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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2024

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

1) Es dient zur Kenntnis, dass für die 3-Jahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66)) für das Jahr 2024-2026 vorbehaltlich der Beschlussfassung über die jeweiligen Haushalte der Jahre 2024-2026 insgesamt 3.881 T € innerhalb der Produktgruppe 21.01, Kontengruppe 71, zur Verfügung stehen. Der Theaterbeirat hat in seinen Beratungen trotz eines als dringend notwendig erachteten Fördermittelzuwachses zur Stärkung und Weiterentwicklung der Freien Theaterszene Frankfurts, zumindest jedoch als zwingend notwendig in Höhe eines Inflationsausgleiches, vor dem Hintergrund der restriktiven städtischen Haushaltsvorgaben einen Fördervorschlag erarbeitet (siehe Anlage 1), der für die 3-Jahresförderung mit einem Fördervolumen von unverändert insgesamt 3.881 T € plant. Das Antragsvolumen seitens der jetzt zur Förderung vorgeschlagenen Theater betrug insgesamt 6.462 T €. Eine Budgetausweitung bezogen auf den städtischen Haushalt insgesamt erfolgt insofern nicht. 2) Der in Anlage 1 dargestellte Vorschlag zur Vergabe der 3-Jahresförderung ab dem 01.01.2024 (Vergabesumme 3.881.000 €) wird beschlossen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, diese Förderentscheidungen in den erläuternden Darstellungen der jeweiligen Haushaltspläne abzubilden, sie administrativ umzusetzen und die jeweilige Theaterarbeit der geförderten Institutionen unter Einbezug gemeinsam formulierter Ziele zu begleiten. Diese werden entsprechend der Anträge, der vorgesehenen Fördersumme, den daraus resultierenden Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen des Theaterbeirates hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Entwicklungen zwischen dem Kulturamt als zuständigem Fachamt des Magistrates und der jeweiligen Theaterinstitution abgestimmt. Maßgabe soll dabei zum einen die jeweils individuelle Theaterarbeit und deren Präsenz in Frankfurt am Main, zum anderen jedoch auch die Stärkung der gesamten Frankfurter Theaterlandschaft sein.

Begründung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66), wurde das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt und bezogen auf die Förderdauer von jeweils 3 Jahren mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert. Gemäß diesem Auftrag hat der Magistrat durch das zuständige Kulturamt und die Geschäftsstelle des Theaterbeirats Frankfurt die Förderung im Rahmen des 3-Jahreszeitraumes ab dem 01.01.2024 im Herbst 2022 turnusgemäß ausgeschrieben und das Verfahren zur Vergabe eingeleitet. Dieses verläuft gemäß den geltenden Richtlinien mehrstufig. Der Theaterbeirat Frankfurt hat nach intensiver Prüfung der Antragsunterlagen und mehrtägigen Beratungen Empfehlungen ausgesprochen und dem Magistrat vorgelegt. Diese wurden intensiv gemeinsam erörtert, sodass in der Anlage ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag eingebracht wird. Für den Förderzeitraum ab 01.01.2024 wird vorgeschlagen, zwei Theaterinstitutionen (Die Druckerei und ID_Tanzhaus Frankfurt) erstmalig in die 3-Jahresförderung aufzunehmen, nähere Informationen hierzu finden sich auch in der Anlage 2. Bei diesen Neuaufnahmen steht die verstärkte Förderung des Tanzes und seiner infrastrukturellen Voraussetzungen in Frankfurt am Main im Vordergrund. Den nicht zur Förderung im Rahmen der Mehrjahresförderung ab 2024 vorgeschlagenen Theatern stehen die Möglichkeiten der Antragsstellung im Rahmen der Projektförderung sowie der kommenden Verfahren zur Vergabe der Mehrjahresförderung selbstverständlich weiter offen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 20
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT BFF-BIG FDP FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 23
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 25
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF

Verknüpfte Vorlagen