a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 38
Betreff: a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen b) Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3868 - NR 1186/20 CDU/SPD/GRÜNE, NR 1273/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 285/23 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.12.2024 Zwischenbericht: Das Gräberfeld der "Euthanasie"-Opfer auf dem Frankfurter Hauptfriedhof ist eine der größten Anlagen dieser Art bundesweit. Jeder der 120 Grabsteine fasst Namen und Daten von drei bis sechs Personen, die unter menschenunwürdigen Umständen im Rahmen der sogenannten NS-"Euthanasie" umgebracht wurden. Insgesamt sind auf diesem Gräberfeld 500 Urnen gebettet. Dass die sich in den Urnen befindliche Asche höchstwahrscheinlich nicht von den auf den Grabplatten Genannten stammt, gründet in dem pietätlosen Umgang der NS-Verbrecher mit dieser Opfergruppe. Die Grabanlage wurde Ende der 1950er Jahre angelegt. Durch eine aktuelle Recherche muss davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Frankfurter "Euthanasie"-Opfer die geschätzte Zahl von
- 500 Personen überschreitet. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat zum aktuellen Zeitpunkt Folgendes berichten: Zu
- Die Erstellung einer Datenbank mit allen Frankfurter Opfern der NS-"Euthanasie" bedarf einer grundlegenden Recherche der Personen inbegriffen der richtigen Schreibweisen der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Todesdaten und -Orte. Meistens wurden die Daten manipuliert und die Namen nicht sorgfältig übernommen, besonders bei den nicht deutschen Vor- und Nachnamen. Diese Arbeiten sind aktuell weit vorangeschritten. Der Etat-Antrag 90 von 2022 hat die Vergabe eines entsprechenden Forschungsauftrages ermöglicht, der noch bis in den Sommer dieses Jahres laufen und eine Grundlage für die zukünftige Datenbank darstellen wird. Die Konzeption der Datenbank soll zeitnah nach der Übergabe der Materialien erfolgen. Die Finanzierung der Kosten für die Erstellung der Datenbank ist aktuell nicht geklärt. Zu
- Im Rahmen der Konzeption der Datenbank soll auch die Möglichkeit der Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters geprüft werden. Zu
- Dem Magistrat liegt es an einer würdigen und gleichzeitig praktikablen Lösung, wie mit dem Umstand der falschen Daten auf dem Gräberfeld umgegangen werden kann. Es gilt hierbei nicht nur die sensible und tragische Thematik und den Friedhof als Ort der Trauer zu berücksichtigen, sondern auch die Nutzbarkeit im Sinne von Zielgruppen und den technischen Voraussetzungen bei der Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Unterschiedliche Aspekte spielen hier eine große Rolle, darunter die denkmalpflegerischen Richtlinien, welchen das Gräberfeld unterliegt. Dafür befindet sich das zuständige Amt im engen Austausch mit beteiligten städtischen Ämtern. Eine über die Grenzen Frankfurts gehende Recherche und punktueller Austausch zu einschlägigen Projekten bundesweit hat stattgefunden. Auch ein Hinzuziehen einer Gestaltungsagentur gehört zu den Vorarbeiten des Magistrats. Eine notwendige Grundlage mit Daten aller auf dem Gräberfeld erwähnten Opfer wurde priorisiert im Rahmen des im Punkt 1 genannten Forschungsauftrages erarbeitet. Zu
- Die Grabanlage für die Opfer der NS-"Euthanasie" auf dem Hauptfriedhof Frankfurt genießt bereits das ewige Ruherecht, da die hier Beigesetzten als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt sind.