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Schwedlerbrücke (BW 025) - denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb, Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier: Vorplanungsbeschluss

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Betreff: Schwedlerbrücke (BW 025) - denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb, Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier: Vorplanungsbeschluss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) I. Der Vorplanung für eine denkmalgerechte Sanierung incl. Teilneubau der Schwedlerbrücke auf Grundlage der Planung der Arbeitsgemeinschaft Christoph Mäckler Architekten und Bollinger und Grohmann Ingenieure entsprechend des interdisziplinären Realisierungswettbewerbs wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Siegerentwurfs eine Baureifplanung zu erarbeiten und diese zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a.) abweichend von der Kostenschätzung im Zuge des interdisziplinären Realisierungs-wettbewerbs (geschätzte Baukosten 5,497 Mio. € - zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 660.000 Euro, entspricht 12% der Baukosten) wird der Gesamtinvestitionsbedarf aufgrund der denkmalgerechten Instandsetzung und der damit verbundenen Unwägbarkeiten auf 9,3 Mio. € (brutto) geschätzt; In den geschätzten Baukosten aus dem Realisierungswettbewerb sind keine Kosten für denkmalpflegerische Maßnahmen und bahnspezifische Mehraufwendungen aufgenommen worden. Diese wurden für alle Entwürfe als gleich unterstellt und waren daher nicht Teil des Wettbewerbs; b.) von den zur weiterführenden Planung (Leistungsphase 2 bis 4) erforderlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 1.113 T€ im Investitionsprogramm 2015 - 2018 in der Projektgruppe 16.03-Verkehrsanlagen; Projektdefinition 5.002021 "Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel)", 276 T€ zur Verfügung stehen; c.) die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 837 T€ über Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Produktdefinition 5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke bereitgestellt werden; d.) die Brücke aus Sicherheitsgründen teilweise zurückgebaut wurde. Der nördlichste Brückenbogen wurde denkmalgerecht ausgebaut und vor Ort gelagert um weitere Untersuchungen der Bestandssubstanz des Stahlüberbaus zu ermöglichen; e.) die Brückenunterbauten d.h. die Widerlager und Pfeiler neu gebaut werden und die 4 Stahlüberbaubögen soweit wie möglich erhalten werden; f.) der Bauwerkszustand der unter Denkmalschutz stehenden Bögen erst nach einer umfassenden Untersuchung bewertet werden kann, daher ist eine zuverlässige Beurteilung der Gesamtkosten erst nach Abschluss der Vorplanung möglich; g.) bisher bereits Planungskosten für den interdisziplinären Realisierungswettbewerb in Höhe von 162.336,91 € verausgabt wurden; h.) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61/2015) und aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote 4) bereits seit August 2011 für den Verkehr gesperrt ist: i.) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und ein Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910 - 13 errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und wurde im Jahr 2010 als Technisches Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Bauliche Veränderungen bedürfen daher der Genehmigung und Freigabe durch das Denkmalamt. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre 2012 ergab eine Zustandsnote von 4,0. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Eine Nachrechnung ergab, dass aufgrund der mangelhaften Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher musste die Schwedlerbrücke im August 2011 für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Die Schwedlerbrücke wird seither in verkürzten Prüfintervallen halbjährlich handnah geprüft und deren Standsicherheit bewertet. Ziel der denkmalgerechten Instandsetzung ist es, die Schwedlerbrücke in denkmalgerechtem Umgang zu einem zeitgemäßen Verkehrsbauwerk mit entsprechenden Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit zu ertüchtigen. Hierzu wurde ein Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit einem sich anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. B - Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zur denkmalgerechten Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Denkmalschutzes und des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich. C - Lösung Mit der Durchführung des interdisziplinären Wettbewerbs hat man die Aufgabe gelöst, die unterschiedlichen Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit mit harmonischer Verbindung von historischer Bausubstanz und einem Teilneubau entsprechend zu berücksichtigen. Die maximale Erhaltung der historischen Bausubstanz steht bei dem Entwurfskonzept im Vordergrund. Die vier Stahlbogenfelder sollen denkmalgerecht instandgesetzt werden. Der Ersatzneubau erstreckt sich auf den nördlichen Bereich des derzeitigen Vollwandträgers, der durch eine Gitterträgerkonstruktion ersetzt werden soll und über dem Gleisbereich der DB AG liegt. Als architektonische Endpunkte fassen die Brückenwiderlager Bestand und Neubau zu einer neuen, städtebaulichen Gesamtkomposition zusammen. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, wird der Aufzugsschacht ebenfalls in massiver Bauweise ergänzt. Die Widerlager werden so gestaltet, dass Räumlichkeiten für zusätzliche Nutzungen geschaffen werden, die über die spezifische Funktion als Verkehrsbauwerk hinausgehen. Die aktuellen technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, den Berührungsschutz, die Entwässerung und die Beleuchtung werden im Entwurfskonzept berücksichtigt. D - Kosten Die Baukosten der denkmalgerechten Instandsetzung incl. des Teilneubaus der Schwedlerbrücke werden auf ca. 5,497 Mio. Euro (brutto) entsprechend der Kostenermittlung im Zuge des Realisierungswettbewerbs geschätzt. Bereits mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 61/2015, waren für das Projekt Schwedlerbrücke zum damaligen Planungsstand Gesamtkosten i. H. v. 7,5 Mio. € ermittelt und kommuniziert worden. Die Gesamtkosten sind aufgrund des frühen Planungsstandes noch mit einer Unschärfe behaftet. Die im Realisierungswettbewerb ermittelten Kosten in Höhe von 5,497 Mio. Euro werden daher um 35 % (= 1,924 Mio. Euro) auf 7,421 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist, dass die an der unter Denkmalschutz stehenden Baukonstruktion erforderlichen Maßnahmen erst nach umfangreichen Untersuchungen bewertet werden können. (s. a. Ziffer III f. des Beschlusstextes) Die Erhöhung um 35% wurde gewählt, um für die spezielle Aufgabenstellung und für die zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt beschreibbaren Leistungen Planungssicherheit zu erreichen. Die Erarbeitung exakter Baukosten erfolgt im weiteren Planungsprozess. Aufgrund dieser speziellen Rahmenbedingungen erfolgte bereits eine Abstimmung mit dem Revisionsamt über die geplante Vorgehensweise. Die Nebenkosten werden aufgrund des hohen Aufwandes für Planung und Überwachung der denkmalgerechten Instandsetzung sowie den DB-spezifischen Planungsanteilen mit 25% der Baukosten angesetzt. Gesamtkosten: Baukosten = 7,421 Mio. Euro (brutto) Nebenkosten = 7,421 Mio. Euro x 25 % 1,855 Mio. Euro (brutto) Gesamtinvestitionsbedarf = 9,276 Mio. Euro (brutto) Von den Nebenkosten in Höhe von 1,855 Mio. Euro werden für die Leistungsphasen 2 - 4 60% angesetzt: Nebenkosten Leistungsphasen 2 - 4 = 1,855 Mio. Euro x 60% = 1,113 Mio. Euro (brutto) Die Investition geht ausschließlich in das Infrastrukturvermögen der Stadt Frankfurt am Main ein. Eine Kostenbeteiligung der DB AG erfolgt nicht. Anlage _AN_Erlaeuterungsbericht (ca. 2,4 MB) Anlage _Kostenschaetzung (ca. 732 KB) Anlage _Plaene_des_Siegerentwurfs (ca. 8,5 MB) Anlage _Vergabevermerk_Realisierungswettbewerb (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 81 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 98 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1557, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 66 6

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