Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung Krambambuli in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Stadtpfad 8
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M
218 Betreff:
Erweiterung und Sanierung
der Kindertageseinrichtung Krambambuli in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher
Stadtpfad 8 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Erweiterungsbau um zwei Gruppen und der
Sanierung der Kindertageseinrichtung Frankfurt Kalbach, Kalbacher Stadtpfad 8,
wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die neuen Gruppenräume für U3-Betreuung im
Erweiterungsbau entsprechen weitestgehend dem Modellraumprogramm für
Kindertageseinrichtungen. Minimale Abweichungen sind wegen der Architektur des
Bestandsgebäudes erforderlich. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mitteln in Höhe von brutto 3.950.873,78 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2012-2015 unter der Produktdefinition 5.002491 mit einem Gesamtbetrag in Höhe
von brutto 3.360.669,- enthalten. Die über die im Entwurf des
Investitionsprogramms 2012-2015 vorgesehenen Veranschlagungen hinausgehenden
Mittel von 590.204,98 € werden durch Einsparungen in der Bauunterhaltung
gedeckt. 5. Darüber hinaus dient zur
Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähige Aufwendungen
für die Anmietung von Pavillons zur Auslagerung des KT-Betriebes in Höhe von
339.411,80,- € enthalten sind, die im Ergebnishaushalt zu buchen sind.
6. Die Verrechnung der aktivierungsfähigen
Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.3, Sachkonto 80785100, PSP
Element 5.002491.500.999.200-700. 7. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die
Ausstattung des Erweiterungsbaus selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung
enthaltenen Mittel von brutto 100.000 € als Investitionskostenzuschuss zur
Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung ist in der Produktgruppe 20.03,
Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002491.525.999 vorzunehmen. 8. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass zur
Teilfinanzierung entgegen der Veranschlagung keine Zuschüsse vom Bund oder dem
Land Hessen in Anspruch genommen werden können. In Höhe der ausfallenden
Drittmittel von 290.000 € sind Einsparungen in der Bauunterhaltung
nachzuweisen.
9. Für die
barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtung ist
ein Plattformlift vorgesehen. Begründung: A Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Kalbach ist die Erweiterung der
Kindertageseinrichtung, Kalbacher Stadtpfad 8, notwendig. Nähere Ausführungen
dazu siehe Anlage 1. Die Bestandsräume im Erdgeschoss sind dringend
sanierungsbedürftig und müssen im Rahmen der Erweiterung modernisiert werden.
Um die erforderliche Baufreiheit
gewährleisten zu können ist eine Auslagerung der Einrichtung für die Zeit der
Baumaßnahmen erforderlich. B Alternativen Keine C Lösung Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus werden
zwei (U3) Gruppen entsprechend den Bedarf- und Nachfrageentwicklungen
geschaffen. Die Planung der Erweiterung resultiert aus der U3 Entwicklung.
Eine perspektivische Nutzung durch ältere Kinder
wurde bei der Planung der Einrichtungserweiterung berücksichtigt. Da eine Erweiterung im Rahmen eines Anbaus nicht
möglich ist, erfolgt diese durch eine Aufstockung. Die Erschließung erfolgt
über einen Anbau mit Treppe und Aufzug als Plattformlift. Eine Erweiterung im
Passivhausstandard ohne energetische Verbesserung des Bestandsgebäudes ist
gesamtenergetisch betrachtet nicht sinnvoll. Deshalb wird eine Aufstockung
konzipiert, die solare Energiegewinne dem Gesamtgebäude zuführt
(Polycarbonatummantelung). Das vorliegende Raumprogramm entspricht
weitestgehend dem Standardraumprogramm. Minimale Abweichungen sind der
Architektur des Bestandsgebäudes geschuldet. Um die Erweiterung durchführen zu können, ist eine
Auslagerung erforderlich. In diesem Zusammenhang können die stark
sanierungsbedürftigen Räume im Bestandsgebäude ertüchtigt und dem aktuellen
Stand für Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die
Kindertageseinrichtung zur Gewährleistung der Baufreiheit in eine hierfür
vorgesehene Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad ausgelagert. Die
Pavillonanlage wird bis zu den Sommerferien durch die Kalbacher Grundschule
verwendet und anschließend in eine für Kitabedürfnisse entsprechende Aufteilung
umgebaut. D Kosten 1 Investitionsbedarf
3.611.462,18 € 2 Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: a) aktivierungsfähiger Aufwand Jahr Verpflichtungen Mittelabruf Bis 2011
231.141,99
€ 231.141,99
€ 2012
709.224,24
€ 1.297.858,01
€ 2013
2.170.075,90
€ 1.400.000,00
€ 2014
501.020,05
€ 437.000,00
€ 2015
245.462,18 € b) nicht aktivierungsfähiger Aufwand Jahr Verpflichtungen Mittelabruf Bis 2011
8000,00 € 8000,00 €
2012 331.411,80 € 185.411,80 €
2013 116.000,00 € 2014
30.000,00 € 2015
3 Zugehörige Folgekosten
keine
4 Jahresfolgekosten a) Personelle Folgekosten
Keine
b) Sächliche
Folgekosten - Kleine
Bauunterhaltung 21.701,00 € - Große
Bauunterhaltung 21.701,00 € -
Betriebskostenzuschüsse an den Träger 219.811,20 € (20
Plätze bis 3 Jahre)
c)
Kapitalkosten -
Kalkulatorische Verzinsung 4,75% 171.544,00 € -
Abschreibung 75.046,00 €
5
Jahreserträge Keine
6 Leistungen
Dritter Keine
7
Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine
8
Sonstiges Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Architektenplan_EG (nicht öffentlich - ca. 776 KB)
Anlage _Architektenplan_OG (nicht öffentlich - ca. 629 KB)
Anlage _Erhebung_2011 (ca. 48 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 158 KB) Anlage _Erweiterungsbau (ca. 7 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 84 KB)
Anlage _Plan (ca. 525 KB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich_Raumprogramm (ca. 28 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR
12 am 02.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage M 218
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 218
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) FDP
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 15
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage M 218 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.,
Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 218
wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein effektives Monitoring des
Energieverbrauchs unter der gewählten Lösung vorzusehen ist.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
NPD (= Ablehnung) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 218
wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein effektives Monitoring des
Energieverbrauchs unter der gewählten Lösung vorzusehen ist.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
20.
Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 218
wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2397, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4