Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist.