - ca. 33 KB) Anlage Leistungsgre nze_B+F_1 (ca. 735 KB) Anlage Leistungsgre nze_B+F_2 (ca. 761 KB) Anlage Raumprogramm (ca. 25 KB) Anlage Schni tte_Tribuenen_B05_18_07 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.10.2003, M 157 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2003, M 204 Vortrag des Magistrats vom 26.11.2004, M 223 Vortrag des Magistrats vom 09.09.2005, M 190 Vortrag des Magistrats vom 07.10.2005, M 212 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 43 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 115 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 13.02.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.02.2007, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Zurückstellung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen FAG (= Annahme mit der Maßgabe, unter C. aufzuführen, dass die DIN-Norm (Barrierefreiheit) zu beachten ist und die Parkplätze entsprechend zu bauen sind) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, BFF, REP und NPD gegen FAG (= Annahme mit der Maßgabe, unter C. aufzuführen, dass die DIN-Norm (Barrierefreiheit) zu beachten ist und die Parkplätze entsprechend zu bauen sind) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 52 0

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