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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Wohnbaufördermittel effizient einsetzen

Vorlagentyp: E CDU GRÜNE

Inhalt

Etatantrag vom 15.02.2013, E 2

Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Wohnbaufördermittel effizient einsetzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Der Magistrat wird gebeten, die Richtlinien des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau in Punkt 4.1. dahin gehend zu überarbeiten, dass für künftig zu fördernde Projekte die maximal zulässigen Wohnungsgrößen abgesenkt werden: für Zwei-Personen-Haushalte von 80 m2 auf 68 m2, für Drei-Personen-Haushalte von 93 m2 auf 79 m2, für Vier-Personen-Haushalte von 106 m2 auf 90 m2, für Fünf-Personen-Haushalte von 119 m2 auf 101 m2, für Sechs-Personen-Haushalte von 132 m2 auf 112 m2, für jedes weitere Haushaltsmitglied von 13 m2 auf 11 m2. Außerdem soll ein Punkt 4.3. mit der Empfehlung in die Richtlinien aufgenommen werden, dass ein Teil der Wohnungen mit einem Zimmer mehr konzipiert wird, als für die jeweilige Haushaltsgröße normalerweise vorgesehen - also beispielsweise für Zwei-Personen-Haushalte auch Drei-Zimmer-Wohnungen angeboten werden etc. Der Magistrat wird gebeten, nach drei Jahren zu berichten, welche Auswirkungen die Änderungen nach (a) und ggf. (b) auf die Inanspruchnahme des Programms und den damit geförderten Wohnungsbau gehabt haben, und ob danach Modifikationen für angebracht gehalten werden. b) Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu Mietanpassungen in Punkt 5.5.2 der Richtlinien des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau dahin gehend zu überarbeiten, dass maßvolle Anpassungen der Einstiegsmiete ermöglicht werden, jedoch die Intention des Förderprogramms (Abschlag von der Marktmiete bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete) erhalten bleibt. Für die Neuvermietung soll eine Regelung vorgeschlagen werden, die der Entwicklung der Vergleichsmieten Rechnung trägt und damit spätere sprunghafte Mietanstiege vermeidet. Begründung: Zu (a): Nur für Ein-Personen-Haushalte gilt derzeit dieselbe maximal zulässige Wohnungsgröße wie im ersten Förderweg. Bei Zwei-Personenhaushalten werden die dortigen Vorgaben um ca. 33 Prozent, bei den anderen Haushaltsgrößen um ca. 25 Prozent überschritten. Diese großzügig bemessenen Wohnungsgrößen erhöhen zum einen sowohl die Baukosten als auch die erforderlichen Fördermittel. Zum anderen entsprechen die derzeit zulässigen Wohnungsgrößen oftmals nicht den Wünschen der Berechtigten, da durch das Mehr an Quadratmetern sich sowohl die Miete als auch die Nebenkosten verteuern. Die zulässigen Wohnungsgrößen sollen deshalb um ca. 15 Prozent abgesenkt werden. Hinsichtlich der Zimmeranzahl je Haushaltsgröße enthalten die Richtlinie des Frankfurter Programms keine Vorgaben. Die Bauherren orientieren sich jedoch in der Regel an den Richtlinien des ersten Förderweges bzw. dem "Üblichen", wodurch z.B. für Zwei-Personen-Haushalte nur Zwei-Zimmerwohnungen entstehen, die wiederum für Alleinerziehende oder Seniorenwohngemeinschaften, die beide im Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau ausdrücklich als Zielgruppen genannt werden, nicht geeignet sind. Zu (b): Die bisherige Formulierung in den Richtlinien ist nicht eindeutig, da lediglich allgemein auf die Vorschriften des BGB verwiesen wird. Bei böswilliger Interpretation könnten darunter auch Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) verstanden werden, ohne dass danach weiter der Abschlag von 30% bzw. 10% gegenüber der Marktmiete gilt, was der Intention dieses Förderprogramm zuwider laufen würde. Bislang gab es keine diesbezüglichen Konfliktfälle, da die ersten mit Mitteln dieses Förderprogramms errichteten Wohnungen erst 2010 gebaut wurden. Dies könnte sich jedoch mit Inkrafttreten des nächsten Mietspiegels ändern.