Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.08.2012 und 17.01.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 70 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Umsetzung der Bauaufgabe und der Folgekosten zu überarbeiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, diesbezügliche Modifikationen, die sich bei der Überarbeitung ergeben, auch bei der Planung weiterer Kindertageseinrichtungen, die nach dem gleichen Baukastensystem errichtet werden sollen, zu berücksichtigen.
- Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, bei der Überarbeitung der Bauplanung dieser KT insbesondere auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu achten und diese einzuarbeiten.
- Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sind gesondert auszuweisen, um deren Erstattung bei Fraport einreichen zu können.
- Der Magistrat legt außerdem ein Konzept vor, wie die Verkehrssituation zum Schutz der Schulkinder verbessert werden kann. Begründung: Nicht nur bei diesem KT-Neubau werden die Höhe der Bau- und der sich aus der Planung ergebenden Folgekosten kritisch gesehen. Im Wissen um die angespannte Haushaltslage und in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler sollten Stellungnahmen anderer Fachämter Berücksichtigung finden. Ebenso sollte ein Vergleich mit den Baukosten anderer Träger in Frankfurt in der städtischen Planung stärker berücksichtigt werden, die trotz ähnlich qualitativer und entsprechend pädagogischer Baustandards deutlich niedrigere Kosten realisieren. Der Magistrat weist in seiner Vorlage selbst darauf hin, dass diese KT in einer sehr belasteten Fluglärmzone errichtet wird. Nicht streitig ist auch, dass an allen öffentlichen Einrichtungen, vorrangig an Kindereinrichtungen, Schulen und Altenwohnanlagen, besondere Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Die an einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) orientierte Schallschutzstufe 3 ist an dieser Stelle nicht ausreichend, da Einzelschallereignisse von bis zu 80 dB(A) gemessen werden, die bei steigender Auslastung der Nordwestbahn deutlich stärkere Schallschutzmaßnahmen erfordern. So bietet es sich an, hier modellhaft diese Maßnahmen einzuplanen. Sie sollten in der neuen Vorlage getrennt und mit ihren Kosten dargestellt werden, damit die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen bei der Fraport gelten gemacht werden können. Im Sachsenhäuser Landwehrweg gibt es keinen durchgängigen Bürgersteig und die Schüler der Martin-Buber-Schule laufen in der Regel zu Fuß dorthin. Das Bringen und Abholen von 300 Kindern mit dem Auto stellt somit eine Gefährdung der Schulkinder dar, die in der teilweise schmalen Straße kaum eine Ausweichmöglichkeit haben.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.05.2012, NR 290 Betreff: Überarbeitung der Planung für die
Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.08.2012 und
17.01.2013 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage
M 70 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und mit dem Ziel einer
wirtschaftlicheren Umsetzung der Bauaufgabe und der Folgekosten zu
überarbeiten. 2. Der
Magistrat wird beauftragt, diesbezügliche Modifikationen, die sich bei der
Überarbeitung ergeben, auch bei der Planung weiterer Kindertageseinrichtungen,
die nach dem gleichen Baukastensystem errichtet werden sollen, zu
berücksichtigen. 3. Darüber
hinaus wird der Magistrat beauftragt, bei der Überarbeitung der Bauplanung
dieser KT insbesondere auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu achten und
diese einzuarbeiten. 4. Die
Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sind gesondert auszuweisen, um deren Erstattung
bei Fraport einreichen zu können. 5. Der Magistrat legt außerdem ein Konzept vor, wie
die Verkehrssituation zum Schutz der Schulkinder verbessert werden kann.
Begründung: Nicht nur bei diesem KT-Neubau werden die Höhe der
Bau- und der sich aus der Planung ergebenden Folgekosten kritisch gesehen. Im
Wissen um die angespannte Haushaltslage und in Verantwortung gegenüber dem
Steuerzahler sollten Stellungnahmen anderer Fachämter Berücksichtigung finden.
Ebenso sollte ein Vergleich mit den Baukosten anderer Träger in Frankfurt in
der städtischen Planung stärker berücksichtigt werden, die trotz ähnlich
qualitativer und entsprechend pädagogischer Baustandards deutlich niedrigere
Kosten realisieren. Der
Magistrat weist in seiner Vorlage selbst darauf hin, dass diese KT in einer
sehr belasteten Fluglärmzone errichtet wird. Nicht streitig ist auch, dass an
allen öffentlichen Einrichtungen, vorrangig an Kindereinrichtungen, Schulen und
Altenwohnanlagen, besondere Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Die
an einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) orientierte Schallschutzstufe 3 ist an
dieser Stelle nicht ausreichend, da Einzelschallereignisse von bis zu
80 dB(A) gemessen werden, die bei steigender Auslastung der Nordwestbahn
deutlich stärkere Schallschutzmaßnahmen erfordern. So bietet es sich an, hier modellhaft diese
Maßnahmen einzuplanen. Sie sollten in der neuen Vorlage getrennt und mit ihren
Kosten dargestellt werden, damit die dafür notwendigen finanziellen
Aufwendungen bei der Fraport gelten gemacht werden können. Im Sachsenhäuser Landwehrweg gibt es
keinen durchgängigen Bürgersteig und die Schüler der Martin-Buber-Schule laufen
in der Regel zu Fuß dorthin. Das Bringen und Abholen von 300 Kindern mit dem
Auto stellt somit eine Gefährdung der Schulkinder dar, die in der teilweise
schmalen Straße kaum eine Ausweichmöglichkeit haben. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.03.2012, M 70
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2013, B 195
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.05.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Der Antrag der
Piraten, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE
WÄHLER gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der LINKE., abgelehnt.
Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine
Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut
prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum
nachgewiesen werden können. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
a)
Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die
Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR
283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290); LINKE. (= Votum im Plenum)
zu
2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); LINKE. (= Votum im
Plenum) zu 3. a) und b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im
Rahmen NR 283); LINKE. (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 70 = Annahme, NR
283 = Enthaltung) REP (M 70 = Ablehnung, NR 283 = Annahme)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine
Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut
prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum
nachgewiesen werden können. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
a)
Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die
Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Sylvia Weber, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Fischer, Czerny und Förster sowie
von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im
Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290)
zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 3. a) CDU und GRÜNE
gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) b) CDU,GRÜNE
und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (=
Annahme im Rahmen NR 283) 15. Sitzung der KAV am 14.05.2012, TO
II, TOP 25 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage NR 290 wird zurückgestellt. 6. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 14.05.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 290 wird abgelehnt. 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO
II, TOP 54
Beschluss: Der Vorlage NR
290 wird zugestimmt. 13. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 290 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und
Piraten (= Fristverlängerung ein Monat) 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 290 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1589, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 § 2162, 13. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 § 2781, 17. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4