Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
Dem Vorschlag des Magistrats, Herrn Frank Welsch-Lehmann zum Patientenfürsprecher für das Krankenhaus Nordwest zum 01.02.2021 zu wählen, wird zugestimmt.
Begründung
Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
1
Haupt-
und Finanzausschusses
TO I, TOP 20
Dem Vorschlag des Magistrats, Herrn Frank Welsch-Lehmann zum Patientenfürsprecher für das Krankenhaus Nordwest zum 01.02.2021 zu wählen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION IBF
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL Gartenpartei
Sitzung
2
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 16
Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION IBF
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL Gartenpartei