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Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 131 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1.) Ziffer 1.2.1 wie folgt geändert wird: Neubauten nach Ziff. 1.1.1, die die Anforderungen der jeweils gültigen EnEV um 30% unterschreiten. 2.) Ziffer 5.1 wie folgt geändert wird: Die Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung mit drei Einkommensstufen. Die Bindungen beginnen mit dem Erstbezug und enden mit Ablauf des zwanzigsten Jahres. Längere Bindungen können vereinbart werden. 3.) Ziffer 5.2 wie folgt geändert wird: (...) , so unterliegen die Wohnungen noch bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Jahr der Rückzahlung der Zweckbindung, längstens jedoch bis zum planmäßigen Bindungsende. Begründung: Der Magistrat begründet die Notwendigkeit einer Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau u. a. mit der bisher eher zurückhaltenden Inanspruchnahme des Förderprogramms. Die vom Magistrat vorgelegte Neufassung ist jedoch nicht geeignet, die Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen. Im Gegenteil. Ziffer 1.2.1: Die Vorgaben zu den energetischen Standards tragen dazu bei, die immer wieder in ihrer Höhe beklagten Baukosten weiter steigen zu lassen. Ziffern 5.1 und 5.2: Die Verlängerung der Zweckbindung wird die Akzeptanz des Förderprogrammes eher sinken lassen als befördern. Überzogene energetische Standards und die Ausweitung der Zweckbindung wirken sich insgesamt nachteilig für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in geförderte Immobilien aus. Die eigentliche Absicht des Magistrates, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird somit konterkariert.

Inhalt

Antrag vom 30.08.2017, NR 390

Betreff: Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 131 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass

  1. ) Ziffer 1.2.1 wie folgt geändert wird: Neubauten nach Ziff. 1.1.1, die die Anforderungen der jeweils gültigen EnEV um 30% unterschreiten. 2.) Ziffer 5.1 wie folgt geändert wird: Die Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung mit drei Einkommensstufen. Die Bindungen beginnen mit dem Erstbezug und enden mit Ablauf des zwanzigsten Jahres. Längere Bindungen können vereinbart werden. 3.) Ziffer 5.2 wie folgt geändert wird: (...) , so unterliegen die Wohnungen noch bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Jahr der Rückzahlung der Zweckbindung, längstens jedoch bis zum planmäßigen Bindungsende. Begründung: Der Magistrat begründet die Notwendigkeit einer Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau u. a. mit der bisher eher zurückhaltenden Inanspruchnahme des Förderprogramms. Die vom Magistrat vorgelegte Neufassung ist jedoch nicht geeignet, die Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen. Im Gegenteil. Ziffer 1.2.1: Die Vorgaben zu den energetischen Standards tragen dazu bei, die immer wieder in ihrer Höhe beklagten Baukosten weiter steigen zu lassen. Ziffern 5.1 und 5.2: Die Verlängerung der Zweckbindung wird die Akzeptanz des Förderprogrammes eher sinken lassen als befördern. Überzogene energetische Standards und die Ausweitung der Zweckbindung wirken sich insgesamt nachteilig für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in geförderte Immobilien aus. Die eigentliche Absicht des Magistrates, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird somit konterkariert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.09.2017

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 390 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD Linke FDP
Enthaltung:
Frankfurter BFF
Sitzung 16
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 390 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF
Enthaltung:
Frankfurter

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