Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M
177 Betreff:
Rekonstruktion der
Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer
Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 543 (M
115) 1. Es dient zur Kenntnis,
dass mit Beschluss § 9590 vom 24.02.2011 die Rekonstruktion der Haupttribüne
und die Erhöhung der Zuschauerkapazität genehmigt und der Magistrat beauftragt
wurde, die notwendigen Leistungen für die Baumaßnahme öffentlich
auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren ist beendet. Der wirtschaftlichste
Bieter als Generalübernehmer soll beauftragt werden. 2. Dem beiliegenden Raumprogramm
wird zugestimmt. 3. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme belaufen sich auf 10.500.000 € netto und werden hiermit
genehmigt. Hierfür steht unter der Produktgruppe 21.15 "Sportstätten und
Sportstättenvergabe" Projektdefinition 5.004230 folgender Betrag zur Verfügung:
10.504.000 € netto. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
sachlichen Folgekosten 398.983,90 € netto p. a. und die Kapitalkosten
284.988,50 € netto p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine
zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung der Folgekosten ist
innerhalb des zuständigen Dezernates IX sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines
rechtssicheren und transparenten VOB-konformen Vergabeverfahrens wurde bereits
mit Beschluss § 9590 von der Stadtverordnetenversammlung erteilt. Grundlage der
Ausschreibung war die Absichtserklärung ("Letter of Intent") zwischen der das
Stadion nutzenden FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH und der Stadt Frankfurt am
Main vom 21.01.2011. Als Ergebnis dieser Ausschreibung konnte ein
Generalübernehmer ermittelt werden, der die notwendigen Leistungen in der von
der FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH gewünschten Bauzeit realisieren kann. Damit
soll das Ziel einer Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der
Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang zu einem festgelegten
Preis innerhalb einer definierten Bauzeit erreicht werden. B. Alternativen Zu den Alternativen wurde bereits in der Begründung
zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9590, Stellung
genommen. Die Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes mit
nachfolgendem Verhandlungsverfahren garantiert einen Marktpreis, der derzeit
nicht zu unterbieten ist. C. Lösung Als wirtschaftlichster Bieter im Vergabeverfahren
wurde die Unternehmensgruppe Hellmich ermittelt, die auch das mit 9.865.000
€ netto niedrigste Angebot vorlegte. Die für die Rekonstruktion der
Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer
Hang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen werden von dieser Firma
realisiert. Die neue Haupttribüne wird an der Stelle der Bestandstribüne,
welche abgebrochen wird, rekonstruiert und wird ca. 1.817 Plätze aufweisen,
welche sich wie folgt verteilen: Sitzplätze normal
1.152 Sitzplätze Businessclub
500 Sitzplätze
Logen
110 Presseplätze
55 Die Nordtribüne wird im Bereich der
Geraden um vier Reihen erweitert. Auf der Osttribüne kann die Platzkapazität
durch zwei zusätzliche Reihen zwischen den Dachstützen erhöht werden. Hier
werden auch die Plätze für Rollstuhlfahrer angeboten. Auf der Südtribüne können
durch Blocktrennung und Einbau einer zusätzlichen Stufe für Stehplätze weitere
Plätze realisiert werden, sodass sich nach Abschluss der Bauarbeiten eine
Zuschauerkapazität von 12.515 Steh- und Sitzplätzen ergibt. Optional besteht
die Möglichkeit, dies künftig einmal auf 15.000 Plätze zu vergrößern. Das
Bauvorhaben ist im beiliegenden Raumprogramm, den Vorentwurfsplänen und dem
Erläuterungsbericht beschrieben. D. Kosten Zur Finanzierung der Kosten für die Bau- und
Planungsleistungen zur Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der
Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang werden städtische Mittel
in Höhe von 10.500.000 € netto herangezogen. Die Mittel sind im
Doppelhaushalt 2010/2011 in Höhe von 10.504.000 € netto eingestellt. Als
Folgekosten fallen Bauunterhaltungskosten, Abschreibung und kalkulatorische
Verzinsung an, in der Summe 683.972,40 € netto p.a. Mit der Maßnahme sind
keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Anlage _Architektonisches_Konzept (ca. 166 KB) Anlage _Begruendung_Punkt_D_Kosten (ca. 10 KB) Anlage _Entwurfsplaene (ca. 4,7 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_FAAG (ca. 2 MB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 375 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 83 KB) Anlage _Resuemee_architektonisches_Konzept (ca. 68 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 43
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2011, M 115
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
Piraten (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und
REP (= Annahme) 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 37 Beschluss: a) Der Vorlage M
177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung
und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP
gegen Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 177
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 685, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 52 0