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Sozialbindungen dauerhaft erhalten

Vorlagentyp: NR LINKE

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 93/2022 zum Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: Die Stadt Frankfurt ändert ihre Förderprogramme zum Bau von mietpreisgebundenem Wohnraum dahingehend, dass die Mietpreisbindung a) bei öffentlichen Wohnungsunternehmen unbefristet ist. b) bei privaten Wohnungsunternehmen auf 99 Jahre festgesetzt ist. Gegenüber dem Land Hessen wirkt die Stadt auf eine entsprechende Änderung der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau hin.

Begründung

Jedes Jahr fallen in Frankfurt und in ganz Hessen tausende Wohnungen des Förderwegs 1, sogenannte Sozialwohnungen, aus der Bindung. Der Neubau von Sozialwohnungen ist verschwindend gering und kann den Trend eines abschmelzenden Sozialwohnungsbestands keineswegs aufhalten. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung. 2021 waren allein 22.832 Menschen. Hinzu kommen tausende Geflüchtete, die dringend eine Sozialwohnung benötigen. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist enorm, die Zahl an Sozialwohnungen sinkt jedoch kontinuierlich. In der Regel fallen Wohnungen bereits nach 15 bis 20 Jahren aus der Sozialbindungen. Wenn private Wohnungsunternehmen die Kredite vorzeitig zurückzahlen, können Sozialbindungen sogar nach fünf Jahren wegfallen. Nach Auslaufen der Bindungen sind teils kräftige Mieterhöhungen, zum Beispiel orientierend am Mietspiegel oder nach Modernisierungsmaßnahmen, möglich. Auf der anderen Seite können Investor*innen 900 Euro pro Quadratmeter für den Sozialwohnungsbau und 800 Euro pro Quadratmeter zinslose Kredite erhalten. Wenn jedes Jahr öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe in den sozialen Wohnungsbau fließen, dann sollten die Bindungen dauerhaft erhalten bleiben. Denn die hohen Subventionen verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Einmal öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt und für Profitinteresse genutzt werden können. Es gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge, dass öffentliche Wohnungsgesellschaften dauerhaft bezahlbaren Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stellen. Um dies langfristig zu gewährleisten, müssen Mietpreisbindungen dauerhaft erhalten bleiben. Vor allem öffentliche Wohnungsunternehmen, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und folglich Steuerungsmöglichkeiten besitzt, allen voran die stadteigene ABG Holding und die landeseigene Nassauische Heimstätte, stehen in der Verantwortung für eine langfristig soziale Mietpreispolitik Sorge zu tragen. Private Wohnungsunternehmen müssen ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Wohnungen, die mithilfe von öffentlichen Geldern entstanden sind, für einen langen Zeitraum von anspruchsberechtigten Mieter*innen bewohnt werden können und somit bezahlbar bleiben. Nur Mietpreisbindungen, allen voran Sozialbindungen, können Menschen mit geringem Einkommen effektiv vor Verdrängung schützen. Die Wohnungskrise in Frankfurt und der damit verbundene hohe Bedarf an günstigen Sozialwohnungen zeigt, wie wichtig es ist, die Sozialbindung auf einen unbefristeten Zeitraum festzulegen. Nur so wird der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt kontinuierlich gesichert und erhöht.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 10
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 93 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 10
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke Volt Und Bff-Big ÖkoLinX-ELF
Sitzung 15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF

Reden im Parlament

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