Geförderter Wohnraum im Projekt „Riverpark Suites, Wiesenhüttenstraße 10“ Bauherr: German Estate Group AG (GEG) hier: Abweichung von den geltenden Förderrichtlinien „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förder
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 111
Betreff: Geförderter Wohnraum im Projekt "Riverpark Suites, Wiesenhüttenstraße 10" Bauherr: German Estate Group AG (GEG) hier: Abweichung von den geltenden Förderrichtlinien "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.05.2018, § 2722 (M 72) I. Den nachfolgend aufgeführten Abweichungen von den Förderrichtlinien "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" (§ 2722 v. 24.05.2018) und "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" (§ 1698 v. 31.08.2017) wird zur Förderung von 31 Wohnungen im Projekt "Riverpark - Wiesenhüttenstr.10" wie folgt zugestimmt (die Abweichungen sind jeweils unterstrichen): Ziffer 1: Förderungsfähige Maßnahmen "1.1 Gefördert wird der Bau Ersterwerb von abgeschlossenen Mietwohnungen, gemäß Ziff.
- 2 die durch: 1.1.1 Baumaßnahmen in einem neuen Gebäude, (...)entstehen." Ziffer 7: Antrag auf Förderung 7.1
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. II. Der Magistrat (Dezernent für Planen und Wohnen) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung von Förderanträgen der Erwerber der 31 Wohnungen im Projekt "Riverpark", Darlehen und Zuschüsse zur Wohnungsbauförderung zu bewilligen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Teilfinanzhaushalts der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen und 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen erfolgt. Begründung: A. Zielsetzung Auf Basis einer Vereinbarung zwischen der German Estate Group AG (GEG) und dem Planungsdezernenten ist beabsichtigt, im Bauvorhaben "Riverpark - Wiesenhüttenstraße 10", insgesamt 31 Wohnungen im Rahmen des "Frankfurter Programms für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" zu errichten. Die GEG AG ist bei diesem Bauvorhaben als Projektentwickler tätig, mit dem Ziel die entstehenden Wohnungen nach Fertigstellung zu verkaufen. Eine Förderung des Erwerbs von neu gebauten, mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen ist nach den städtischen Richtlinien nicht möglich. Mit einem Beschluss über die vorliegenden Abweichungen von den städtischen Förderrichtlinien, wird ausnahmsweise die Möglichkeit einer Förderung des Erwerbs einzelner Wohnungen eröffnet. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die zwischen einem bestehenden Hochhaus und der Straße "Untermainkai" gelegene Fläche des Baugrundstücks "Wiesenhüttenstraße 10" ist zur Bebauung mit zwei 6 bzw. 7-geschossigen Mehrfamilienhäusern in Blockrandbebauung mit einer mehrgeschossigen Tiefgarage vorgesehen. Die GEG AG wird 3.400 m2 BGF Wohnen im geförderten Wohnungsbau (Förderweg 1 und 2) errichten. Die GEG AG kann als Bauträger nach der aktuellen "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Wohnraumförderung" (vom - Juni 2018) keinen Förderantrag stellen. Nach der Landesrichtlinie sind Bauträger, die "Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, nicht antragsberechtigt" (Ziff. 1.4 Abs. 1, Satz 2). Die GEG AG beabsichtigt den Verkauf der Förderwohnungen an private Einzelinvestoren. Dies ist nach der aktuellen Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung möglich. Dort ist "der Ersterwerb von neugebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen" prinzipiell förderfähig (Ziffer 1.2.1, Abs. 2.). Nach den städtischen Richtlinien ist dies dagegen nicht förderfähig. Nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" ist ausschließlich der Bau von Wohnungen aber nicht ihr Erwerb förderfähig. Um das vorliegende Projekt zu ermöglichen und 31 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu erhalten, wird hiermit eine Ausnahmeregelung geschaffen. Die erforderlichen Landesmittel und kommunalen Mittel zur Förderung der Wohnungen sind reserviert. D. Kosten
- Investitionsbedarf Es entsteht kein zusätzlicher Investitionsbedarf. Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushalts-ansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Finanzplanungszeitraum 2019 sind Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen und 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen angemeldet.
- Finanzbedarfszeitraum 2019 ff
- Folgeinvestition entfällt
- Kalkulatorische Verzinsung beträgt Förderbetrag / 2 x 2,75 %
- Jahreserträge aus den Darlehensrückflüssen;
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfällt