Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neubau der Kindertageseinrichtung Rödelheim hinter der Ebelfeldschule in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 126 Betreff: Neubau der Kindertageseinrichtung Rödelheim hinter der Ebelfeldschule in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für sechs Gruppen in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen und der zwischen dem Hochbauamt und dem Revisionsamt einvernehmlich erzielten Kürzung in Höhe von brutto 60.000 € zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.318.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von brutto 5.318.000 € eingestellt. 4. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.113.100 bis 700 vorzunehmen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von brutto 255.500 € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.113. 6. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von € 900.000,- werden aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt, ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 7. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure des Neubaus als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen, bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 8. Für die barrierefreie Zugängigkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in den Stadtteilen Rödelheim und Praunheim, ist der Neubau der Kindertageseinrichtung in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Mit der Errichtung des Neubaus werden sechs Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Belegung erfolgt zunächst für Krippengruppen. Eine perspektivische Nutzung durch ältere Kinder wurde bei der Planung der Einrichtung berücksichtigt. Die Planung des zweigeschossigen Neubaus resultiert dabei aus der U3 Entwicklung und dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Die Abweichungen im Bereich Elternraum (25 statt 20 qm), sowie die höhere Anzahl der Materialräume sind der Geometrie des Gebäudes geschuldet. Die Gesamtfläche der Materialräume bleibt dabei im Rahmen der Vorgaben. Neben der Raumaufteilung hat der Neubau einer Kindertageseinrichtung unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig Kindern von 0-12 Jahren während ihres Aufenthaltes eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind spezielle Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z.B. schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Somit können auch die Flure kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Die Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihrer Wege" gehen, sich bewegen, zusammenkommen und sich wieder neu orientieren. Ebenso können sie auch ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, andere Gruppen besuchen, in der Küche etwas holen oder sich mit befreundeten Kindern aus der Nachbargruppe treffen. Dabei werden noch Umwege gemacht, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe gezählt, um zu prüfen, wer alles da ist. Je nach Form der Flure werden sie auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten genutzt oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum. Auch als Ausstellungsfläche für z.B. Bilder zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, können diese genutzt werden. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. Darüber hinaus befinden sich in den Fluren die gruppenzughörigen Garderoben. Diese bieten jeweils Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden. Kinder lernen sich dort selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten. Vorzugsweise was ihre eigene Garderobe angeht, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. So sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen, sich sitzend den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an fünf Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen in Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über einen Plattformlift. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Das Dach eignet sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Damit werden die entsprechenden Vorrichtungen zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 1491 vom 01.03.2007 vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 5.318.000 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2011 474.880,39 € 163.842,97 € 2012 2.675.000,00 € 1.665.000,00 € 2013 2.168.119,61 € 2.752.956,03 € 2014 736.201,00 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 31.908,- € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 659.434,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75% 252.605,- € - Abschreibung 163.863,- € 5. Jahreserträge keine 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 7. Sonstiges Es werden 41 Baumfällungen erforderlich. Die Fällung von 41 Bäumen mit einem Stammumfang über 60 cm ist durch die Genehmigung zur Fällung geschützter Bäume vom 22.02.2012 abgedeckt. Außerdem müssen ca. 440 qm Strauchpflanzungen mit einer Höhe von 4-6 m sowie ca. 280 qm Stangengehölz mit einer Höhe von 4-6 m beseitigt werden. Auf dem Grundstück werden 20 neue Bäume gepflanzt. Zusätzlich ist gemäß Freiflächenplan vom 22.11.2011 an der Grundstücksgrenze eine Fläche von ca. 320 qm mit einer freiwachsenden Hecke aus heimischen Großsträuchern mit einer Pflanzgröße von mindestens 1,50 m zu bepflanzen. Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 141 KB) Anlage _Kostendeckblatt-Kalkulation (nicht öffentlich - ca. 7 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 181 KB) Anlage _Lageplan (ca. 110 KB) Anlage _Plaene (nicht öffentlich - ca. 1,7 MB) Anlage _Raumprogramm (ca. 37 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2012, NR 317 Antrag vom 13.06.2012, NR 318 Anregung vom 26.06.2012, OA 227 Antrag vom 26.06.2012, OF 174/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird im Rahmen der Vorlagen NR 317 und NR 318 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 317 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 126 = Annahme, NR 317 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 126, NR 317 und NR 318 = Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird im Rahmen der Vorlagen NR 317 und NR 318 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 317 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 318 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 126 = Annahme im Rahmen NR 317 und NR 318, NR 317 = Annahme) Stv. Ochs (M 126 und NR 317 = Annahme) 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 126 wird bis zur nächsten Sitzung am 26. Juni 2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 317 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 4. Die Vorlage OA 227 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 317 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Annahme, NR 317 und NR 318 = Ablehnung) NPD (M 126 = Annahme, NR 317 und NR 318 = Enthaltung) REP und Stv. Ochs (M 126, NR 317, NR 318 und OA 227 = Annahme) 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 227 2012 1. Der Vorlage M 126 wird unter Hinweis auf OA 227 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 174/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 317 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 4. Die Vorlage OA 227 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 317 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Annahme, NR 317 und NR 318 = Ablehnung) 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 317 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 40 4

Verknüpfte Vorlagen