Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 87 Betreff: Ersatzneubau der Niddabrücke,
Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Dem Ersatzneubau der
Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim, BW B 007 (010 d) wird
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme betragen
entsprechend der durch das Revisionsamt geprüften Kostenberechnung 830.620
€ brutto. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 830.620 € brutto
werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten
Bauwerkszustandes (fortgeschriebene Zustandsnote 3,5) hohe Priorität hat;
b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 830.620
€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau
Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen; c) für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten
bereits Mittel in Höhe von 83.175 € brutto verausgabt wurden; d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
27.063 € sichergestellt ist, denen Jahresfolgeerträge in Höhe von 4.460
€ gegenüberstehen; e) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 379.100 € gestellt
ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid
ergibt;
f) das Brückenbauwerk einen Restbuchwert zum
31.12.2016 von 36.190 € aufweist, der infolge des Abgangs des alten
Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes
verursacht. 4. Es dient zur weiteren Kenntnis,
dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist.
Diese Maßnahmen werden durch Wiederherstellung der Grünfläche und
Ersatzpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme kompensiert. 5. Der Baumfällung von einem betroffenen Baum im
Bereich der Brückenböschung wird zugestimmt. Begründung: A) Zielsetzung Das Bauwerk B 007
(010 d)*1 quert die Nidda und verbindet die Stadtteile Heddernheim
und Eschersheim. Es dient als Überführungsbauwerk des überregionalen Radweges
sowie als Zugang zum Strandbad Eschersheim. Das Bauwerk wurde im Jahr 1956
(Grundhafte Erneuerung 1998) als mehrfeldrige Balkenbrücke aus Vollholz
errichtet. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und der eingeschränkten
Tragfähigkeit von 1,5 t, muss die Fußgängerbrücke erneuert werden. Ziel des
Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu
erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die
Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden. B) Alternativen Aufgrund des
ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
C) Lösung Das Bauwerk wird -
an gleicher Stelle - als integrale Einfeldbrücke hergestellt. Die
Stahlbeton-Widerlager werden über Pfähle tief gegründet. Die beidseitigen
Uferböschungen im Bereich der Widerlager werden - zum Schutz vor Auskolkungen -
mit Wasserbausteinen befestigt. Der Überbau besteht aus zwei Stahlhohlprofilen,
die mit Querträgern verbunden sind. Die Stahl-Fahrbahnbleche werden mit einem
RHD-Belag beschichtet und liegen auf schmalen Stahlprofilen, die schubfest mit
den Querträgern verbunden sind, auf. Als Absturzsicherung wird eine
Geländerkonstruktion aus gebürstetem Edelstahl auf die beiden Stahlhohlprofile
aufgesetzt. Durch die Brückenverbreiterung
sowie die Ausbildung abknickender Flügelwände wird insbesondere die Nutzung für
Radfahrer deutlich verbessert. Des Weiteren gewährleistet der Ersatzneubau eine
ausreichende Tragfähigkeit (Feuerwehrfahrzeug mit 16 t) sowie eine dauerhafte
und wartungsarme Konstruktion (z. B. durch den Verzicht auf Stützen und
Lager). Wesentliche Abmessungen:
Lichte Weite zw.
Widerlagern: 29,50 m
Kleinste
lichte Höhe: 1,44 m
Kreuzungswinkel: 100 gon
Breite zw. Geländern i. M.:
4,00
m (Nutzbreite) Brückenfläche: 154,27 m2
Die im Alexander-Riese-Weg sowie
im Niddaradweg verlaufenden Kabel und Leitungen müssen im Zuge der Baumaßnahme
teilweise umgelegt bzw. gesichert werden. Des Weiteren wird - um die
Ausleuchtung der Brücke zu gewährleisten - eine zusätzliche Straßenlampe
angeordnet sowie eine Straßenlampe versetzt. Zur Gewährleistung einer sicheren
Querung der Nidda für Fußgänger und Radfahrer während der Bauzeit ist die
Errichtung einer Behelfsbrücke am angrenzenden Wehr geplant. Das
Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt sowie der
Baustellenkoordinationsstelle abgestimmt. Für die Umsetzung des
Ersatzneubaues BW 010 d ist keine temporäre Inanspruchnahme bzw. dauerhafter
Grunderwerb erforderlich. Die erforderliche Bauzeit bis zur
Fertigstellung/Verkehrsfreigabe wird mit 8 Monaten veranschlagt (geplanter
Baubeginn: Mitte September 2017). *1 Das
bestehende Brückenbauwerk wird mit der Bezeichnung BW B 007 im
Brückenbauverzeichnis geführt. Der Neubau erhält die Bezeichnung BW 010 d.
D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe
von
830.620,00 € Kostenübersicht Zusammenfassung der Ausgaben
nach Gruppen Straßenbauarbeiten
24.465,20
€ Brückenbauarbeiten
572.612,00 €
Trassenschutz/-umlegungen
8.746,50 €
Beleuchtung
18.742,50 € Grün- und Freiflächen
5.522,79 € Baunebenkosten
200.531,01 € Summe Baukosten
(Brutto)
830.620,00
€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Folgende Mittel
wurden aus Projektdefinition 5.002663.500.110.730 bereits verausgabt: bis 11.
November 2016 (Planung, Genehmigung, usw.)
83.175,04 €
2017 (Planung und bauliche
Ausführung)
297.444,96 € 2018 (bauliche Ausführung)
450.000,00 €
3.
Folgeinvestitionen:
-keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
238,00 m2 x 1,30
€/m2 =
309,40 € Brückenbau
773.667,74 € x 1,15%*2
=
8.897,18
€ Beleuchtung
18.742,50 €
x 1,0 %*2 =
187,43 € Grün- u. Freiflächen 5.522,79
€ x 5,0 %*2 =
276,14 € Summe Bauunterhaltungskosten:
9.670,15
€ 2. Abschreibung
(jährlich)
Straßenbau
BND * 30
Jahre*2 1/30 von
32.686,97 € 1.089,57 € Brückenbau
BND * 85 Jahre*2
1/85 von 773.667,74 €
9.101,97 € Beleuchtung
BND * 30 Jahre*2
1/30 von 18.742,50 €
624,75 € Grün- u. Freiflächen BND
* 15 Jahre*2 1/15 von
5.522,79 € 368,19
€
BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer Summe Abschreibung:
11.184,48 €
*2 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von
Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem
Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
(Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)"
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2 *
(830.620,00 € - 379.100,00 €)
6.208,40 € *) Zinssatz gemäß
HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt:
27.063,03
€ 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten
(379.100,00 €) / 85 Jahre
4.460,00 € (Analog der längsten Nutzungsdauer) 6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von
379.100,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Ansicht_Laengsschnitt_Draufsicht (ca. 1,2 MB) Anlage
_Behelfsbruecke (ca. 743 KB)
Anlage _Eingriffsflaechen_in_Vegetation (ca. 948 KB) Anlage _Querschnitte_und_Details (ca. 573 KB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
363 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 185
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8, 9 Versandpaket:
26.04.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8
am 18.05.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 72
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
12. Sitzung des
OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 87 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
57 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 87 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 107
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 87 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 13. Sitzung des OBR 9
am 22.06.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 87 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 23
Beschluss: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1552, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 66 6