Rückbaukosten für die Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Bonames
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage OA 90 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Übergangsunterkunft, bestehend aus 8 Wohn- und einem Verwaltungsmodul, ist seit Juli 2016 in Betrieb. Die Anlage für soziale Zwecke wurde auf den Flächen vom Alten Flugplatz mit einer befristeten Nutzung bis zum 31.12.2018 genehmigt. Auf Grundlage der Sonderregelungen § 246 Abs. 14 BauGB wurde die Genehmigung durch die obere Bauaufsichtsbehörde bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Standort befindet sich im Außenbereich. Die Flächenknappheit und angespannte Immobilienmarktlage in Frankfurt am Main haben weiterhin Bestand. Ein Ersatzstandort für die Module konnte trotz größter Anstrengung und Zusammenarbeit mit den Ämtern nicht akquiriert werden. Die gesamte Anlage muss entsprechend der Nebenbestimmungen der Baugenehmigung B-2018-1343-3 zurückgebaut werden. Die Bauaufsichtsbehörde setzte fest, dass nach Ablauf der Befristung die Anlage innerhalb eines Monats vollständig zurückzubauen und innerhalb eines weiteren Monats die Flächen zu rekultivieren sind. Die Auflagen umfassen sämtliche Hoch- und Tiefbaumaßnahmen inkl. Vorgaben zur Renaturierung unter Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde. Im Einzelnen sind das: - Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen. - Rückbau der Fundamente, Leitungen und Verfüllen der hierdurch entstandenen Gräben unter Sicherstellung, dass Unter- und Oberboden getrennt voneinander und horizontweise aufgetragen werden unter Verwendung von schadstofffreiem und standorttypischem Bodenmaterial. - Beseitigen aufgetretener Verdichtungen in Ober- und Unterboden. - Einsäen der Wiesenflächen mit standorttypischer Saatgutmischung. - Befestigte Flächen sind entsprechend des Vorzustandes wiederherzustellen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) wurden 2016 die Bauherrenaufgaben für die Herrichtung der Unterkunft übertragen und die Kosten erstattet. Die in der Baugenehmigung festgesetzte Rückbauverpflichtung obliegt in Verbindung mit den vorbenannten Bauherrenaufgaben der KEG. Sie ist aufgefordert, alle mit der Verpflichtung einhergehenden Leistungen zu veranlassen. Dies umfasst die Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung des Rückbaus und der Renaturierung einschließlich der Koordinierung, Prüfung und Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung und dem Berichtswesen. Der KEG obliegt die Verpflichtung zur Einhaltung der national geltenden Rechtsvorschriften bei der Vergabe sämtlicher Leistungen, hier im Besonderen die Grundsätze des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Mit Ausschreibung der Rückbaumaßnahme werden die Weiterverwendung verbauter Materialien oder gar einzelne Module ermöglicht. Die Bieter werden aufgefordert, neben den Aufwendungen auch Guthaben der stofflichen Verwertung im Einzelnen zu benennen und zu beziffern.
D. Klimaschutz
Für den Rückbau die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von 776.832,00 € Die Kosten für den Rückbau der Maßnahme gliedern sich wie folgt: Alle entstehenden Kosten werden von der KEG vorgelegt und sind auf Nachweis zu erstatten. Der Mittelablauf erfolgt vollständig im Haushaltsjahr 2022.