Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 beschlossen hat, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre Anstrengungen verstärken wird, die Menge der nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überlassungspflichtigen Restabfällen im Stadtgebiet zu reduzieren. Hierzu soll sie
- a)in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Abfallwirtschaft sowie weitere geeignete Maßnahmen die Vermeidung von Abfällen sowie die bessere Trennung verwertbarer Abfälle fördern,
- b)private Initiativen, die sich im Stadtgebiet für die Vermeidung von Abfällen und das Recycling einsetzen, vernetzen und, wenn möglich, in die städtischen Vorhaben einbinden,
- c)sich über die Vereinigung "Zero Waste Cities Europe" (https://zerowastecities.eu) mit anderen Städten vernetzen, die sich ebenfalls für eine Reduzierung der Restabfallmenge engagieren.
- Der als Anlage beigefügte Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Um auch nach außen zu dokumentieren, dass die Stadt Frankfurt am Main alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen ergreifen wird, um Ressourcen zu schonen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird der Magistrat beauftragt, a. die notwendigen Schritte zum Beitritt zu Zero Waste Cities Europe (https://zerowastecities.eu/) in die Wege zu leiten und b. die "Circular Cities Declaration" (https://circularcitiesdeclaration.eu/) zu unterzeichnen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main trägt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Verantwortung für die Organisation der Abfallentsorgung. Diese Funktion wird gemäß Aufgabengliederungsplan durch das Umweltamt wahrgenommen. Das KrWG sieht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 vor, dass Abfälle vorrangig zu vermeiden oder möglichst hochwertig zu verwerten sind. Dieser "Abfallhierarchie" genannte Grundsatz zieht sich seitdem durch das gesamte Abfallrecht mit all seinen Einzelnormen. Konkret ist in § 6 KrWG die folgende Rangfolge vorgesehen:
- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung.
B. Finanzielle Auswirkungen
Nach § 14 Abs. 1 KrWG gelten folgende Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen: - seit 01.01.2020: 50 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2025: 55 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2030: 60 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2035: 65 Gewichtsprozent. Diese Quoten werden in Frankfurt am Main derzeit noch deutlich verfehlt. Die verwertbaren Abfälle machten in den letzten Jahren maximal 40% aus.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Eine Sortieranalyse des eingesammelten Restmülls im Jahr 2011 ergab jedoch, dass dieser in Frankfurt am Main noch rund 70% Wertstoffe enthielt, insbesondere organische Abfälle (46%), Papier (12%) und Kunststoffe (7%). Eine im Juli 2020 vorgelegte bundesweite Sortieranalyse des Umweltbundesamtes kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf den Abfallgebührenhaushalt, denn Restmüll ist die Abfallfraktion, für die die höchsten Entsorgungskosten anfallen.
D. Klimaschutz
Die Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen aus privaten Haushalten sowie Kleingewerbe muss daher verbessert und der Anteil an Restmüll am Siedlungsabfall insgesamt reduziert werden.