Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Begründung
Wohneigentum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (M 148) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen in nachfolgenden Punkten geändert werden: Zu 1.: Neuer Spiegelstrich: - Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in ehemaligen Bürogebäuden oder Dachgeschoßausbauten. Zu 5.2: - Zuschlag von 5000,- Euro einmalig ab dem ersten Kind - Zuschlag von 5000,- Euro für barrierefreien Ausbau Begründung: Zu 1.: Wenn in einem ehemaligen Bürogebäude oder durch Dachgeschoßausbau neuer Wohnraum geschaffen wird sollte das auch förderfähig sein. Zu 5.2.: Um den Mangel an barrierefreiem Wohnraum abzubauen, sollte es einen prinzipiellen Zuschlag geben.
Inhalt
Antrag vom 10.12.2008, NR 1205
Betreff: Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (M 148) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen in nachfolgenden Punkten geändert werden: Zu
- : Neuer Spiegelstrich: - Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in ehemaligen Bürogebäuden oder Dachgeschoßausbauten. Zu 5.2: - Zuschlag von 5000,- Euro einmalig ab dem ersten Kind - Zuschlag von 5000,- Euro für barrierefreien Ausbau Begründung: Zu 1.: Wenn in einem ehemaligen Bürogebäude oder durch Dachgeschoßausbau neuer Wohnraum geschaffen wird sollte das auch förderfähig sein. Zu 5.2.: Um den Mangel an barrierefreiem Wohnraum abzubauen, sollte es einen prinzipiellen Zuschlag geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.12.2008
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