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Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vorlage M 148 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt:
  2. Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Da vor allem Familien, Paare oder Alleinerziehende mit Kindern von einem angespannten Wohnungsmarkt und den stark gestiegenen Baukosten betroffen sind, wurde an einer Reihe von Punkten die Familienfreundlichkeit des Programms weiter erhöht. So wird z.B. die zusätzliche Förderung für jedes weitere Familienmitglied erhöht und bei "nachträglichem Familienzuwachs" die Möglichkeit zusätzlicher tilgungsfreier Jahre eingeführt, aber auch die generellen Fördersätze erhöht. Die mit dem Magistratsvortrag M 148 vorgelegten Förderrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Gewährung von Darlehen bei Neubauvorhaben. Viele Frankfurter Haushalte haben jedoch den Wunsch, alleine oder gemeinsam mit anderen Menschen, die ähnliche Vorstellungen davon haben, wie sie wohnen möchten, nach eigenen Wünschen und dennoch vergleichsweise kostengünstig Wohneigentum in bereits bestehenden Gebäuden zu schaffen. Auch sind zusätzliche Wohnungen in vorhandenen Gebäuden bzw. Umnutzungen oftmals preiswerter als Neubauten. Die Richtlinien wurden daher, da hier generell die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht allein der Eigenheimneubau gefördert werden soll, entsprechend ergänzt. Ähnliches gilt für die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, für herausragende Anstrengungen im Hinblick auf Ökologie und Klimaschutz sowie für die Bemühungen, durch den Zusammenschluss in Baugemeinschaften die Bau- oder Sanierungskosten zu reduzieren. Auch in diesen Punkten bedarf es einer gezielten zusätzlichen Förderung und einer entsprechenden Ergänzung der vorgelegten Förderrichtlinien. Anlage 1 (ca. 34 KB)

Inhalt

Antrag vom 14.11.2008, NR 1176

Betreff: Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vorlage M 148 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt:

  2. Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Da vor allem Familien, Paare oder Alleinerziehende mit Kindern von einem angespannten Wohnungsmarkt und den stark gestiegenen Baukosten betroffen sind, wurde an einer Reihe von Punkten die Familienfreundlichkeit des Programms weiter erhöht. So wird z.B. die zusätzliche Förderung für jedes weitere Familienmitglied erhöht und bei "nachträglichem Familienzuwachs" die Möglichkeit zusätzlicher tilgungsfreier Jahre eingeführt, aber auch die generellen Fördersätze erhöht. Die mit dem Magistratsvortrag M 148 vorgelegten Förderrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Gewährung von Darlehen bei Neubauvorhaben. Viele Frankfurter Haushalte haben jedoch den Wunsch, alleine oder gemeinsam mit anderen Menschen, die ähnliche Vorstellungen davon haben, wie sie wohnen möchten, nach eigenen Wünschen und dennoch vergleichsweise kostengünstig Wohneigentum in bereits bestehenden Gebäuden zu schaffen. Auch sind zusätzliche Wohnungen in vorhandenen Gebäuden bzw. Umnutzungen oftmals preiswerter als Neubauten. Die Richtlinien wurden daher, da hier generell die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht allein der Eigenheimneubau gefördert werden soll, entsprechend ergänzt. Ähnliches gilt für die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, für herausragende Anstrengungen im Hinblick auf Ökologie und Klimaschutz sowie für die Bemühungen, durch den Zusammenschluss in Baugemeinschaften die Bau- oder Sanierungskosten zu reduzieren. Auch in diesen Punkten bedarf es einer gezielten zusätzlichen Förderung und einer entsprechenden Ergänzung der vorgelegten Förderrichtlinien. Anlage 1 (ca. 34 KB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 148

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