Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen
Vorlagentyp: NR BFF
Begründung
Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden:
- Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.
- Alle dort angeführten Maßnahmen werden um mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird.
- Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen".
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der Durchführung zu setzen.
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum
- April 2009 für die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auch ‚nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012 realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.04.2009, NR 1366 Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des
Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem
Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die
Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden: 1. Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die
Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier
wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.
2. Alle dort angeführten Maßnahmen werden um
mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer
beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird. 3. Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt,
die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt
beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in
besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen". 4. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird
zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der
Durchführung zu setzen. 5. Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom
Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt
bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund
haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum 30. April 2009 für
die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen
Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und
Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die
Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch
unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch
nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage
legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen
aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die
Möglichkeit eröffnet, auch ‚nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine
bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012
realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den
Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen
Gestaltungsmöglichkeiten zu geben. Antragsteller:
BFF
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Wolfgang
Hübner
Stadtv. Hans-Günter Müller
Stadtv. Dr.
Katharina von Beckh Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, TO I, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Der Vorlage
M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die mit Schreiben des
Hauptamtes vom 14.04.2009, 10.21.4 Eu, vorgelegte Übersicht 6 Bestandteil der
Vorlage M 55 wird und b) der Teilsatz am Beginn der Ziffer 8. "Es
dient zur Kenntnis" durch den Satzbeginn "Es wird zugestimmt"
ersetzt wird. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
2. Die Vorlage
NR 1330 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
3. Die Vorlage
NR 1350 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
4. Die Vorlage
NR 1351 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
5. Die Vorlage
NR 1361 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
6. Die Vorlage
NR 1366 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
7. Die Vorlage
NR 1374 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
8. Die Vorlage
OA 842 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
9. Die Vorlage
OA 844 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
10. Die Vorlage
OA 846 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
11. Die Vorlage
OA 851 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
12. Die Vorlage
OA 873 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
13. Die Vorlage
OA 881 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
14. Die Vorlage
OA 884 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
15. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 885 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 885 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 26.03.2009, § 5730)
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und
BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 6. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme)
Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (=
Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 12. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 15. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP
(= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 55, NR 1330, OA 851, OA 873 und OA 881 = Annahme, NR 1350,
NR 1351, NR 1361, NR 1366, NR 1374 und OA 884 = Ablehnung, OA 842, OA 844 und
OA 846 = vereinfachtes Verfahren, OA 885 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2.
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5739, 32. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.04.2009 Aktenzeichen: 00 14