Schwedlerbrücke (BW 025) - denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb, Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier: Vorplanungsbeschluss
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Betreff: Schwedlerbrücke (BW 025) -
denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb,
Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier:
Vorplanungsbeschluss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61)
I. Der Vorplanung für eine denkmalgerechte Sanierung
incl. Teilneubau der Schwedlerbrücke auf Grundlage der Planung
der Arbeitsgemeinschaft Christoph Mäckler Architekten und Bollinger und
Grohmann Ingenieure entsprechend des interdisziplinären
Realisierungswettbewerbs wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des
Siegerentwurfs eine Baureifplanung zu erarbeiten und diese zur Beschlussfassung
vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass
a.) abweichend von der Kostenschätzung im Zuge des
interdisziplinären Realisierungs-wettbewerbs (geschätzte Baukosten 5,497 Mio.
€ - zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 660.000 Euro, entspricht 12% der
Baukosten) wird der Gesamtinvestitionsbedarf aufgrund der denkmalgerechten
Instandsetzung und der damit verbundenen Unwägbarkeiten auf 9,3 Mio. €
(brutto) geschätzt; In den geschätzten Baukosten aus dem
Realisierungswettbewerb sind keine Kosten für denkmalpflegerische Maßnahmen und
bahnspezifische Mehraufwendungen aufgenommen worden. Diese wurden für alle
Entwürfe als gleich unterstellt und waren daher nicht Teil des Wettbewerbs;
b.) von den zur weiterführenden Planung
(Leistungsphase 2 bis 4) erforderlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 1.113
T€ im Investitionsprogramm 2015 - 2018 in der Projektgruppe
16.03-Verkehrsanlagen; Projektdefinition 5.002021 "Neubau der Schwedlerbrücke
(Planungsmittel)", 276 T€ zur Verfügung stehen; c.) die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von
837 T€ über Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Produktdefinition
5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke bereitgestellt
werden; d.) die Brücke aus Sicherheitsgründen
teilweise zurückgebaut wurde. Der nördlichste Brückenbogen wurde denkmalgerecht
ausgebaut und vor Ort gelagert um weitere Untersuchungen der Bestandssubstanz
des Stahlüberbaus zu ermöglichen; e.) die Brückenunterbauten d.h. die Widerlager und
Pfeiler neu gebaut werden und die 4 Stahlüberbaubögen soweit wie möglich
erhalten werden;
f.) der Bauwerkszustand der unter
Denkmalschutz stehenden Bögen erst nach einer umfassenden Untersuchung bewertet
werden kann, daher ist eine zuverlässige Beurteilung der Gesamtkosten erst nach
Abschluss der Vorplanung möglich; g.) bisher bereits
Planungskosten für den interdisziplinären Realisierungswettbewerb in Höhe von
162.336,91 € verausgabt wurden; h.) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015-2019 ist (M 61/2015) und aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes
(Zustandsnote 4) bereits seit August 2011 für den Verkehr gesperrt ist: i.) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten
Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über
Bahnflächen und ein Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der
Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910 - 13
errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und wurde im Jahr 2010 als
Technisches Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Bauliche Veränderungen
bedürfen daher der Genehmigung und Freigabe durch das Denkmalamt. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre
2012 ergab eine Zustandsnote von 4,0. Es wurden diverse Schäden festgestellt,
wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Eine
Nachrechnung ergab, dass aufgrund der mangelhaften Tragfähigkeit der stark
beschädigten Stampfbetonpfeiler die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet
werden kann. Daher musste die Schwedlerbrücke im August 2011 für den
öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Die Schwedlerbrücke wird seither in
verkürzten Prüfintervallen halbjährlich handnah geprüft und deren
Standsicherheit bewertet. Ziel der denkmalgerechten Instandsetzung ist es, die
Schwedlerbrücke in denkmalgerechtem Umgang zu einem zeitgemäßen Verkehrsbauwerk
mit entsprechenden Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und
Barrierefreiheit zu ertüchtigen. Hierzu wurde ein Interdisziplinärer
Realisierungswettbewerb mit einem sich anschließendem Verhandlungsverfahren
durchgeführt. B - Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es
zur denkmalgerechten Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein
ersatzloser Rückbau ist wegen des Denkmalschutzes und des Erhalts der
Wegeverbindung nicht möglich. C - Lösung Mit der Durchführung des interdisziplinären
Wettbewerbs hat man die Aufgabe gelöst, die unterschiedlichen Anforderungen an
Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit mit harmonischer Verbindung
von historischer Bausubstanz und einem Teilneubau entsprechend zu
berücksichtigen.
