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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 243

Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1337 (M 65) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Wiebke Anton - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Hospital zum Heiligen Geist zum 01.01.2018 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes (HKHG) wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke BFF FDP FRAKTION
Enthaltung:
AFD Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 20
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Enthaltung:
AFD Frankfurter ÖkoLinX-ARL

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