Grabsteine der NS-'Euthanasie'-Gräber in Frankfurt korrigieren
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - das Regierungspräsidium Darmstadt aufzufordern, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis die notwendigen Korrekturen der Grabsteine vorzunehmen und so den Opfern im Tode ihre Würde zurück zu geben. - Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, welcher Maßnahmen es bedarf, die Erinnerungen an die Einzelschicksale der ermordeten Menschen der Euthanasie zu erforschen und für die Nachwelt zugänglich zu machen.
Begründung
Nach dem Krieg wurde die Opfergruppe der Zwangssterilisierten und 'Euthanasie'-Geschädigten systematisch missachtet. Die Täter*innen wurden selten belangt, konnten oft ohne Unterbrechung in ihren Berufen weiterarbeiten. Erst in den 50er Jahren wurde das NS-Opferfeld auf dem Hauptfriedhof errichtet. Doch selbst im Tode ist den Opfern keine Gerechtigkeit widerfahren. Auf den Grabplatten mit zumeist vier Namen fehlt der in dem Zusammenhang wichtige Hinweis auf den Todesort. Besonders fatal ist, dass bei den Opfern der NS-'Euthanasie' die Täterangaben zum Sterbedatum übernommen wurden. Diese waren verfälscht und um Tage oder sogar Wochen nach hinten datiert, um die sofortige Ermordung in der Tötungsanstalt zu kaschieren und zudem mehr Pflegegelder kassieren zu können. Die Angaben auf den Grabsteinen verstoßen somit gegen das Gräbergesetz.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden