Korrektur an den Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen
Begründung
Vergabe von Baudarlehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum werden wie folgt korrigiert: Die Verpflichtung gemäß Abschnitt 8.5 (achter Spiegelstrich), dem Antrag auf Darlehensgewährung auch Nachweise über die Gesamtfinanzierung (verbindliche Zusagen für Kapitalmarkt- und andere Fremdmittel) beizufügen, entfällt. Begründung: Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Kreditgeber einem Kreditnehmer, der über eine nur geringe Eigenkapitalausstattung verfügt, eine verbindliche Zusage macht, wenn die Bewilligung des städtischen Darlehens noch nicht vorliegt. Diese unter Abschnitt 8.5 genannte Verpflichtung ist also im Sinne der beabsichtigten Wohneigentumsförderung kontraproduktiv.
Inhalt
Antrag vom 09.09.2008, NR 1057
Betreff: Korrektur an den Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum werden wie folgt korrigiert: Die Verpflichtung gemäß Abschnitt 8.5 (achter Spiegelstrich), dem Antrag auf Darlehensgewährung auch Nachweise über die Gesamtfinanzierung (verbindliche Zusagen für Kapitalmarkt- und andere Fremdmittel) beizufügen, entfällt. Begründung: Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Kreditgeber einem Kreditnehmer, der über eine nur geringe Eigenkapitalausstattung verfügt, eine verbindliche Zusage macht, wenn die Bewilligung des städtischen Darlehens noch nicht vorliegt. Diese unter Abschnitt 8.5 genannte Verpflichtung ist also im Sinne der beabsichtigten Wohneigentumsförderung kontraproduktiv.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.09.2008
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