Neubau der Kindertageseinrichtung Rödelheim hinter der Ebelfeldschule in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
126 Betreff:
Neubau der
Kindertageseinrichtung Rödelheim hinter der Ebelfeldschule in Frankfurt
Praunheim, Praunheimer Hohl Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau einer
Kindertageseinrichtung für sechs Gruppen in Frankfurt Praunheim, Praunheimer
Hohl, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen und der zwischen dem Hochbauamt
und dem Revisionsamt einvernehmlich erzielten Kürzung in Höhe von brutto 60.000
€ zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto
5.318.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter
Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von
brutto 5.318.000 € eingestellt. 4. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.113.100 bis
700 vorzunehmen.
5. Es dient zur Kenntnis, dass
dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung
enthaltenen Mittel von brutto 255.500 € als Investitionskostenzuschuss zur
Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.03,
Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.113. 6. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung
keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden
können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von € 900.000,- werden aus
dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt,
ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 7. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure des Neubaus als Spiel-, Bewegungs- und
Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen, bis
maximal 2,30 Meter akzeptiert. 8. Für die barrierefreie Zugängigkeit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen in den Stadtteilen Rödelheim und Praunheim, ist der Neubau
der Kindertageseinrichtung in Frankfurt Praunheim, Praunheimer Hohl, notwendig.
Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Mit der Errichtung des Neubaus werden sechs Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Belegung
erfolgt zunächst für Krippengruppen. Eine perspektivische Nutzung durch ältere
Kinder wurde bei der Planung der Einrichtung berücksichtigt. Die Planung des zweigeschossigen Neubaus resultiert
dabei aus der U3 Entwicklung und dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Das
vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung
und der Gesamtfläche. Die
Abweichungen im Bereich Elternraum (25 statt 20 qm), sowie die höhere Anzahl
der Materialräume sind der Geometrie des Gebäudes geschuldet. Die Gesamtfläche
der Materialräume bleibt dabei im Rahmen der Vorgaben. Neben der Raumaufteilung hat der Neubau einer
Kindertageseinrichtung unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. So
muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig Kindern von 0-12
Jahren während ihres Aufenthaltes eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten.
Um diesen betrieblichen
Anforderungen gerecht zu werden, sind spezielle Brandschutzkonzepte zu
entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit
Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb
von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume
direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch
Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht
außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z.B. schwergängige
Türanlagen) zu verzichten. Somit können auch die Flure kindgerecht gestaltet
und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Die Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder
in Kindertageseinrichtungen "ihrer Wege" gehen, sich bewegen, zusammenkommen
und sich wieder neu orientieren. Ebenso können sie auch ihren Erfahrungsraum
erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die oft eng an den
Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, andere Gruppen besuchen, in
der Küche etwas holen oder sich mit befreundeten Kindern aus der Nachbargruppe
treffen. Dabei werden noch Umwege gemacht, z.B. die Schuhe oder Jacken in der
Garderobe gezählt, um zu prüfen, wer alles da ist. Je nach Form der Flure werden sie auch für Treffen
bei gruppenübergreifenden Aktivitäten genutzt oder an Festen als Ergänzung zum
Mehrzweckraum. Auch als Ausstellungsfläche für z.B. Bilder zu einem Projekt der
Kindertageseinrichtung, können diese genutzt werden. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische
Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer
Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. Darüber hinaus befinden sich in den Fluren die
gruppenzughörigen Garderoben. Diese bieten jeweils Platz für bis zu 25 Kinder.
Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet
werden. Kinder lernen sich dort selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten.
Vorzugsweise was ihre eigene Garderobe angeht, wenn sie z.B. zu
unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus
verlassen. Insbesondere für
die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche
zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften. Daher dienen auch diese Flächen
nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der
pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird in der Betreuung von Kindern unter
drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich
genutzt. So sollte genügend
Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, sie anzuziehen und Eltern /
Erziehern zu ermöglichen, sich sitzend den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der
Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen.
