Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Gewährung eines Gesamtinvestitionskostenzuschusses in Höhe von rund 1.211.555 Euro (brutto) zur Finanzierung der energetischen Ertüchtigung der Flachdächer durch Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage und Dachbegrünung) für das Gebäude der Feuer- und Rettungswache 1 (BKRZ-Gebäude) und die Mehrzweckhalle (MZH) auf dem Areal des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) in der Feuerwehrstraße 1 in Frankfurt-Eckenheim. Dabei wird für das BKRZ-Gebäude ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von rund 590.401 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 305.702 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" (PG 22.4), insgesamt rund 896.103 Euro (brutto) gewährt. Für das Gebäude der Mehrzweckhalle (MZH) wird ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von 223.406 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 92.046 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf", insgesamt rund 315.452 Euro (brutto) gewährt.
Begründung
A. Allgemeines
In den Gebäudeteilen der West- und Südseite der Feuer- und Rettungswache 1 (BKRZ-Gebäude) sowie der Mehrzweckhalle (MZH) im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst-Zentrum (BKRZ) in der Feuerwehrstraße 1 / Marbachweg in Eckenheim kam es in jüngster Vergangenheit häufig zu diversen Leckagen und starken Wassereinbrüchen im Dachbereich. Da die mehrfach durchgeführten Abdichtungsmaßnahmen zu keinem nachhaltigen Erfolg führten und bereits erhebliche Schädigungen an der Bausubstanz aufgetreten sind, war nur eine vollständige Dachsanierung der betreffenden Bereiche der beiden Gebäude sinnvoll, dringlich notwendig und nicht mehr herausschiebbar. In diesem Zuge wurden ebenfalls energetische Komponenten (Wärmedämmung nach GEG-30%-Standard) und Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage und Dachbegrünung) betrachtet und in der Planung berücksichtigt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Bauunterhaltungsmaßnahmen für eine reine Dachsanierung inklusive der verbesserten Wärmedämmung ohne Klimaanpassungskomponenten wurden zwischenzeitlich wegen der Dringlichkeit im Herbst 2023 beauftragt, durchgeführt und im 2. Quartal 2024 planmäßig abgeschlossen. Diese sind aus Bauunterhaltungsmitteln mit entsprechenden Mehrausgaben aus dem Budget der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernates IX finanziert worden. Eine Investitionsmaßnahme für die Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten ist jedoch nur bei Bereitstellung von Investitionskostenzuschüssen in der Höhe des Investitionsbedarfes möglich.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Eine ausführliche Bewertung der Maßnahme erfolgte im Rahmen des Exposés vom 31.03.2023 der AG "Gebäude und Liegenschaften" (siehe Anlage), einer ämterübergreifenden AG unter Federführung des Klimareferates im Umweltdezernat, verbunden mit der Empfehlung der Umsetzung als "Leuchtturmprojekt" im Rahmen des städtischen Klima-Allianz-Programms. Die energetische Dachsanierung mit der Planung von Klimakomponenten wurde in der Folge als Hauptprojekt im Rahmen der städtischen Verwaltungsrunde Ökoprofit(r) 2022/2023 prioritär vorangetrieben und führte gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Auszeichnung der BKRZ GmbH & Co. KG als Ökoprofit(r)-Betrieb 2024.
D. Klimaschutz
Eine zwischenzeitlich erfolgte detaillierte Kostenschätzung auf Basis von Teilberechnungen ergaben Investitionskosten für das BKRZ-Gebäude in Höhe rd. 896.103 Euro (brutto) und die Mehrzweckhalle in Höhe von rd. 315.452 Euro (brutto), damit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.211.555 Euro (brutto). Die benötigten Mittel werden als Investitionskostenzuschuss auf Basis der allgemeinen Zuschussrichtlinien bewilligt.