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a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 38

Betreff: a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen b) Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3868 - NR 1186/20 CDU/SPD/GRÜNE, NR 1273/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 285/23 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.12.2024 Zwischenbericht: Das Gräberfeld der "Euthanasie"-Opfer auf dem Frankfurter Hauptfriedhof ist eine der größten Anlagen dieser Art bundesweit. Jeder der 120 Grabsteine fasst Namen und Daten von drei bis sechs Personen, die unter menschenunwürdigen Umständen im Rahmen der sogenannten NS-"Euthanasie" umgebracht wurden. Insgesamt sind auf diesem Gräberfeld 500 Urnen gebettet. Dass die sich in den Urnen befindliche Asche höchstwahrscheinlich nicht von den auf den Grabplatten Genannten stammt, gründet in dem pietätlosen Umgang der NS-Verbrecher mit dieser Opfergruppe. Die Grabanlage wurde Ende der 1950er Jahre angelegt. Durch eine aktuelle Recherche muss davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Frankfurter "Euthanasie"-Opfer die geschätzte Zahl von

  1. 500 Personen überschreitet. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat zum aktuellen Zeitpunkt Folgendes berichten: Zu

  2. Die Erstellung einer Datenbank mit allen Frankfurter Opfern der NS-"Euthanasie" bedarf einer grundlegenden Recherche der Personen inbegriffen der richtigen Schreibweisen der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Todesdaten und -Orte. Meistens wurden die Daten manipuliert und die Namen nicht sorgfältig übernommen, besonders bei den nicht deutschen Vor- und Nachnamen. Diese Arbeiten sind aktuell weit vorangeschritten. Der Etat-Antrag 90 von 2022 hat die Vergabe eines entsprechenden Forschungsauftrages ermöglicht, der noch bis in den Sommer dieses Jahres laufen und eine Grundlage für die zukünftige Datenbank darstellen wird. Die Konzeption der Datenbank soll zeitnah nach der Übergabe der Materialien erfolgen. Die Finanzierung der Kosten für die Erstellung der Datenbank ist aktuell nicht geklärt. Zu

  3. Im Rahmen der Konzeption der Datenbank soll auch die Möglichkeit der Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters geprüft werden. Zu

  4. Dem Magistrat liegt es an einer würdigen und gleichzeitig praktikablen Lösung, wie mit dem Umstand der falschen Daten auf dem Gräberfeld umgegangen werden kann. Es gilt hierbei nicht nur die sensible und tragische Thematik und den Friedhof als Ort der Trauer zu berücksichtigen, sondern auch die Nutzbarkeit im Sinne von Zielgruppen und den technischen Voraussetzungen bei der Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Unterschiedliche Aspekte spielen hier eine große Rolle, darunter die denkmalpflegerischen Richtlinien, welchen das Gräberfeld unterliegt. Dafür befindet sich das zuständige Amt im engen Austausch mit beteiligten städtischen Ämtern. Eine über die Grenzen Frankfurts gehende Recherche und punktueller Austausch zu einschlägigen Projekten bundesweit hat stattgefunden. Auch ein Hinzuziehen einer Gestaltungsagentur gehört zu den Vorarbeiten des Magistrats. Eine notwendige Grundlage mit Daten aller auf dem Gräberfeld erwähnten Opfer wurde priorisiert im Rahmen des im Punkt 1 genannten Forschungsauftrages erarbeitet. Zu

  5. Die Grabanlage für die Opfer der NS-"Euthanasie" auf dem Hauptfriedhof Frankfurt genießt bereits das ewige Ruherecht, da die hier Beigesetzten als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt sind.

Beratungsverlauf 20 Sitzungen

Sitzung 26
OBR 8
TO I, TOP 47
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 2
TO II, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 14
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 13
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 4
TO II, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fraktionslos
Sitzung 26
OBR 7
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 10
TO II, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 3
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 9
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
BFF
Sitzung 27
OBR 5
TO I, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 12
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 11
TO II, TOP 2
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 1
TO I, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
AFD VOLT Gartenpartei
Sitzung 26
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 29
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Sitzung 32
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG