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Vorplanungsvorlage „Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge“

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.08.2012, M 165

Betreff: Vorplanungsvorlage "Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) I. Der Vorplanung zur Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge wird entsprechend der vorgelegten Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des vorgelegten Planungskonzepts die weiteren Planungsschritte zu veranlassen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf 2.016.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme im Haushalt bisher Mittel in Höhe von 80.000 € unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.001725 bereitgestellt wurden, c) für die weitere Planung zur Vorbereitung der Baumaßnahme (Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Ausschreibung) Mittel in Höhe von ca. 135.000 € benötigt werden. IV. Die Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge wird als Projekt "Westend-Synagoge" in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. V. Die Maßnahme wird in die Liste der mit Priorität zu bearbeitenden Maßnahmen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" aufgenommen. Im Gegenzug wird die bisher dort enthaltene Maßnahme Nr. 40 "Kirchplatz Bockenheim" zurückgestellt. VI. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung zügig weiterzuführen. Die hierfür benötigten Planungsmittel in Höhe von 135.000 € sollen aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln des Haushalts 2010/11 der Maßnahme Platzanlage Hauptwache (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003007) im Programm Schöneres Frankfurt finanziert werden. VII. Der Magistrat wird beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme benötigten Investitionsmittel zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. VIII. Der Magistrat wird weiter beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. IX. Im Zuge der Realisierung müssen drei Bestandsbäume entfernt werden. Es werden innerhalb des Planungsbereiches der Neugestaltung drei Bäume neu gepflanzt. Den Baumfällungen wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Planungen zur Neugestaltung des Umfeldes der Westend-Synagoge wurden durch die Etat-Anregung EA 4 des Ortsbeirates 2 vom 11.01.2010 erneut aufgegriffen und bis zur Vorplanung vorangetrieben. Erste Überlegungen zur Neugestaltung fanden bereits in den Jahren 2007 und 2008 statt, wurden seinerzeit aber verworfen. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2010/11 wurden dort keine Investitionsmittel für die Umsetzung des Vorhabens bereitgestellt. Die Neugestaltung des Straßenraumes um die Westend-Synagoge ist nicht Bestandteil des Programms "Schöneres Frankfurt". Auf Basis der vorliegenden Vorplanung mit Kostenschätzung soll eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die weitere Planung und Umsetzung herbeigeführt werden. Bestand Die Westend-Synagoge ist eines der wenigen jüdischen Gotteshäuser, welches den 2. Weltkrieg weitestgehend erhalten überstanden hat. Zwar ist sie in der Nacht vom 09. zum 10. November 1938 und bei den Bombenangriffen des 2. Weltkrieges stark beschädigt worden, aber nicht zerstört. 1950 wurde sie nach provisorischer Renovierung wiedereingeweiht, 1989 bis 1994 denkmalgerecht restauriert. Als Hauptsynagoge Frankfurts ist die Westend-Synagoge das Zentrum der jüdischen Gemeinde. Die Synagoge und die neu zu gestaltenden Straßenabschnitte befinden sich im Stadtteil Westend. Der Synagogenkomplex befindet sich auf einem Eckgrundstück der Freiherr-vom-Stein-Straße / Altkönigstraße und ist Bestandteil einer für den Stadtteil typischen gründerzeitlichen Blockrandbebauung. Neben der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Altkönigstraße ist auch ein Abschnitt der Friedrich-Straße betroffen. Die Synagoge zählt leider zu den gefährdeten Gebäuden in Frankfurt und wird deshalb 24-Stunden von der Polizei überwacht. Gegenwärtig befinden sich zahlreiche provisorische Betonbarrieren und Poller im Straßenraum, um den Sicherheitsbereich um den Gebäudekomplex zu markieren. Dieser Zustand ist gestalterisch und stadträumlich unbefriedigend und wird der Bedeutung der Synagoge nicht gerecht. Die Abschnitte der o. g. Straßen sind im Bereich der Synagoge nur einspurig befahrbar. Eine Querung des Bereiches ist für Fußgänger und Fahrradfahrer durch Betonbarrieren nur bedingt möglich. Ein weiteres prägendes Element ist der Baumbestand, der insbesondere in der