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Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates "Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v. 20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7. Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2009, NR 1335 Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates "Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v. 20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7. Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 01.04.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1330 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt. 3. Der Vorlage NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 26.03.2009, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1330 auf den Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 3. Der Vorlage NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5730, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 Aktenzeichen: 92 3