Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
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Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 243
Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1337 (M 65) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Wiebke Anton - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Hospital zum Heiligen Geist zum 01.01.2018 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes (HKHG) wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.