Friedrichstraße Alleencharakter aufweist. Ziel Ziel der Neugestaltung der umgebenden Straßen soll es sein, der Westend-Synagoge ein ihrer Bedeutung entsprechendes Entree zu geben sowie gleichzeitig die notwendigen Sicherheitseinrichtungen in die Gestaltung des öffentlichen Raumes zu integrieren. Die Planung sieht eine möglichst große Ausweisung des Sicherheitsbereiches um die Synagoge vor, ohne jedoch die notwendigen Anforderungen des Verkehrs oder der Ver- und Entsorgung zu behindern. Um den Gebäudekomplex der Synagoge soll eine drei-stufige Treppenanlage den nicht befahrbaren Bereich markieren. B. Alternativen Erste Planungsüberlegungen für die Neugestaltung des Straßenraumes um die Westend-Synagoge wurden bereits in den Jahren 2007 und 2008 erarbeitet, seinerzeit aber seitens der Jüdischen Gemeinde verworfen. Die Planungen wurden daher nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2010 wurde seitens der jüdischen Gemeinde ein neues Gestaltungskonzept vorgelegt. Auf dieser Grundlage wurde die weitere Planung vorangetrieben und mit den un-mittelbar von der Planung Betroffenen, insbesondere mit den Sicherheitsorganen, abgestimmt. Ergebnis dieses Prozesses ist die vorliegende Planung. C. Lösung Entsprechend der Zielsetzung soll der Synagoge durch die Neuordnung des öffentlichen Raumes ein würdiger städtebaulicher Rahmen gegeben werden. Hierfür sind zunächst die bestehenden Betonbarrieren und sonstigen Sicherheitseinrichtungen zu entfernen. Die begehbaren Flächen um die Westend-Synagoge werden soweit als möglich vergrößert und mit drei Stufen eingefasst. Durch die Neuordnung der öffentlichen Flächen und anliegenden Straßen wird es notwendig sein, drei Bäume (Linden) zu entfernen. Hierfür sind innerhalb des Planungsbereiches drei Neupflanzungen vorgesehen. Nach Planungen der zuständigen Polizeibehörde soll das bisher verwendete Einsatzfahrzeug durch einen Wachcontainer ersetzt werden. Ein möglicher Standort ist in der Planung enthalten. Folgende Elemente der Um- bzw. Neugestaltungsmaßnahmen sind von wesentlicher Bedeutung: Gehwegflächen um die Synagoge Zentrales Element der funktionalen und gestalterischen Neuordnung des Umfelds der Synagoge sind drei Stufen, die den Gehweg bzw. den Vorbereich der Synagoge von der Fahrbahn abgrenzen. Die Stufen sind einerseits Sicherheitselemente, welche das Parken verhindern sollen, und andererseits eine würdige Geste an das Gebäude. Sie verlaufen rings um den Gebäudekomplex und rahmen diesen ein. An den Kreuzungspunkten ist eine barrierefreie Zuwegung über Rampen gewährleistet. Vorhandene Fußwegebeziehungen werden aufgenommen und in das Konzept überführt. Die Gestaltung der Flächen leitet sich aus der Fassade der Synagoge ab. Die Fassade weist eine Bänderung (Lisenen) auf, welche sich auch in der bereits bestehenden Mauer an der Synagoge wiederfinden. Die Gestaltung nimmt die Bänderung auf und führt sie in den Gehwegflächen fort. Grundsätzlich soll eine helle Pflasterung mit dunklen Bändern realisiert werden. Am Ende der Bänder befinden sich Betonkuben in den Maßen von ca. 50 x 50 cm. Auch sie sind wichtige Elemente der Sicherheit und gleichzeitig ein wichtiges gestalterisches Element. Die Kuben gliedern die Fläche zur Straße. In den Kuben sind Strahler (ca. 25 Stück) vorgesehen, die mittels Streulicht die Gehwegbereiche um die Synagoge zusätzlich beleuchten und das Gestaltungskonzept unterstreichen. Zwischen den Kuben werden weitere Elemente stehen, welche ein Befahren der Flächen und das Anfahren an die Synagoge verhindern sollen. Grünflächen Die Straßen im Bereich der Synagoge sind von einem erhaltenswerten Altbaumbestand geprägt. Die Planung berücksichtigt, soweit möglich, die Standorte der Bäume und versucht, diese in die Planung zu integrieren. Trotzdem wird es notwendig, im Zuge der Neuordnung / Begradigung und Ausweitung des Sicherheitsbereiches in der Altkönigstraße drei Bäume (Linden) zu entfernen. Das Konzept sieht eine klare, geradlinige Straßenführung um die Synagoge vor. Bei der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Friedrichstraße ist dies im Bestand bereits der Fall, in der Altkönigstraße bisher nicht. Bisher "schlängelt" sich der Anliegerverkehr in der Altkönigstraße um die Bäume. Durch die Ausweitung des Sicherheitsbereiches, die dadurch erfolgende Begradigung und die Verschmälerung der Fahrbahn auf das Mindestmaß von 3,50 m können drei Bäume nicht erhalten werden. Sie würden nach der Umgestaltung im Bereich der nur 3,50 m breiten Fahrbahn stehen und nicht mehr umfahren werden können. Das