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Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung Krambambuli in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Stadtpfad 8

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 218

Betreff: Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung Krambambuli in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Stadtpfad 8 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)

  1. Dem Erweiterungsbau um zwei Gruppen und der Sanierung der Kindertageseinrichtung Frankfurt Kalbach, Kalbacher Stadtpfad 8, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.

  2. Die neuen Gruppenräume für U3-Betreuung im Erweiterungsbau entsprechen weitestgehend dem Modellraumprogramm für Kindertageseinrichtungen. Minimale Abweichungen sind wegen der Architektur des Bestandsgebäudes erforderlich.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mitteln in Höhe von brutto 3.950.873,78 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.

  4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2012-2015 unter der Produktdefinition 5.002491 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von brutto 3.360.669,- enthalten. Die über die im Entwurf des Investitionsprogramms 2012-2015 vorgesehenen Veranschlagungen hinausgehenden Mittel von 590.204,98 € werden durch Einsparungen in der Bauunterhaltung gedeckt.

  5. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anmietung von Pavillons zur Auslagerung des KT-Betriebes in Höhe von 339.411,80,- € enthalten sind, die im Ergebnishaushalt zu buchen sind.

  6. Die Verrechnung der aktivierungsfähigen Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.3, Sachkonto 80785100, PSP Element 5.002491.500.999.200-700.

  7. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung des Erweiterungsbaus selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von brutto 100.000 € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002491.525.999 vorzunehmen.

  8. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung entgegen der Veranschlagung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. In Höhe der ausfallenden Drittmittel von 290.000 € sind Einsparungen in der Bauunterhaltung nachzuweisen.

  9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtung ist ein Plattformlift vorgesehen. Begründung: A Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Kalbach ist die Erweiterung der Kindertageseinrichtung, Kalbacher Stadtpfad 8, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage

  10. Die Bestandsräume im Erdgeschoss sind dringend sanierungsbedürftig und müssen im Rahmen der Erweiterung modernisiert werden. Um die erforderliche Baufreiheit gewährleisten zu können ist eine Auslagerung der Einrichtung für die Zeit der Baumaßnahmen erforderlich. B Alternativen Keine C Lösung Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus werden zwei (U3) Gruppen entsprechend den Bedarf- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Planung der Erweiterung resultiert aus der U3 Entwicklung. Eine perspektivische Nutzung durch ältere Kinder wurde bei der Planung der Einrichtungserweiterung berücksichtigt. Da eine Erweiterung im Rahmen eines Anbaus nicht möglich ist, erfolgt diese durch eine Aufstockung. Die Erschließung erfolgt über einen Anbau mit Treppe und Aufzug als Plattformlift. Eine Erweiterung im Passivhausstandard ohne energetische Verbesserung des Bestandsgebäudes ist gesamtenergetisch betrachtet nicht sinnvoll. Deshalb wird eine Aufstockung konzipiert, die solare Energiegewinne dem Gesamtgebäude zuführt (Polycarbonatummantelung). Das vorliegende Raumprogramm entspricht weitestgehend dem Standardraumprogramm. Minimale Abweichungen sind der Architektur des Bestandsgebäudes geschuldet. Um die Erweiterung durchführen zu können, ist eine Auslagerung erforderlich. In diesem Zusammenhang können die stark sanierungsbedürftigen Räume im Bestandsgebäude ertüchtigt und dem aktuellen Stand für Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Kindertageseinrichtung zur Gewährleistung der Baufreiheit in eine hierfür vorgesehene Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad ausgelagert. Die Pavillonanlage wird bis zu den Sommerferien durch die Kalbacher Grundschule verwendet und anschließend in eine für Kitabedürfnisse entsprechende Aufteilung umgebaut. D Kosten 1 Investitionsbedarf 3.611.462,18 € 2 Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
    • a)aktivierungsfähiger Aufwand Jahr Verpflichtungen Mittelabruf Bis 2011 231.141,99 € 231.141,99 € 2012 709.224,24 € 1.297.858,01 € 2013 2.170.075,90 € 1.400.000,00 € 2014 501.020,05 € 437.000,00 € 2015 245.462,18 €
    • b)nicht aktivierungsfähiger Aufwand Jahr Verpflichtungen Mittelabruf Bis 2011 8000,00 € 8000,00 € 2012 331.411,80 € 185.411,80 € 2013 116.000,00 € 2014 30.000,00 € 2015 3 Zugehörige Folgekosten keine 4 Jahresfolgekosten
    • a)Personelle Folgekosten Keine
    • b)Sächliche Folgekosten - Kleine Bauunterhaltung 21.701,00 € - Große Bauunterhaltung 21.701,00 € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 219.811,20 € (20 Plätze bis 3 Jahre)
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75% 171.544,00 € - Abschreibung 75.046,00 € 5 Jahreserträge Keine 6 Leistungen Dritter Keine 7 Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine 8 Sonstiges Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Architektenplan_EG (nicht öffentlich - ca. 776 KB) Anlage _Architektenplan_OG (nicht öffentlich - ca. 629 KB) Anlage _Erhebung_2011 (ca. 48 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 158 KB) Anlage _Erweiterungsbau (ca. 7 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 84 KB) Anlage _Plan (ca. 525 KB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich_Raumprogramm (ca. 28 KB)