So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen
konzipiert. Dies beinhaltet an fünf Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit
von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch
erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen
Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung
(Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für
Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen
kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar.
Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50%
25% 25% 2008: 63%
22% 15% 2009: 64%
22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen in
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Erschließung des
Obergeschosses erfolgt über einen Plattformlift. Neben dem Anspruch der
wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern
und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für
unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.ä. im Gebäude hinzu.
Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Das Dach eignet sich für die Errichtung einer
Photovoltaikanlage. Damit werden die entsprechenden Vorrichtungen zur Umsetzung
des Stadtverordnetenbeschlusses § 1491 vom 01.03.2007 vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 5.318.000
€ 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
Bis 2011 474.880,39 €
163.842,97
€ 2012 2.675.000,00 € 1.665.000,00 €
2013 2.168.119,61 €
2.752.956,03
€ 2014 736.201,00 €
3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
keine b) sächliche Folgekosten - größere
Bauunterhaltung
31.908,- € - Betriebskostenzuschüsse an
den Träger
659.434,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75%
252.605,- € - Abschreibung
163.863,-
€ 5. Jahreserträge
keine 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine
7. Sonstiges Es werden 41 Baumfällungen erforderlich. Die Fällung
von 41 Bäumen mit einem Stammumfang über 60 cm ist durch die Genehmigung zur
Fällung geschützter Bäume vom 22.02.2012 abgedeckt. Außerdem müssen ca. 440 qm Strauchpflanzungen mit
einer Höhe von 4-6 m sowie ca. 280 qm Stangengehölz mit einer Höhe von 4-6 m
beseitigt werden.
Auf dem Grundstück werden 20
neue Bäume gepflanzt. Zusätzlich ist gemäß Freiflächenplan vom 22.11.2011 an
der Grundstücksgrenze eine Fläche von ca. 320 qm mit einer freiwachsenden Hecke
aus heimischen Großsträuchern mit einer Pflanzgröße von mindestens 1,50 m zu
bepflanzen. Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 141 KB) Anlage _Kostendeckblatt-Kalkulation (nicht öffentlich - ca. 7 KB)
Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 181 KB)
Anlage _Lageplan (ca. 110 KB) Anlage _Plaene (nicht
öffentlich - ca. 1,7 MB) Anlage _Raumprogramm (ca. 37 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.06.2012, NR 317
Antrag vom
13.06.2012, NR 318
Anregung vom
26.06.2012, OA 227
Antrag vom
26.06.2012, OF
174/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 11.06.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 126
wird zugestimmt. 11. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 11
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 126 wird im Rahmen der Vorlagen NR 317 und NR 318 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 317 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 318 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen
NR 318); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und LINKE.
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 126 = Annahme,
NR 317 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 126, NR 317 und NR 318 = Annahme)
11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP
21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 126 wird im Rahmen der Vorlagen NR 317 und NR 318 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 317 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 318 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und FDP gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2.
SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und
Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 126 =
Annahme im Rahmen NR 317 und NR 318, NR 317 = Annahme) Stv. Ochs (M 126
und NR 317 = Annahme) 13. Sitzung des OBR 7
am 19.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 126
wird bis zur nächsten Sitzung am 26. Juni 2012 zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 317 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die
Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 4. Die Vorlage OA
227 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 317 und NR 318) sowie
LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 3.
a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)
zu 4. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Annahme, NR 317 und NR 318 = Ablehnung)
NPD (M 126 = Annahme, NR 317 und NR 318 = Enthaltung) REP und Stv. Ochs
(M 126, NR 317, NR 318 und OA 227 = Annahme) 14. Sitzung des OBR 7
am 26.06.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 227 2012
1.
Der Vorlage M 126 wird unter Hinweis auf OA 227 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 174/7 wird als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 317 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die
Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 4. Die Vorlage OA
227 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, NPD,
REP und Stv. Ochs gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 317
und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP
und Stv. Ochs (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie
FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 126 =
Annahme, NR 317 und NR 318 = Ablehnung) 7. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 126 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 317 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 3. Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en):
§ 1875, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 40 4