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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.10.2017, M 206

Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1337 (M 65) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Marion Weber - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Clementine Kinderkrankenhaus zum 01.01.2018 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Weber ist bereits Patientenfürsprecherin im Bürgerhospital Frankfurt und soll künftig mit Zustimmung des Krankenhausträgers, der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH, auch für das Clementine Kinderhospital als Patientenfürsprecherin tätig sein.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 15
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke BFF FRAKTION
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL
Sitzung 18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL