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Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Im Rahmen des Klimawandels ist neben steigenden Durchschnittstemperaturen mit immer häufigeren Extremwetterereignissen und sich verändernden jahreszeitlichen Niederschlagsmustern zu rechnen. Diese können durch höhere Verdunstung von Wasser u.a. zu langanhaltenden Dürreperioden ohne die zur Grundwasserneubildung ausreichenden Niederschlägen führen. Die Trinkwasserversorgung der Stadt erfolgt hauptsächlich aus Grundwasser. In einigen hessischen Kommunen führten langanhaltende Trockenperioden in den vergangenen Jahren bereits zu Versorgungsengpässen. Konkretes Ziel dieser Verordnung ist es sicherzustellen, dass die Bevölkerung in allen essenziellen Bereichen durchgängig und ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden kann. Durch die Verordnung wird, neben der Versorgungssicherheit und damit der Bewahrung der öffentlichen Ordnung, der sorgsamere Umgang mit der Ressource Wasser gefördert.

B. Finanzielle Auswirkungen

Alternative Lösungsvorschläge zur aufgezeigten Verfahrensweise sind nicht vorhanden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht die Einschränkung der Entnahme und Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in nachrangigen Bereichen. Der Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die durch den Wasserversorger in dessen Anlagen zur Verfügung gestellten Wassermengen aufgrund klimatischer oder anderer lokaler Besonderheiten nicht ausreichen, um die Bevölkerung im Stadtgebiet zu versorgen. Festgestellt wird der Notstand durch den Magistrat und gem. § 9 der Hauptsatzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main verkündet. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der Trinkwassernotstand dauert so lange an, bis die ausreichende Versorgung mit Wasser wieder sichergestellt ist. Der lokale Notstand endet ebenfalls, wenn ein durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgestellter überregionaler Wassernotstand beginnt, welcher weiterreichende Wasserverwendungsgebote als die in der hier vorgelegten Verordnung umfasst.

D. Klimaschutz

Es handelt sich um den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung, welche bei den an der Umsetzung beteiligten städtischen Ämtern (Umweltamt und Ordnungsamt) weder einen Investitionsbedarf noch Folgeinvestitionen auslöst. Zusätzliche Sach- und Personalkosten für den städtischen Haushalt entstehen dort ebenfalls nicht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines stadtweiten Trinkwassernotstands und den damit verbundenen Personalaufwendungen ist schwer planbar. Grundsätzlich besitzt die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main eine große Resilienz aufgrund vorausschauender Planungen, schonender Grundwasserbewirtschaftung sowie vorhandener Redundanzen. Daher erfolgt der Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung im Eintrittsfall mit den dann vorhanden Personalressourcen.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 10
TO II, TOP 48
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT
Ablehnung:
Linke
Sitzung 42
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF VOLT FRAKTION
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Linke ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei