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Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen

Vorlagentyp: NR BFF

Begründung

Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden:

  1. Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.
  2. Alle dort angeführten Maßnahmen werden um mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird.
  3. Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen".
  4. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der Durchführung zu setzen.
  5. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum
  6. April 2009 für die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auch ‚nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012 realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Inhalt

Antrag vom 23.04.2009, NR 1366

Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden:

  1. Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.

  2. Alle dort angeführten Maßnahmen werden um mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird.

  3. Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen".

  4. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der Durchführung zu setzen.

  5. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum

  6. April 2009 für die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auch 'nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012 realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.04.2009

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