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Förderprogramm Frankfurt spart Strom

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 79

Betreff: Förderprogramm Frankfurt spart Strom Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7349 (M 214)

  1. Den beigefügten Förderrichtlinien "Förderprogramm Frankfurt spart Strom" wird zugestimmt.

  2. Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage der Richtlinien nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus den Mitteln der Produktgruppe 22.04 zu bewilligen.

  3. Der Magistrat wird weiter beauftragt, die Richtlinien im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich durch Ihren Beitritt zum Klimabündnis der europäischen Städte und dem Konvent der Bürgermeister (Covenant of Mayors) zu weitreichenden Klimaschutzzielen verpflichtet. Die CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2030 halbiert werden. Das entspricht einer jährlichen Einsparung von 140.000 Tonnen. Von den CO2-Emissionen in Frankfurt, die aufgrund von Energienutzung in Höhe von 6,6 Millionen Tonnen im Jahr entstehen, entfallen allein ca. vier Millionen Tonnen auf die Nutzung von Strom. Strom hat - bezogen auf die Endenergie - den höchsten CO2-Ausstoß (in Frankfurt: 725 g/kWh). Zudem ist die Nutzung einer kWh Strom Endenergie mit dem Verbrauch von ca. drei kWh Primärenergie in Kraftwerken verbunden. Bei der Verwendung von Strom bestehen sehr hohe Einspar- und Effizienzpotenziale. Der gleiche Nutzen kann mit einem deutlich geringeren Stromverbrauch erzielt werden. Im Klimaschutzkonzept für die Stadt Frankfurt wurde ein Einsparpotenzial im Haushaltsbereich von 55% und im Gewerbebereich von 40% bis zum Jahr 2025 identifiziert. B. Alternativen Die Maßnahme wird nicht durchgeführt. Dadurch werden die Klimaschutzziele, die sich die Stadt Frankfurt am Main bei dem Beitritt zum Klimabündnis und zum Konvent der Bürgermeister gesetzt hat, möglicherweise nicht erreicht. C. Lösung Im Maßnahmenplan des Energie- und Klimaschutzkonzepts für die Stadt Frankfurt am Main, welches am 10.12.2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (§ 7349), werden die Maßnahmen HH 1 "Stromsparprogramm für Haushalte", G 8 "Stromsparprogramm für Gewerbebetriebe" sowie VK 6 "Klimaschutzprogramm für Vereine und Kirchen" beschrieben. Die im Anhang dargestellten Förderrichtlinien dienen der Umsetzung der Maßnahmen, die im besonderen Maße geeignet sind, die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen. D. Kosten Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Anlage 1 (ca. 32 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2010, NR 1897