Programm Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten, Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Birsteiner Straße hier: Genehmigung des Raumprogrammes und der Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2010, M
215 Betreff:
Programm
Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten, Abriss und Neubau
eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Birsteiner Straße hier:
Genehmigung des Raumprogrammes und der Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65)
1. Dem Abbruch und der Entsorgung des bestehenden
Funktionsgebäudes und der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes mit einer
Containerinterimslösung auf der Sportanlage Birsteiner Straße wird entsprechend
der vorgelegten Pläne und Kostenberechnung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung
für die Sportanlage Birsteiner Straße mit 1.908.378,- € netto abschließt,
wovon 48.531,- € netto auf Abbruch- und Entsorgungskosten und 25.635,-
€ netto auf Containermietkosten entfallen. Im Haushalt 2009 waren für
diese Maßnahme bereits Investitionsmittel in Höhe von 1.570.000,- € netto
eingestellt. Gemäß aktueller Kostenberechnung werden für die Maßnahme jedoch
1.908.378,- € netto benötigt. Die Mehrkosten in Höhe von 338.378,- €
netto werden aus Mitteln des Finanzhaushaltes 2010/2011 finanziert. Die
städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.908.378,- € netto
werden bewilligt.
3. Es dient weiterhin zur
Kenntnis, dass der Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Birsteiner
Straße im Investitionsprogramm 2009 - 2012 "Sanierungsmaßnahmen von städtisch
ungedeckten Sportstätten" unter Produktgruppe 21.15 Sportstätten und
Sportstättenvergabe, Kostenstelle 520 128, PSP-Element 5.001363.500.194.100 -
700 enthalten ist. Die Verbuchung der nicht investiven Kosten
(Abbruch/Entsorgung und Mietkosten) erfolgt unter dem Innenauftrag 52010225,
auf den Sachkonten 6171 0000 (Abbruch/Entsorgung) und 6701 0000 (Mieten und
mietähnliche Ausgaben). 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die sachlichen
Folgekosten 64.197,42 € p.a. und die Kapitalkosten 45.855,30 € p.a.
betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten
verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Birsteiner Straße (Birsteiner
Straße 54) führen der FC JUZ Fechenheim mit insgesamt 85 Mitgliedern, davon 39
Kinder und Jugendliche (entspricht 45,8 %), die Sportvereinigung 1903
Fechenheim mit insgesamt 287 Mitgliedern, davon 180 Kinder und Jugendliche
(entspricht 62,7 %), der Hockey-Club Schwarz - Orange 1922 Fechenheim e.V. mit
insgesamt 131 Mitgliedern, davon 66 Kinder und Jugendliche (entspricht 50,3 %)
und 2 Jugend- Mädchen Mannschaften der Eintracht Frankfurt, ihren Übungs- und
Wettkampfbetrieb durch. Weiterhin wird die Sportanlage von der direkt
angrenzenden Konrad-Haenisch-Schule für Schulsport und von der Caritas-Stiftung
für Sportangebote genutzt. Das vorhandene Funktionsgebäude ist hierfür von den
Raumkapazitäten her nicht ausreichend und in einem allgemein schlechten
baulichen Zustand. Die Sportanlage Birsteiner Straße hat derzeit drei
Spielfelder, die von drei Fußballvereinen und einem Hockeyverein genutzt
werden. Der Hockeyplatz wurde 2007 in einen Kunstrasenplatz neu gestaltet und
der Tennenplatz grundsaniert. Der Rasenplatz ist in einem guten Zustand und
wird von einer Laufbahn mit Tennenbelag umgeben. Die Verwaltung erfolgt durch
die Sportvereinigung 1903 Fechenheim und den Hockey-Club Schwarz-Orange
1922 Fechenheim e.V. und ist durch Betreuungs- und Nutzungsverträge geregelt.
Obwohl die Sportplätze in einem guten Zustand sind, ist ein zeitgleicher
Betrieb wegen fehlender Umkleiden nicht möglich. Eine Erweiterung und
Neugestaltung des Raumprogramms durch einen Neubau, wie in der
Anlage dargestellt, schafft die Möglichkeit, die Sportanlage künftig
entsprechend ihrer hohen Nutzungsfrequenz (drei Fußballvereine, ein
Hockeyverein, jeweils mit Mannschaften beider Geschlechter und verschiedener
Altersklassen) wesentlich besser auszunutzen. Auf dem Sportgelände befinden
sich weitere zwei Gebäude, die von den Vereinen als Vereinsheim genutzt werden.
