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Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 beschlossen hat, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre Anstrengungen verstärken wird, die Menge der nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überlassungspflichtigen Restabfällen im Stadtgebiet zu reduzieren. Hierzu soll sie
    • a)in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Abfallwirtschaft sowie weitere geeignete Maßnahmen die Vermeidung von Abfällen sowie die bessere Trennung verwertbarer Abfälle fördern,
    • b)private Initiativen, die sich im Stadtgebiet für die Vermeidung von Abfällen und das Recycling einsetzen, vernetzen und, wenn möglich, in die städtischen Vorhaben einbinden,
    • c)sich über die Vereinigung "Zero Waste Cities Europe" (https://zerowastecities.eu) mit anderen Städten vernetzen, die sich ebenfalls für eine Reduzierung der Restabfallmenge engagieren.
  2. Der als Anlage beigefügte Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Um auch nach außen zu dokumentieren, dass die Stadt Frankfurt am Main alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen ergreifen wird, um Ressourcen zu schonen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird der Magistrat beauftragt, a. die notwendigen Schritte zum Beitritt zu Zero Waste Cities Europe (https://zerowastecities.eu/) in die Wege zu leiten und b. die "Circular Cities Declaration" (https://circularcitiesdeclaration.eu/) zu unterzeichnen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Stadt Frankfurt am Main trägt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Verantwortung für die Organisation der Abfallentsorgung. Diese Funktion wird gemäß Aufgabengliederungsplan durch das Umweltamt wahrgenommen. Das KrWG sieht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 vor, dass Abfälle vorrangig zu vermeiden oder möglichst hochwertig zu verwerten sind. Dieser "Abfallhierarchie" genannte Grundsatz zieht sich seitdem durch das gesamte Abfallrecht mit all seinen Einzelnormen. Konkret ist in § 6 KrWG die folgende Rangfolge vorgesehen:

  1. Vermeidung,
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  4. Beseitigung.

B. Finanzielle Auswirkungen

Nach § 14 Abs. 1 KrWG gelten folgende Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen: - seit 01.01.2020: 50 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2025: 55 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2030: 60 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2035: 65 Gewichtsprozent. Diese Quoten werden in Frankfurt am Main derzeit noch deutlich verfehlt. Die verwertbaren Abfälle machten in den letzten Jahren maximal 40% aus.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Eine Sortieranalyse des eingesammelten Restmülls im Jahr 2011 ergab jedoch, dass dieser in Frankfurt am Main noch rund 70% Wertstoffe enthielt, insbesondere organische Abfälle (46%), Papier (12%) und Kunststoffe (7%). Eine im Juli 2020 vorgelegte bundesweite Sortieranalyse des Umweltbundesamtes kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf den Abfallgebührenhaushalt, denn Restmüll ist die Abfallfraktion, für die die höchsten Entsorgungskosten anfallen.

D. Klimaschutz

Die Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen aus privaten Haushalten sowie Kleingewerbe muss daher verbessert und der Anteil an Restmüll am Siedlungsabfall insgesamt reduziert werden.

Beratungsverlauf 20 Sitzungen

Sitzung 9
OBR 14
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 11
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 4
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU VOLT BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Sitzung 9
OBR 1
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke BFF Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 9
OBR 6
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 6
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 9
OBR 15
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 12
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 2
TO I, TOP 35
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 30 wird bis zur Vorstellung des Themas zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 10
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 13
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
OBR 7
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 9
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 9
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 5
TO I, TOP 59
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 3
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 11
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 10
OBR 2
TO I, TOP 15
Angenommen
Auskunftsersuchen V 389 2022 1. Die Vorlage M 30 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung zur Thematik stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle

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