Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes HessenHier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates "Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v. 20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7. Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.03.2009, NR 1335 Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des
Bundes und des Landes Hessen Hier: Beschlussermächtigung des Haupt- und
Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, über den Vortrag des Magistrates
"Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen" (M 55 v.
20.03.2009) und die dazugehörigen Vorlagen in einer Sondersitzung Ende April
endgültig zu entscheiden. Begründung: Die Frist für die Übergabe der
Projekte an die Hessische Landesregierung läuft am 30.04.2009 ab. Da die
nächste turnusmäßige Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erst am 7.
Mai 2009 stattfindet, ist eine Beschlussfassung vor dieser Frist angezeigt. Um
eine zügige, gleichwohl sorgfältige Beratung der Vorlage M 55 in den
Fachausschüssen und den Ortsbeiräten zu gewährleisten, bietet es sich an, den
Haupt- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung nach § 50 (1) HGO zu
ermächtigen. Denkbar ist eine Sondersitzung am 29.04.2009. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Ältestenausschuss Versandpaket: 01.04.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009, TO II, TOP 56
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 55 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1330 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt.
3. Der Vorlage
NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD
42. Sitzung des
Ältestenausschusses am 26.03.2009, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss
(Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1330 auf den
Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat.
3. Der Vorlage
NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
3: REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 5730, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 Aktenzeichen: 92 3
NR_1335_2009Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes HessenHier: Beschlussermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses nach § 50 (1) HGO