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Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M 79 Betreff: Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65/09) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Woogwiese wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 1.170.000,00 € netto ab (1.392.300,00 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.170.000,00 € werden bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2011 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.192). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 58.500 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 27.787,50 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Woogwiese ist Spiel- und Trainingsstätte der Vereine Germania Ginnheim 08 mit insgesamt 225 Mitgliedern, Jugendanteil 49,3% und dem KSV Tempo e. V. mit insgesamt 67 Mitgliedern, Jugendanteil 22,3%. Aktuell besteht die Sportanlage aus zwei Rasenspielfeldern, wobei das nördliche keinen normgerechten Aufbau vorweist. Der Zustand der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z. B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers Germania Ginnheim 08 hat weiterhin dazu geführt, dass die Rasenspielfelder auf dieser Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren insbesondere auf dem nun zum Umbau vorgesehenen Spielfeld durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das nördliche Rasenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Woogwiese erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5890 (M 65/2009). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.192). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.170.000 €) von 58.500 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 1.170.000 € / 2) von insgesamt 27.787,50 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.170.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 139 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 23 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 166 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 65 Antrag vom 10.05.2012, OF 367/9 Antrag vom 25.10.2012, OF 459/9 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1698 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Gerhardt, Trinklein, Emmerling, Ulshöfer und Müller sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und AGP Beschlussausfertigung(en): § 1587, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2