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Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.08.2012 und 17.01.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 70 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Umsetzung der Bauaufgabe und der Folgekosten zu überarbeiten.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, diesbezügliche Modifikationen, die sich bei der Überarbeitung ergeben, auch bei der Planung weiterer Kindertageseinrichtungen, die nach dem gleichen Baukastensystem errichtet werden sollen, zu berücksichtigen.
  3. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, bei der Überarbeitung der Bauplanung dieser KT insbesondere auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu achten und diese einzuarbeiten.
  4. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sind gesondert auszuweisen, um deren Erstattung bei Fraport einreichen zu können.
  5. Der Magistrat legt außerdem ein Konzept vor, wie die Verkehrssituation zum Schutz der Schulkinder verbessert werden kann. Begründung: Nicht nur bei diesem KT-Neubau werden die Höhe der Bau- und der sich aus der Planung ergebenden Folgekosten kritisch gesehen. Im Wissen um die angespannte Haushaltslage und in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler sollten Stellungnahmen anderer Fachämter Berücksichtigung finden. Ebenso sollte ein Vergleich mit den Baukosten anderer Träger in Frankfurt in der städtischen Planung stärker berücksichtigt werden, die trotz ähnlich qualitativer und entsprechend pädagogischer Baustandards deutlich niedrigere Kosten realisieren. Der Magistrat weist in seiner Vorlage selbst darauf hin, dass diese KT in einer sehr belasteten Fluglärmzone errichtet wird. Nicht streitig ist auch, dass an allen öffentlichen Einrichtungen, vorrangig an Kindereinrichtungen, Schulen und Altenwohnanlagen, besondere Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Die an einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) orientierte Schallschutzstufe 3 ist an dieser Stelle nicht ausreichend, da Einzelschallereignisse von bis zu 80 dB(A) gemessen werden, die bei steigender Auslastung der Nordwestbahn deutlich stärkere Schallschutzmaßnahmen erfordern. So bietet es sich an, hier modellhaft diese Maßnahmen einzuplanen. Sie sollten in der neuen Vorlage getrennt und mit ihren Kosten dargestellt werden, damit die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen bei der Fraport gelten gemacht werden können. Im Sachsenhäuser Landwehrweg gibt es keinen durchgängigen Bürgersteig und die Schüler der Martin-Buber-Schule laufen in der Regel zu Fuß dorthin. Das Bringen und Abholen von 300 Kindern mit dem Auto stellt somit eine Gefährdung der Schulkinder dar, die in der teilweise schmalen Straße kaum eine Ausweichmöglichkeit haben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2012, NR 290 Betreff: Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.08.2012 und 17.01.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 70 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Umsetzung der Bauaufgabe und der Folgekosten zu überarbeiten. 2. Der Magistrat wird beauftragt, diesbezügliche Modifikationen, die sich bei der Überarbeitung ergeben, auch bei der Planung weiterer Kindertageseinrichtungen, die nach dem gleichen Baukastensystem errichtet werden sollen, zu berücksichtigen. 3. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, bei der Überarbeitung der Bauplanung dieser KT insbesondere auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu achten und diese einzuarbeiten. 4. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sind gesondert auszuweisen, um deren Erstattung bei Fraport einreichen zu können. 5. Der Magistrat legt außerdem ein Konzept vor, wie die Verkehrssituation zum Schutz der Schulkinder verbessert werden kann. Begründung: Nicht nur bei diesem KT-Neubau werden die Höhe der Bau- und der sich aus der Planung ergebenden Folgekosten kritisch gesehen. Im Wissen um die angespannte Haushaltslage und in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler sollten Stellungnahmen anderer Fachämter Berücksichtigung finden. Ebenso sollte ein Vergleich mit den Baukosten anderer Träger in Frankfurt in der städtischen Planung stärker berücksichtigt werden, die trotz ähnlich qualitativer und entsprechend pädagogischer Baustandards deutlich niedrigere Kosten realisieren. Der Magistrat weist in seiner Vorlage selbst darauf hin, dass diese KT in einer sehr belasteten Fluglärmzone errichtet wird. Nicht streitig ist auch, dass an allen öffentlichen Einrichtungen, vorrangig an Kindereinrichtungen, Schulen und Altenwohnanlagen, besondere Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Die an einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) orientierte Schallschutzstufe 3 ist an dieser Stelle nicht ausreichend, da Einzelschallereignisse von bis zu 80 dB(A) gemessen werden, die bei steigender Auslastung der Nordwestbahn deutlich stärkere Schallschutzmaßnahmen erfordern. So bietet es sich an, hier modellhaft diese Maßnahmen einzuplanen. Sie sollten in der neuen Vorlage getrennt und mit ihren Kosten dargestellt werden, damit die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen bei der Fraport gelten gemacht werden können. Im Sachsenhäuser Landwehrweg gibt es keinen durchgängigen Bürgersteig und die Schüler der Martin-Buber-Schule laufen in der Regel zu Fuß dorthin. Das Bringen und Abholen von 300 Kindern mit dem Auto stellt somit eine Gefährdung der Schulkinder dar, die in der teilweise schmalen Straße kaum eine Ausweichmöglichkeit haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.03.2012, M 70 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 195 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.05.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Der Antrag der Piraten, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der LINKE., abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden können. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. a) und b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283); LINKE. (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 70 = Annahme, NR 283 = Enthaltung) REP (M 70 = Ablehnung, NR 283 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden können. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Sylvia Weber, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Fischer, Czerny und Förster sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) b) CDU,GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) 15. Sitzung der KAV am 14.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 290 wird zurückgestellt. 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.05.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 290 wird abgelehnt. 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage NR 290 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 290 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Fristverlängerung ein Monat) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 290 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1589, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 § 2162, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 § 2781, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4