B. Alternativen Die Bausubstanz des vorhandenen Funktionsgebäudes
wird von den Fachämtern als nicht mehr sanierungswürdig eingestuft. Neben zwei
Brandschäden wurde die Bausubstanz im Winter 2008/09 durch Frostschäden der
Wasser- und Heizleitungen weiter geschädigt. Alle Schäden wurden nur
provisorisch instand gesetzt, um überhaupt einen Betrieb zu ermöglichen. Das
Gebäude wurde ca.1950 errichtet und entspricht sowohl in der Raumaufteilung als
auch in der technischen Substanz (z.B. Dach- und Fassadendämmung) nicht mehr
den heutigen Anforderungen. Insofern bestehen zum Abriss und Neubau eines
Funktionsgebäudes keine Alternativen. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für den
Neubau eines Funktionsgebäudes trägt den heutigen Anforderungen an ein
Funktionsgebäude einer Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe.
Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten
Neubauten von Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Es geht von
einer Modulbauweise aus, die aus zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden
Duschen und Toiletten besteht. In der Anlage sind das bestehende und geplante
Raumprogramm dargestellt. Die Auslastung der Anlage wird sich künftig
erheblich verbessern, wenn für die hohe Nutzerfrequenz auch entsprechend viele
Umkleide- und Duschmöglichkeiten vorhanden sind. Eine Vergrößerung des
Raumprogramms gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der
Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse und Regelmaße der Räume.
Besonders herauszustellen ist die energetische Konzeption mit Einsatz einer
Solaranlage zur Warmwasserbereitung, wodurch das Gebäude Passivhausqualität
erreicht und der Hauptenergiebedarf kostensparend durch Solarenergie gedeckt
wird. Auch eine spätere optionale Aufrüstung, bis zur Verdoppelung der
Kollektorfläche, ist bereits in der Grundinstallation des Gebäudes
berücksichtigt worden. Die Planungskonzeption entspricht den neuesten
Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009 der Stadt Frankfurt am Main und das
Projekt wird als erstes Sportfunktionsgebäude dieser Art als Passivhaus
ausgeführt. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaues
kalkulatorische Kosten in Höhe von 110.052,72 € (Abschreibung von 2,5 %,
entspricht 45.855,30 €, Verzinsung von 5 %, entspricht 45.855,30 €
und Bauunterhaltung von 1 % entspricht, 18.342,12 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und
Finanzierungsablauf (netto) gerechnet: Verpflichtung Geldabfluss 2010 496.785,00 € 496.785,00 €
2011 1.411.593,00 € 1.147.593,00 €
2012 0,00 € 264.000,00 €
Summe: 1.908.378,00 € 1.908.378,00 €
Anlage _Ansichten (ca. 1,3 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 1,1 MB) Anlage _Grundriss_Dachaufsicht (ca. 1,2 MB) Anlage _Grundriss_Erd-+Obergeschoss (ca. 1,5 MB) Anlage _Grundriss_Erdgeschoss_Containeranlage (ca. 829 KB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 382 KB) Anlage _Lageplan (ca. 966 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 51 KB) Anlage _zur_Begruendung (ca. 11 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 65 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
11 am 22.11.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 215
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M
215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass Stadtv. Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (=
Annahme) 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M
215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Abstimmung: zu a) CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme)
49. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 40 Beschluss: a) Der Vorlage M
215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur
Kenntnis, dass Stadtv. Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und
NPD Beschlussausfertigung(en): § 9177, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 52 2