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Programm Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten, Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Birsteiner Straße hier: Genehmigung des Raumprogrammes und der Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.10.2010, M 215 Betreff: Programm Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten, Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Birsteiner Straße hier: Genehmigung des Raumprogrammes und der Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65) 1. Dem Abbruch und der Entsorgung des bestehenden Funktionsgebäudes und der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes mit einer Containerinterimslösung auf der Sportanlage Birsteiner Straße wird entsprechend der vorgelegten Pläne und Kostenberechnung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für die Sportanlage Birsteiner Straße mit 1.908.378,- € netto abschließt, wovon 48.531,- € netto auf Abbruch- und Entsorgungskosten und 25.635,- € netto auf Containermietkosten entfallen. Im Haushalt 2009 waren für diese Maßnahme bereits Investitionsmittel in Höhe von 1.570.000,- € netto eingestellt. Gemäß aktueller Kostenberechnung werden für die Maßnahme jedoch 1.908.378,- € netto benötigt. Die Mehrkosten in Höhe von 338.378,- € netto werden aus Mitteln des Finanzhaushaltes 2010/2011 finanziert. Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.908.378,- € netto werden bewilligt. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Birsteiner Straße im Investitionsprogramm 2009 - 2012 "Sanierungsmaßnahmen von städtisch ungedeckten Sportstätten" unter Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Kostenstelle 520 128, PSP-Element 5.001363.500.194.100 - 700 enthalten ist. Die Verbuchung der nicht investiven Kosten (Abbruch/Entsorgung und Mietkosten) erfolgt unter dem Innenauftrag 52010225, auf den Sachkonten 6171 0000 (Abbruch/Entsorgung) und 6701 0000 (Mieten und mietähnliche Ausgaben). 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die sachlichen Folgekosten 64.197,42 € p.a. und die Kapitalkosten 45.855,30 € p.a. betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Birsteiner Straße (Birsteiner Straße 54) führen der FC JUZ Fechenheim mit insgesamt 85 Mitgliedern, davon 39 Kinder und Jugendliche (entspricht 45,8 %), die Sportvereinigung 1903 Fechenheim mit insgesamt 287 Mitgliedern, davon 180 Kinder und Jugendliche (entspricht 62,7 %), der Hockey-Club Schwarz - Orange 1922 Fechenheim e.V. mit insgesamt 131 Mitgliedern, davon 66 Kinder und Jugendliche (entspricht 50,3 %) und 2 Jugend- Mädchen Mannschaften der Eintracht Frankfurt, ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Weiterhin wird die Sportanlage von der direkt angrenzenden Konrad-Haenisch-Schule für Schulsport und von der Caritas-Stiftung für Sportangebote genutzt. Das vorhandene Funktionsgebäude ist hierfür von den Raumkapazitäten her nicht ausreichend und in einem allgemein schlechten baulichen Zustand. Die Sportanlage Birsteiner Straße hat derzeit drei Spielfelder, die von drei Fußballvereinen und einem Hockeyverein genutzt werden. Der Hockeyplatz wurde 2007 in einen Kunstrasenplatz neu gestaltet und der Tennenplatz grundsaniert. Der Rasenplatz ist in einem guten Zustand und wird von einer Laufbahn mit Tennenbelag umgeben. Die Verwaltung erfolgt durch die Sportvereinigung 1903 Fechenheim und den Hockey-Club Schwarz-Orange 1922 Fechenheim e.V. und ist durch Betreuungs- und Nutzungsverträge geregelt. Obwohl die Sportplätze in einem guten Zustand sind, ist ein zeitgleicher Betrieb wegen fehlender Umkleiden nicht möglich. Eine Erweiterung und Neugestaltung des Raumprogramms durch einen Neubau, wie in der Anlage dargestellt, schafft die Möglichkeit, die Sportanlage künftig entsprechend ihrer hohen Nutzungsfrequenz (drei Fußballvereine, ein Hockeyverein, jeweils mit Mannschaften beider Geschlechter und verschiedener Altersklassen) wesentlich besser auszunutzen. Auf dem Sportgelände befinden sich weitere zwei Gebäude, die von den Vereinen als Vereinsheim genutzt werden. B. Alternativen Die Bausubstanz des vorhandenen Funktionsgebäudes wird von den Fachämtern als nicht mehr sanierungswürdig eingestuft. Neben zwei Brandschäden wurde die Bausubstanz im Winter 2008/09 durch Frostschäden der Wasser- und Heizleitungen weiter geschädigt. Alle Schäden wurden nur provisorisch instand gesetzt, um überhaupt einen Betrieb zu ermöglichen. Das Gebäude wurde ca.1950 errichtet und entspricht sowohl in der Raumaufteilung als auch in der technischen Substanz (z.B. Dach- und Fassadendämmung) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insofern bestehen zum Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes keine Alternativen. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für den Neubau eines Funktionsgebäudes trägt den heutigen Anforderungen an ein Funktionsgebäude einer Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Es geht von einer Modulbauweise aus, die aus zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Toiletten besteht. In der Anlage sind das bestehende und geplante Raumprogramm dargestellt. Die Auslastung der Anlage wird sich künftig erheblich verbessern, wenn für die hohe Nutzerfrequenz auch entsprechend viele Umkleide- und Duschmöglichkeiten vorhanden sind. Eine Vergrößerung des Raumprogramms gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse und Regelmaße der Räume. Besonders herauszustellen ist die energetische Konzeption mit Einsatz einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung, wodurch das Gebäude Passivhausqualität erreicht und der Hauptenergiebedarf kostensparend durch Solarenergie gedeckt wird. Auch eine spätere optionale Aufrüstung, bis zur Verdoppelung der Kollektorfläche, ist bereits in der Grundinstallation des Gebäudes berücksichtigt worden. Die Planungskonzeption entspricht den neuesten Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009 der Stadt Frankfurt am Main und das Projekt wird als erstes Sportfunktionsgebäude dieser Art als Passivhaus ausgeführt. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaues kalkulatorische Kosten in Höhe von 110.052,72 € (Abschreibung von 2,5 %, entspricht 45.855,30 €, Verzinsung von 5 %, entspricht 45.855,30 € und Bauunterhaltung von 1 % entspricht, 18.342,12 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (netto) gerechnet: Verpflichtung Geldabfluss 2010 496.785,00 € 496.785,00 € 2011 1.411.593,00 € 1.147.593,00 € 2012 0,00 € 264.000,00 € Summe: 1.908.378,00 € 1.908.378,00 € Anlage _Ansichten (ca. 1,3 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 1,1 MB) Anlage _Grundriss_Dachaufsicht (ca. 1,2 MB) Anlage _Grundriss_Erd-+Obergeschoss (ca. 1,5 MB) Anlage _Grundriss_Erdgeschoss_Containeranlage (ca. 829 KB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 382 KB) Anlage _Lageplan (ca. 966 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 51 KB) Anlage _zur_Begruendung (ca. 11 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 65 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 215 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtv. Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 40 Beschluss: a) Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtv. Klingelhöfer gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 9177, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 52 2

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