Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecherinnen/Patientenfürsprecher gemäß § 7 HKHG
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.02.2012, M 55
Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecherinnen/Patientenfürsprecher gemäß § 7 HKHG Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Personen vom Magistrat als Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen werden. Der Magistrat schlägt die nachstehend genannten Personen für das Amt der Patientenfürsprecherin/des Patientenfürsprechers bzw. Vertreterin/Vertreter in folgenden Krankenhäusern in Frankfurt am Main vor:
- Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Patientenfürsprecherin Frau Christa Hottenrott Patientenfürsprecherin Frau Trijntje Bulthuis Patientenfürsprecherin Frau Kerstin Keller
- Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Patientenfürsprecherin Frau Karin Baumann Patientenfürsprecherin
Frau Bettina Herwig - Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main Patientenfürsprecher
Herr Lothar Jung-Hankel - Clementine Kinderhospital Patientenfürsprecherin Frau Gabriele Eckermann
- Hospital zum heiligen Geist GmbH Patientenfürsprecherin Frau Sonja Eichner
- Krankenhaus Nordwest GmbH Patientenfürsprecherin Frau Ursula Erlenbach
- Bürgerhospital Frankfurt am Main e.V Patientenfürsprecherin Frau Christiane Wolff
- Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim Patientenfürsprecherin
Frau Beatrix Riesenhuber - Klinik Maingau vom Roten Kreuz N. N. Für die Klinik Maingau vom Roten Kreuz kann aufgrund des kurzfristigen Wechsels der bisherigen Patientenfürsprecherin zum Klinikum Frankfurt Höchst noch kein Ersatz vorgeschlagen werden. Der Magistrat wird darauf hinwirken, dass die Klinikleitung sich schnellstmöglich um eine geeignete Patientenfürsprecherin/einen Patientenfürsprecher bemüht. Die Anschriften der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sind dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Gemäß § 2 Abs. 2 HKHG gilt der § 7 "Patientenfürsprecher" nicht für Krankenhäuser, die von Religionsgemeinschaften oder diesen gleichgestellten oder ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform betrieben werden. In Frankfurt am Main sind daher in folgenden Krankenhäusern keine Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zu bestellen: - Frankfurter Diakonie Kliniken, - Krankenhaus Sachsenhausen des Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverbandes GmbH, - Katharina-Kasper gGmbH Frankfurt/Main, - Sankt Katharinen-Krankenhaus GmbH