Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 192, Gemarkung Frankfurt Bezirk 21, Flur 331, Flurstück 86/3 tlw. und Flur 330 Flurstück 7/1 tlw.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Das Gebäude Eckenheimer Landstraße 192 ist von der Stadt - Grünflächenamt - derzeit an die Friedhofsgärtner Frankfurt Immobilien und Dienstleistung GmbH (FFID) vermietet. Die FFID möchte das denkmalgeschützte Bestandsgebäude sanieren, durch einen Anbau ergänzen sowie Fertiggaragen als Lager errichten. Zur Sicherstellung der Finanzierung dieser Baumaßnahmen ist die FFID mit der Bitte an die Stadt herangetreten, ein Erbbaurecht an der Liegenschaft zu erhalten. Das Erbbaurecht liegt innerhalb des Geländes des Hauptfriedhofs. Der Erbbauberechtigte steht derzeit noch in Abstimmung mit der Bauaufsicht Frankfurt zu dem von ihm geplanten Bauvorhaben. Da das Erbbaurecht zur Umsetzung des Bauvorhabens dient, wird der Erbbauvertrag zunächst aufschiebend bedingt geschlossen. Liegt bis spätestens zwei Jahre nach Beurkundung dieses Vertrages keine Baugenehmigung der Bauaufsicht Frankfurt vor, fällt die aufschiebende Bedingung aus und es kommt kein rechtskräftiger Erbbauvertrag zustande. Es verbleibt dann bei dem Mietverhältnis mit der FFID. Aktuell beträgt der von der FFID entrichtete Mietzins monatlich 755,41 € somit jährlich 9.064,92 €. Im Hinblick auf den deutlich über der aktuellen Mietpreiszahlung liegenden Erbbauzins ist die Vergabe des Erbbaurechts für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft. Durch die Vergabe des Erbbaurechts an die FFID müssen aufwendige und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen an dem in die Jahre gekommenen und unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden und die Stadt sichert sich an diesem Standort langfristig eine friedhofsbezogene Nutzung.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es bleibt bei der Vermietung der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 192 an die Friedhofsgärtner, eine Sanierung wird vorerst nicht erfolgen können und die Bauunterhaltung verbleibt bei der Stadt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht an die FFID.
D. Klimaschutz
Keine.