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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG Schulz
Ablehnung:
Stadtv. Dr
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 37
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT Fraktion Bff-Big Stadtv. Dr Schulz
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei