Neubau einer Kindertageseinrichtung in Fechenheim, Dieburger Straße 10a
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
121 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Fechenheim, Dieburger Straße 10a Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für 6
Gruppen in Frankfurt Fechenheim, Dieburger Straße 10a, wird auf Basis der
beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm
für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 6.254.710 erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend
bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im
Investitionsprogramm 2010-2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem
Gesamtbetrag von 6.254.710 € enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt
in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element
5.002770.500.103.100 bis 700. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger
die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen
Mittel von 255.500 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die
Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03,
Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.103 vorzunehmen. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs-
und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen)
bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Fechenheim, sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden
Rechtsanspruches für 3-6 jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung
notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 2. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem
Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Die verringerte
Größe des Mehrzweckraums wird durch eine zum Dorfplatz zu öffnende Wand
ausgeglichen. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich.
An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu
werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln,
die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern
ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von
Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume
direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch
Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem im
Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen)
zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht
gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in
Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen. Hier können sie sich bewegen (gerne
auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu
orientieren. Hier kann der Erfahrungsraum erweitert werden, indem sie
z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die
Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, sich in der Küche
etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei
noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen,
um zu prüfen, wer da ist. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen
bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an
Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche
(beispielsweise für eine Bilderausstellung zu einem Projekt der
Kindertageseinrichtung) genutzt. Zusammenfassend sind die Flure als
pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten - wie alle Räume in einer
Kindertageseinrichtung - erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen
Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben
sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem
Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie
z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe
das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie
auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften
zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen
Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen
Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung
von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und
Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um
Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen
sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu
widmen. Insgesamt zeigt auch die
Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe
Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter
Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet
an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei
besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei
können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch
nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der
Kindertagesstätten- Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom
19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der
Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50%
25% 25%
2008: 63% 22% 15%
2009: 64% 22% 14%
Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf:
6.254.710
€ 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
Bis 2011 250.622 €
250.622 €
2012 2.955.000 €
1.500.000
€ 2013
3.049.088
€ 3.504.088 € 2014 - 1.000.000 €
3. Zugehörige Folgekosten:
Keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
Keine b) sachliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung
37.528 € - Betriebskostenzuschuss an den Träger
659.433 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung
297.099 € -
Abschreibung
154.444 € 5. Jahreserträge
Keine 6. Leistungen Dritter
Keine 7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen
Keine 8. Sonstiges
- Anlage 1 (ca. 22 KB) Anlage 2
(nichtöffentlich - ca. 5,1 MB)
Anlage 3 (nichtöffentlich - ca. 74 KB)
Anlage 4 (ca. 23 KB) Anlage 5 (ca. 231 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.06.2012, NR 315
Antrag vom
13.06.2012, NR 318
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 11.06.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 121
wird zugestimmt. 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP
17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 121 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 315 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Die
Beratung der Vorlage NR 318 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
zu 3.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
12. Sitzung des OBR
11 am 18.06.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 121
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 121 wird im Rahmen der Vorlagen NR 315 und NR 318 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 315 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 318 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen
NR 318); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und LINKE.
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 121 = Annahme,
NR 315 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 121, NR 315 und NR 318 = Annahme)
12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 315 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die
Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. Abstimmung:
zu 1.
CCDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im
Rahmen NR 315 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR
318) zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (=
Ablehnung) zu 3. a) CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 121 =
Annahme, NR 315 und NR 318 = Ablehnung) NPD (M 121 = Annahme, NR 315 und
NR 318 = Enthaltung) REP und Stv. Ochs (M 121, NR 315 und NR 318 =
Annahme) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 26 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 315 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die
Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den
Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden
Bericht zu erstellen. Abstimmung:
zu 1.
CDU, GRÜNE, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, FDP und FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 315 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (=
Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie LINKE. und
Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3.
a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv.
Ochs (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 121 =
Annahme, NR 315 und NR 318 = Ablehnung) 7. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 315 wird zugestimmt. 3.
Die
Vorlage NR 318 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 1871, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 40 4