Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M
79 Betreff:
Sportanlage Woogwiese
hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in
ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M
65/09) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Woogwiese wird
entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung
schließt mit 1.170.000,00 € netto ab (1.392.300,00 € brutto). Die
städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.170.000,00 € werden
bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm 2010-2011 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und
Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von
städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.192).
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im
Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem
jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 58.500 € als auch
mit Kapitalkosten in Höhe von 27.787,50 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme
keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Woogwiese ist Spiel- und
Trainingsstätte der Vereine Germania Ginnheim 08 mit insgesamt 225 Mitgliedern,
Jugendanteil 49,3% und dem KSV Tempo e. V. mit insgesamt 67 Mitgliedern,
Jugendanteil 22,3%. Aktuell besteht die Sportanlage aus zwei
Rasenspielfeldern, wobei das nördliche keinen normgerechten Aufbau vorweist.
Der Zustand der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke
Inanspruchnahme der Anlage z. B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des
Hauptnutzers Germania Ginnheim 08 hat weiterhin dazu geführt, dass die
Rasenspielfelder auf dieser Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der
Bespielbarkeit war in den letzten Jahren insbesondere auf dem nun zum Umbau
vorgesehenen Spielfeld durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter
wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um
zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu
bieten. Es ist vorgesehen, das nördliche
Rasenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine
Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine
Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Woogwiese erfüllt die
Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5890 (M 65/2009). Damit ist ein
ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie
dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die
Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2010-2011 unter der
Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition
5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten
(PSP-Element 5.001363.500.192). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich
Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.170.000 €) von 58.500
€ und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 1.170.000 € /
2) von insgesamt 27.787,50 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen
nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe
von 1.170.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam.
Anlage 1 (nicht
öffentlich - ca. 139 KB) Anlage 2
(nicht
öffentlich - ca. 23 KB) Anlage 3
(nicht
öffentlich - ca. 166 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 65
Antrag vom
10.05.2012, OF
367/9
Antrag vom 25.10.2012, OF 459/9
Anregung an den
Magistrat vom 08.11.2012, OM 1698
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket:
04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (=
Annahme) 10. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 79
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Der Vorlage M
79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen
der Stadtverordneten Gerhardt, Trinklein, Emmerling, Ulshöfer und Müller
sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
REP und AGP Beschlussausfertigung(en): § 1587, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2