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Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 134

Betreff: Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7655 - NR 1176 CDU und GRÜNE - Von den im Magistratsbericht B 744 v. 04.09.2009 aufgeführten Anfragen zum "Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum" sind mit Jahresabschluss 2009 insgesamt 7 Förderanträge bewilligt worden. Das bewilligte Fördervolumen beträgt insgesamt 339.500 €. Die geringe Fallzahl erklärt sich einerseits durch die Nachrangigkeit zum Landesprogramm "Hessen-Bau-Darlehen" (Richtlinien zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau -). Eine Inanspruchnahme beider Förderprogramme ist nur dann möglich, wenn eine tragbare Belastung ohne das städtische Darlehen nicht zu erzielen ist. Andererseits werden von vielen Antragstellern die Einkommensgrenzen des städtischen Programms überschritten, so dass eine Förderung nicht gewährt werden kann. Im Rahmen der Neufassung der Landesrichtlinien vom 13.01.2010 wird derzeit vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eine Anhebung der Einkommensgrenzen gemäß § 1 Absatz 2 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes vorbereitet. Um die Akzeptanz des Programms zu verbessern, wird der Magistrat die Eckwerte und Fördervoraussetzungen überarbeiten und die Öffentlichkeitsarbeit verstärken.