Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-Euthanasie umsetzen und Grabsteine der NS-Euthanasie-Gräber in Frankfurt korrigieren
Bericht
Die Bitte der Stadtverordnetenversammlung um Überarbeitung des letzten Vorschlags (gelistet im Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 477) wie auch die Anregungen der zivilgesellschaftlichen Initiativen nimmt der Magistrat sehr ernst und geht diesen gerne nach. Momentan erarbeitet der Magistrat neue Umsetzungsmöglichkeiten, die von der Nutzung der QR-Codes absehen. Es wird intensiv nach einer würdigen und gleichzeitig praktikablen Lösung gesucht. Es gilt hierbei nicht nur die sensible und tragische Thematik und den Friedhof als Ort der Trauer zu berücksichtigen, sondern auch die Nutzbarkeit im Sinne von Zielgruppen und den technischen Voraussetzungen bei der Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Unterschiedliche Aspekte spielen hier eine große Rolle, darunter die denkmalpflegerischen Richtlinien, welchen das Gräberfeld unterliegt. Dafür befindet sich das zuständige Amt im engen Austausch mit beteiligten städtischen Ämtern.