Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.10.2017, M 206
Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1337 (M 65) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Marion Weber - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Clementine Kinderkrankenhaus zum 01.01.2018 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Weber ist bereits Patientenfürsprecherin im Bürgerhospital Frankfurt und soll künftig mit Zustimmung des Krankenhausträgers, der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH, auch für das Clementine Kinderhospital als Patientenfürsprecherin tätig sein.