Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westendsynagoge
Begründung
die Westendsynagoge Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Magistratsvorlage M 165 vom 06.08.2012 dokumentierten Planungen werden wie folgt ergänzt: - Die in Punkt V vorgesehene Zurückstellung der Maßnahme "Kirchplatz Bockenheim" erfolgt nur insoweit, als keine für die Passanten sicherheitsrelevanten Belange berührt werden. Die dadurch verringerten Kostenübertragungen werden aus dem in Punkt VI bereits angesprochenen Planungsumfang der zurückgestellten Maßnahme "Platzanlage Hauptwache'' zusätzlich ausgeglichen. - Für die aufgrund Punkt IX vorzunehmenden Baum-Ersatzpflanzungen werden möglichst große Bäume mit vergleichsweise zu den zu fällenden Bäumen ähnlich umfangreichen Kronen angepflanzt. - Bei der Gestaltung der neu zu installierenden Straßenbeleuchtung wird auf den architektonischen Charakter des umliegenden Wohnviertels und der Synagoge Rücksicht genommen. - In den von der Umgestaltung betroffenen Straßenbereichen wird durch eine eindeutige Regelung das Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraßen lokal aufgehoben.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2012, OF 210/2
Betreff: Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westendsynagoge Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Magistratsvorlage M 165 vom 06.08.2012 dokumentierten Planungen werden wie folgt ergänzt: - Die in Punkt V vorgesehene Zurückstellung der Maßnahme "Kirchplatz Bockenheim" erfolgt nur insoweit, als keine für die Passanten sicherheitsrelevanten Belange berührt werden. Die dadurch verringerten Kostenübertragungen werden aus dem in Punkt VI bereits angesprochenen Planungsumfang der zurückgestellten Maßnahme "Platzanlage Hauptwache'' zusätzlich ausgeglichen. - Für die aufgrund Punkt IX vorzunehmenden Baum-Ersatzpflanzungen werden möglichst große Bäume mit vergleichsweise zu den zu fällenden Bäumen ähnlich umfangreichen Kronen angepflanzt. - Bei der Gestaltung der neu zu installierenden Straßenbeleuchtung wird auf den architektonischen Charakter des umliegenden Wohnviertels und der Synagoge Rücksicht genommen. - In den von der Umgestaltung betroffenen Straßenbereichen wird durch eine eindeutige Regelung das Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraßen lokal aufgehoben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.08.2012, M 165 Beratung im Ortsbeirat: 2