Barrierefreier Umbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - städtischer Anteil hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahn- sowie der Bushaltestelle Stresemannallee /Mörfelder Landstraße und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsanlagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.992 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Er dient zur Kenntnis, dass
- a)die Gesamtkosten der Baumaßnahmen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 4.037 T€ brutto betragen. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 1.992 T€ brutto und auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 2.045 T€ brutto.
- b)für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Mittel in Höhe von 1.526 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 20 T€ brutto verausgabt wurden (Stand 31.07.2023).
- c)für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.001098 - Programm Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen - weitere Mittel in Höhe von 303 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits 0 T€ brutto verausgabt wurden. (Stand 31.07.2023).
- d)für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.007005 - Programm Radverkehr - weitere Mittel in Höhe von 163 T€ brutto zur Verfügung stehen, von denen bereits 0 T€ brutto verausgabt wurden. (Stand 31.07.2023).
- e)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
- f)Anträge / Erhöhungsanträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG / MobFö
- G)und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach dem GVFG in Höhe von 998 T€ brutto und nach FAG in Höhe von 72 T€ brutto gerechnet wird. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden.
- g)ein Antrag auf Stellplatzablösemittel für Maßnahmen des Radverkehrs gestellt wurde,
- h)die Jahresfolgekosten in Höhe von rund 91 T€ zukünftige Haushalte belasten und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 36 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
- i)die vorhandenen Verkehrsflächen zum 31.05.2023 einen Restbuchwert in Höhe von rund 230 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- j)im Zuge der Maßnahme (zu Gunsten des öffentlichen Raums) Grunderwerb zu tätigen ist. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von rund 200 T€ sind Bestandteil dieser Vorlage.
- k)auf dieser Streckenführung bereits die Maßnahme "Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße Richtung Niederrad-Haardtwaldplatz" beschlossen wurde mit Gesamtprojektkosten von 1.576 T€ brutto, davon ein städtischer Anteil in Höhe von 457 T€ brutto. Gemäß dem zeitnah geplanten barrierefreien Ausbau von weiteren Straßenbahnhaltestellen auf der Streckenführung Linie 17 ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von 7.513 T€ brutto, davon ein städtischer Anteil in Höhe von 3.342 T€ brutto.
Begründung
A. Allgemeines
Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein gut vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Ziel der Ausbauplanung ist es, sowohl an der Straßenbahnhaltestelle als auch an der Bushaltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, die vorhandenen Bahn- bzw. Bussteige mit den angrenzenden Zuwegen/Verkehrswegen so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln mit Bedarfsansage, dynamische Fahrgastinformation (DFI), Abfallbehälter, Fahrkartenautomaten sowie die Beleuchtung und die betroffenen Lichtsignalanlagen den neuen Gegebenheiten angepasst und gemäß den aktuellen Standards modernisiert bzw. hergestellt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Um den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet weiter voranzuführen, stehen zeitnah die auf der Streckenführung der Linie 17 befindlichen Straßenbahnhaltestellen Stresemannallee/Gartenstraße RI Niederrad - Haardtwaldplatz und Stresemannallee/Gartenstraße RI Offenbach zum barrierefreien Ausbau an.