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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Wohneigentum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 1176/08 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: In der Richtlinie für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Förderprogramms wird unter Ziffer 1. der Satz "Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in Bestandsgebäuden" um die Formulierung "zur Selbstnutzung" ergänzt. Begründung: Dem Antrag NR 1176/08 ist grundsätzlich zuzustimmen. Das Frankfurter Programm richtet sich vor allem an Familien, Paare oder Alleinerziehende, denen durch dieses Programm der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden soll. Dies ist zu begrüßen. In den Änderungen der Richtlinie wird unter Ziffer 1 die Aufzählung förderungswürdiger Maßnahmen nach dem Satz "Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung zur Selbstnutzung" um den Satz "Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in Bestandsgebäuden" ergänzt. Nach dem Wortlaut der geänderten Richtlinie würde damit auch der Kauf von Wohnungen gefördert, die nicht der Selbstnutzung durch den Antragsteller dienen, sondern als Kapitalanlage geschaffen werden. Dies widerspricht jedoch dem Sinn der Förderungsrichtlinie. Zur eindeutigen Klarstellung sollte daher der genannte Satz um die Einschränkung "zur Selbstnutzung" ergänzt werden.

Inhalt

Antrag vom 01.12.2008, NR 1192

Betreff: Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 1176/08 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: In der Richtlinie für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Förderprogramms wird unter Ziffer

  1. der Satz "Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in Bestandsgebäuden" um die Formulierung "zur Selbstnutzung" ergänzt. Begründung: Dem Antrag NR 1176/08 ist grundsätzlich zuzustimmen. Das Frankfurter Programm richtet sich vor allem an Familien, Paare oder Alleinerziehende, denen durch dieses Programm der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden soll. Dies ist zu begrüßen. In den Änderungen der Richtlinie wird unter Ziffer 1 die Aufzählung förderungswürdiger Maßnahmen nach dem Satz "Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung zur Selbstnutzung" um den Satz "Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in Bestandsgebäuden" ergänzt. Nach dem Wortlaut der geänderten Richtlinie würde damit auch der Kauf von Wohnungen gefördert, die nicht der Selbstnutzung durch den Antragsteller dienen, sondern als Kapitalanlage geschaffen werden. Dies widerspricht jedoch dem Sinn der Förderungsrichtlinie. Zur eindeutigen Klarstellung sollte daher der genannte Satz um die Einschränkung "zur Selbstnutzung" ergänzt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.12.2008

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