Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes HessenHier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO
Begründung
Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates "Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v. 20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7. Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2009, NR 1335
Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates "Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v. 20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7. Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 01.04.2009
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden