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Fahren ohne Fahrschein ist kein Verbrechen

Vorlagentyp: NR LINKE

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, der städtischen Beteiligungsgesellschaft VGF über die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und traffiQ die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten. traffiQ, die den Fahrausweisprüfdienst für den Bereich Bus zentral organisiert, soll diese Weisung gegenüber dem, nach einem öffentlichen Vergabeverfahren mit der Durchführung des Prüfdienstes auf den städtischen Buslinien betrauten, externen Dienstleister ausführen. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt.

Begründung

Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis - auch Tausende Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket für Bus oder Bahn zu kaufen. Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Darüber hinaus ist das Erschleichen von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringwertigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn im Frankfurter Stadtgebiet wird also wohl immer darunterliegen. Ebenfalls liegen drei Fahrten darunter - die Schwelle zur Stellen eines Strafantrags gemäß Regelungen des RMV. Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung. Das Fahren ohne Fahrschein ist ein Armutsdelikt. Ein Großteil der Betroffenen ist arm, leidet an psychischen und sozialen Krisen. Die meisten, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein absitzen, sind arbeitslos, jede*r Dritte suchtkrank und mehr als ein Achtel obdachlos. Die Betroffenen sind mit dem erhöhten Beförderungsentgelt und ihrer oftmals ohnehin prekären Lage gestraft genug. Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der ehemalige hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bekannte 2022, die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren, binde "erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen". Auch eine Studie hat mittlerweile geschätzt, dass die Bundesrepublik jedes Jahr etwa 114 Millionen Euro aufwendet, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet. Neben rechtstheoretischen Argumenten wird so vornehmlich die Entlastung der Justiz als positiver Effekt angeführt. Es gibt eine breite Debatte über die Sinnhaftigkeit des Status als Straftat. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat für 2023 eine Prüfung der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit angekündigt. Noch ist aber auf Bundesebene nichts geschehen. Doch zehn deutsche Städte - Bremen, Bremerhaven, Dresden, Düsseldorf, Halle, Karlsruhe, Köln, Mainz, Münster, Potsdam und die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden - haben das Fahren ohne Fahrschein bereits faktisch entkriminalisiert, in dem darauf verzichtet wird, Strafanträge zu stellen. Es handelt sich nicht um Einzelfälle: Die Gesamtzahl der Strafanträge nach § 265a StGB im Frankfurter Nahverkehr durch die VGF betrug 2021: 4.286, 2022: 3.233 und 2023: 3.927. Die Gesamtzahl der gestellten Strafanträge nach § 265a StGB für den Bereich Bus lag in 2021 bei 267, in 2022 bei 486 und 2023 bei 469 Fällen. Für das Jahr 2023 ist folglich insgesamt vom 4.396 Strafanträgen auszugehen. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt und zivilrechtlichen Ansprüche bleiben unberührt. Der Magistrat hat im Bericht B 270 formuliert, dass das Vorgehen, auf Anzeigenerstattung bei Fahren ohne gültigen Fahrschein vollständig zu verzichten, wünschenswert sei. Angesichts der Bemühungen der Stadt Frankfurt, wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen, wäre der Verzicht auf Anzeigenerstattung bei Fahren ohne gültigen Fahrschein ein unumgänglicher Schritt. Die Zurückhaltung des Magistrats aufgrund der Sorge vor Uneinheitlichkeit von Regelungen innerhalb des RMV kann nicht nachvollzogen werden - gerade hat erst die VGF unabhängig vom RMV ein Mitnahmeverbot von E-Tretrollern in U- und Straßenbahnen der VGF verkündet.

Beratungsverlauf 15 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 31
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 32
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 33
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 34
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1013 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1166 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Sitzung 37
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 39
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF-BIG VOLT
Ablehnung:
Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Enthaltung:
CDU
Sitzung 40
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF-BIG VOLT
Ablehnung:
Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Enthaltung:
CDU
Sitzung 39
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG AFD
Sitzung 41
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 2
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG AFD
Sitzung 40
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 9
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz
Sitzung 42
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 2
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Gartenpartei
Sitzung 41
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 1013 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei Stadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDU FDP BFF-BIG AFD
Sitzung 43
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Der Vorlage NR 1013 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Mehler-Würzbach, Huber, Pürsün, Dr. Schulz, Nagel, Dr. Knacker, Luxen, Zieran, Fuchs und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Ablehnung:
CDU FDP BFF-BIG AFD

Reden im Parlament

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