vorliegende Konzept wäre somit bei Erhalt der drei Bäume nicht umsetzbar. Als Ersatz sind drei Neupflanzungen in der Planung vorgesehen. Die Baumsorte ist in den folgenden Planungsschritten noch mit dem zuständigen Amt abzustimmen. Verkehr Der Stadtteil Westend ist von einem Einbahnstraßensystem geprägt. So sind auch die Straßen um die Synagoge als Einbahnstraßen ausgewiesen. Eine Änderung der Verkehrsführung in den Straßen ist nicht vorgesehen. Insofern ist eine Reduzierung der Breite der Fahrbahn auf das für Einrichtungsverkehr erforderliche Maß zugunsten des erweiterten Sicherheitsbereiches möglich. Notwendige Fahrbahnbreiten (3,50 m Mindestbreite) und Schleppkurven (3-achsiges Müllfahrzeug) werden dabei berücksichtigt. Taxi-Warteplätze sind von der Planung nicht betroffen. PKW-Parkplätze werden nur in den Randbereichen neu geordnet. Die Neuschaffung von Parkplätzen oder Wartepositionen ist aufgrund der Nichtvereinbarkeit von parkenden Fahrzeugen zum Sicherheitsanspruch nicht möglich. Es entfallen aber auch keine Bestandsparkplätze. Linien des öffentlichen Personennahverkehrs sind von der Planung nicht betroffen. Lichtkonzept Die öffentliche Beleuchtung wird als Bestandteil der Planung gesehen. Ziel ist es, neben der DIN-gerechten Ausleuchtung der Fahrbahnen auch die Gehwege um die Synagoge und die zulaufenden Wegeführungen sicher zu gestalten, d. h. die subjektive Sicherheit zu erhöhen. Die Straßenverkehrsbeleuchtung wird auf der Westseite der Freiherr-vom-Stein-Straße belassen. Die vorhandene Gasbeleuchtung wird jedoch durch eine moderne elektrische Beleuchtung ersetzt. Des Weiteren werden die Gehwege um die Synagoge durch Scheinwerfer in den Betonkuben beleuchtet. Die notwendigen Schaltkästen der Straßenbeleuchtung sollen in Unterflurtechnik hergestellt werden. Weitere Bearbeitung Sowohl die Zielsetzung als auch die dargestellte Konzeption der Maßnahme legen eine Aufnahme in das Programm Schöneres Frankfurt nahe. Voraussetzung für eine zeitnahe Umsetzung ist neben der Bereitstellung von Haushaltsmitteln eine Aufnahme in die Liste der mit Priorität zu bearbeitenden Maßnahmen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014". Im Hinblick auf eine zügige Planung und zeitnahe Umsetzung ist eine Konzentration von personellen und finanziellen Ressourcen auf mit Priorität zu bearbeitende Projekte erforderlich. Wie in der Begründung zur Magistratsvorlage zu o. g. Beschluss dargestellt, kann aus Sicht des Magistrats eine neue Maßnahme, die nicht in der Maßnahmenliste enthalten ist, deren Bearbeitung aber von der Stadtverordnetenversammlung als dringlich angesehen wird, nur aufgenommen werden, wenn hierfür ein anderes im Arbeitsprogramm enthaltenes Projekt zurückgestellt werden kann. Der Magistrat schlägt daher vor, im Gegenzug die bisher dort enthaltene Maßnahme Nr. 40 "Kirchplatz Bockenheim" zurückzustellen. Hierfür spricht, dass die Planung dieser Maßnahme bisher noch nicht begonnen werden konnte und die Initiative für die Aufnahme in die Prioritätenliste vom Ortsbeirat 2 ausging, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Maßnahme an der Westendsynagoge liegt. D. Finanzierung Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung werden für Planung und Umsetzung der Maßnahme Mittel in Höhe von insgesamt 2.016.00,00 € (brutto) erforderlich sein. Die Baukosten (Tiefbaumaßnahmen incl. vorbereitender Maßnahmen, Beleuchtung, Baumpflanzung, etc.) umfassen gemäß Kostenschätzung ca.

  1. 349.000 € netto. Die Baunebenkosten (Planung, Bodengutachten, Kampfmittelsondierung etc.) werden auf ca. 345.000 € netto geschätzt. Für die Maßnahme standen im Haushalt in der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition-Nr. 5.001725 - Vorfahrt Westend-Synagoge/Freiherr-vom-Stein-Straße bisher 80.000 € zur Verfügung. Verausgabt für Planung und sonstige Nebenkosten sind 71.000 €. Für die weitere Planung zur Vorbereitung der Baumaßnahme (Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Ausschreibung) werden Mittel in Höhe von ca. 135.000 € benötigt. Diese Aufwendungen sollen aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln des Haushalts 2010/11 der Maßnahme Platzanlage Hauptwache (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003007) im Programm Schöneres Frankfurt finanziert werden. Die benötigten Investitionsmittel sollen zu gegebener Zeit im Haushalt beordnet werden. Anlage Plan (ca. 1,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.09.2012, NR 381 Antrag vom 13.08.2012, OF 210/2

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