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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 30.03.2017, A 180 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach In der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017 wurde die Zustimmung zur Vorlage M 34 vom 03.02.2017 beschlossen. Gegenstand der Vorlage war die Finanzierung der (bereits erfolgten) Errichtung einer Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes im Stadtteil Bonames/Kalbach. Für die Maßnahme wurden Mittel in Höhe von 5.400.000 Euro bewilligt und freigegeben. Die Anlage wurde Mitte 2016 ihrer Bestimmung übergeben. Sie besteht aus 8 Wohnmodulen, einem Verwaltungsmodul und ein Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung von 336 Flüchtlingen. Träger der Einrichtung ist das Diakonische Werk Frankfurt am Main. Die Baugenehmigung wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen werden. Die Flächen sind innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fläche spätestens ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand befindet. Die Vorlage enthält eine Auflistung der einzelnen Positionen, die jedoch nicht näher erläutert werden. Anhand der vorliegenden Angaben des Magistrats lässt sich die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht einmal ansatzweise beurteilen. So fehlen z.B. sämtliche Angaben über die Wohn- und Nutzflächen bzw. den umbauten Raum. Im Hinblick auf die begrenzte Nutzungsdauer von 2 1/2 Jahren erscheint die Wirtschaftlichkeit äußerst fraglich. Unklar ist auch die Gesamtfinanzierung des Projektes. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die Stadt Frankfurt keine direkten Zuweisungen für den Bau der Unterkunft erhält. Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber. Mit dieser Pauschale sind jedoch nicht nur die Kosten für die Unterkunft zu tragen, sondern auch alle weiteren Kosten, u.a. auch die für den Betreiber. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie groß ist die Wohn- bzw. Nutzfläche der errichteten Gebäude insgesamt ? 2. Was ist mit der Position 200 ("Herrichten und Erschließen") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 3. Was ist mit der Position 510 ("Geländeflächen") in der Vorlage M 34, konkret gemeint ? 4. Was ist mit der Position 610 ("Ausstattung") in der Vorlage M 34,konkret gemeint ? 5. Was ist mit der Position 700 ("Baunebenkosten/Planer") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 6. Was ist mit der Position 740 ("Gutachten und Beratung") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 7. Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat für den Abbau der Anlage im Januar 2019 und der nachfolgenden Rekultivierung der Flächen ? 8. Mit welchen weiteren Kosten pro in der genannten Unterkunft lebenden Asylbewerbern rechnet der Magistrat (d.h. ohne Unterkunft, aber mit Nebenkosten) ? 9. Welche Zahlungen hat der Magistrat mit dem Betreiber (Diakonisches Werk Frankfurt) vereinbart und welche Gegenleistung erbringt dieser dafür ? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.03.2017, A 176 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 246 Versandpaket: 05.04.2017 Aktenzeichen: 51