Sportanlage Ostpark hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umgestaltung der Sportanlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 212
Betreff: Sportanlage Ostpark hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umgestaltung der Sportanlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 (M 46)
- Der Umgestaltung der Sportanlage Ostpark wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 1.900.000,00€ netto ab (2.261.000,00€ brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.900.000,00€ netto werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2013 in der Produktgruppe 21.15 Sport-stätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001.363.500.202). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 95.000 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 47.500 € zu rechnen ist. Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegegeräten für den Kunstrasenplatz und die Kunststofflaufbahn).
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Die inmitten des Ostparks gelegene, gleichnamige Sportanlage ist Spiel- und Trainingsstätte der Vereine FFC Olympia 07 Frankfurt e.V., mit insgesamt 279 Mitgliedern, Jugendanteil 44 %, und FC Taqua e.V., mit insgesamt 29 Mitgliedern, Jugendanteil 3,4 %. Die Sportanlage Ostpark wird weiterhin von den umliegenden Schulen, Helmholtzschule, Dahlmannschule und Brüder-Grimm-Schule, für den Schulsport genutzt. Aktuell besteht die Sportanlage aus zwei Tennenspielfeldern, einem Rasenplatz und einer Laufbahn mit einem Rindenmulchbelag. Der Zustand der Spielfelder ist - durch die fehlende Einzäunung und die damit verbundene unsachgemäße Nutzung sowie die Beeinträchtigung, insbesondere des Rasenplatzes, durch Kaninchen - stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage, z. B. durch einen stetig anwachsenden Jugendanteil der nutzenden Vereine, hat weiterhin dazu geführt, dass die Spielfelder auf dieser Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten z. B. mit Tennenmaterial möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine grundlegende Umgestaltung der Anlage mit der Neuordnung der Flächen notwendig ist, um zukünftig den Vereinen und Schulen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das östliche Tennenspielfeld, den Rasenplatz und die Laufbahn zu einem Kunstrasenplatz mit 400m-Kunststofflaufbahn und Leichtathletikeinrichtungen für die Sprungdisziplinen umzubauen. Weiterhin entstehen zwei Minifelder (Kunstrasen), eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Ostpark erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10687, M 253). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B. Alternativen entfällt C. Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2009 sowie dem Doppelhaushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.202). D. Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.900.000 €) und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (5% auf 1.900.000 €/2) von insgesamt 142.500 € erwartet. Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegegeräten für den Kunstrasenplatz). Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.900.000,00 € netto wird in 2011 verpflichtet und zu 30% im Jahr 2011 sowie zu 70% im Jahr 2012 kassenwirksam. Anlage _Baukostenbe rechnung (ca. 1,6 MB) Anlage _Erlaeuteru ngsbericht (ca. 685 KB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 170 KB) Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 65 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.11.2011