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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Ulrich soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Ulrich nicht bei der Uniklinik angestellt ist und sich im Ruhestand befindet.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
Afd Ökolinx-Elf Gartenpartei