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Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M 177 Betreff: Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 543 (M 115) 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 9590 vom 24.02.2011 die Rekonstruktion der Haupttribüne und die Erhöhung der Zuschauerkapazität genehmigt und der Magistrat beauftragt wurde, die notwendigen Leistungen für die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren ist beendet. Der wirtschaftlichste Bieter als Generalübernehmer soll beauftragt werden. 2. Dem beiliegenden Raumprogramm wird zugestimmt. 3. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 10.500.000 € netto und werden hiermit genehmigt. Hierfür steht unter der Produktgruppe 21.15 "Sportstätten und Sportstättenvergabe" Projektdefinition 5.004230 folgender Betrag zur Verfügung: 10.504.000 € netto. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die sachlichen Folgekosten 398.983,90 € netto p. a. und die Kapitalkosten 284.988,50 € netto p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung der Folgekosten ist innerhalb des zuständigen Dezernates IX sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines rechtssicheren und transparenten VOB-konformen Vergabeverfahrens wurde bereits mit Beschluss § 9590 von der Stadtverordnetenversammlung erteilt. Grundlage der Ausschreibung war die Absichtserklärung ("Letter of Intent") zwischen der das Stadion nutzenden FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH und der Stadt Frankfurt am Main vom 21.01.2011. Als Ergebnis dieser Ausschreibung konnte ein Generalübernehmer ermittelt werden, der die notwendigen Leistungen in der von der FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH gewünschten Bauzeit realisieren kann. Damit soll das Ziel einer Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang zu einem festgelegten Preis innerhalb einer definierten Bauzeit erreicht werden. B. Alternativen Zu den Alternativen wurde bereits in der Begründung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9590, Stellung genommen. Die Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren garantiert einen Marktpreis, der derzeit nicht zu unterbieten ist. C. Lösung Als wirtschaftlichster Bieter im Vergabeverfahren wurde die Unternehmensgruppe Hellmich ermittelt, die auch das mit 9.865.000 € netto niedrigste Angebot vorlegte. Die für die Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen werden von dieser Firma realisiert. Die neue Haupttribüne wird an der Stelle der Bestandstribüne, welche abgebrochen wird, rekonstruiert und wird ca. 1.817 Plätze aufweisen, welche sich wie folgt verteilen: Sitzplätze normal 1.152 Sitzplätze Businessclub 500 Sitzplätze Logen 110 Presseplätze 55 Die Nordtribüne wird im Bereich der Geraden um vier Reihen erweitert. Auf der Osttribüne kann die Platzkapazität durch zwei zusätzliche Reihen zwischen den Dachstützen erhöht werden. Hier werden auch die Plätze für Rollstuhlfahrer angeboten. Auf der Südtribüne können durch Blocktrennung und Einbau einer zusätzlichen Stufe für Stehplätze weitere Plätze realisiert werden, sodass sich nach Abschluss der Bauarbeiten eine Zuschauerkapazität von 12.515 Steh- und Sitzplätzen ergibt. Optional besteht die Möglichkeit, dies künftig einmal auf 15.000 Plätze zu vergrößern. Das Bauvorhaben ist im beiliegenden Raumprogramm, den Vorentwurfsplänen und dem Erläuterungsbericht beschrieben. D. Kosten Zur Finanzierung der Kosten für die Bau- und Planungsleistungen zur Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang werden städtische Mittel in Höhe von 10.500.000 € netto herangezogen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2010/2011 in Höhe von 10.504.000 € netto eingestellt. Als Folgekosten fallen Bauunterhaltungskosten, Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung an, in der Summe 683.972,40 € netto p.a. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Anlage _Architektonisches_Konzept (ca. 166 KB) Anlage _Begruendung_Punkt_D_Kosten (ca. 10 KB) Anlage _Entwurfsplaene (ca. 4,7 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_FAAG (ca. 2 MB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 375 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 83 KB) Anlage _Resuemee_architektonisches_Konzept (ca. 68 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 43 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 115 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 37 Beschluss: a) Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 177 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 685, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 52 0