Die maximale Erhaltung der
historischen Bausubstanz steht bei dem Entwurfskonzept im Vordergrund. Die vier
Stahlbogenfelder sollen denkmalgerecht instandgesetzt werden. Der Ersatzneubau
erstreckt sich auf den nördlichen Bereich des derzeitigen Vollwandträgers, der
durch eine Gitterträgerkonstruktion ersetzt werden soll und über dem
Gleisbereich der DB AG liegt. Als architektonische Endpunkte fassen die
Brückenwiderlager Bestand und Neubau zu einer neuen, städtebaulichen
Gesamtkomposition zusammen. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten,
wird der Aufzugsschacht ebenfalls in massiver Bauweise ergänzt. Die
Widerlager werden so gestaltet, dass Räumlichkeiten für zusätzliche Nutzungen
geschaffen werden, die über die spezifische Funktion als Verkehrsbauwerk
hinausgehen. Die aktuellen technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, den
Berührungsschutz, die Entwässerung und die Beleuchtung werden im
Entwurfskonzept berücksichtigt. D - Kosten Die Baukosten der denkmalgerechten Instandsetzung
incl. des Teilneubaus der Schwedlerbrücke werden auf ca. 5,497 Mio. Euro
(brutto) entsprechend der Kostenermittlung im Zuge des Realisierungswettbewerbs
geschätzt. Bereits mit dem Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 61/2015, waren für das Projekt
Schwedlerbrücke zum damaligen Planungsstand Gesamtkosten i. H. v. 7,5 Mio.
€ ermittelt und kommuniziert worden. Die Gesamtkosten sind aufgrund des frühen
Planungsstandes noch mit einer Unschärfe behaftet. Die im
Realisierungswettbewerb ermittelten Kosten in Höhe von 5,497 Mio. Euro werden
daher um 35 % (= 1,924 Mio. Euro) auf 7,421 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist,
dass die an der unter Denkmalschutz stehenden Baukonstruktion erforderlichen
Maßnahmen erst nach umfangreichen Untersuchungen bewertet werden können. (s. a.
Ziffer III f. des Beschlusstextes) Die Erhöhung um 35% wurde gewählt, um für die
spezielle Aufgabenstellung und für die zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt
beschreibbaren Leistungen Planungssicherheit zu erreichen. Die Erarbeitung
exakter Baukosten erfolgt im weiteren Planungsprozess. Aufgrund dieser
speziellen Rahmenbedingungen erfolgte bereits eine Abstimmung mit dem
Revisionsamt über die geplante Vorgehensweise. Die Nebenkosten werden aufgrund des hohen Aufwandes
für Planung und Überwachung der denkmalgerechten Instandsetzung sowie den
DB-spezifischen Planungsanteilen mit 25% der Baukosten angesetzt. Gesamtkosten: Baukosten =
7,421
Mio. Euro (brutto)
Nebenkosten = 7,421 Mio. Euro x 25 %
1,855 Mio. Euro (brutto)
Gesamtinvestitionsbedarf
= 9,276
Mio. Euro (brutto)
Von den
Nebenkosten in Höhe von 1,855 Mio. Euro werden für die Leistungsphasen 2 - 4
60% angesetzt: Nebenkosten Leistungsphasen 2 - 4 =
1,855 Mio. Euro x 60% = 1,113 Mio. Euro (brutto) Die Investition geht ausschließlich in das
Infrastrukturvermögen der Stadt Frankfurt am Main ein. Eine Kostenbeteiligung
der DB AG erfolgt nicht. Anlage _AN_Erlaeuterungsbericht (ca. 2,4 MB) Anlage
_Kostenschaetzung (ca.
732 KB) Anlage _Plaene_des_Siegerentwurfs (ca. 8,5 MB) Anlage _Vergabevermerk_Realisierungswettbewerb
(ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Antrag vom
04.06.2019, OF
357/4
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2022, M 81 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 98 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1557, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 66 6