Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 30.03.2017, A 180 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz
Bonames/Kalbach In der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung
am 23.03.2017 wurde die Zustimmung zur Vorlage M 34 vom 03.02.2017 beschlossen.
Gegenstand der Vorlage war die Finanzierung der (bereits erfolgten) Errichtung
einer Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des ehemaligen
Flugplatzes im Stadtteil Bonames/Kalbach. Für die Maßnahme wurden Mittel in
Höhe von 5.400.000 Euro bewilligt und freigegeben. Die Anlage wurde Mitte 2016 ihrer Bestimmung
übergeben. Sie besteht aus 8 Wohnmodulen, einem Verwaltungsmodul und ein
Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung von 336 Flüchtlingen. Träger der
Einrichtung ist das Diakonische Werk Frankfurt am Main. Die Baugenehmigung
wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da
das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb
eines Monats zurückzubauen ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen
werden. Die Flächen sind innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule
und aller Nebenanlagen zu rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass
sich die Fläche spätestens ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand
befindet. Die Vorlage enthält eine Auflistung
der einzelnen Positionen, die jedoch nicht näher erläutert werden. Anhand der
vorliegenden Angaben des Magistrats lässt sich die Wirtschaftlichkeit des
Projektes nicht einmal ansatzweise beurteilen. So fehlen z.B. sämtliche Angaben
über die Wohn- und Nutzflächen bzw. den umbauten Raum. Im Hinblick auf die
begrenzte Nutzungsdauer von 2 1/2 Jahren erscheint die Wirtschaftlichkeit
äußerst fraglich.
Unklar ist auch die
Gesamtfinanzierung des Projektes. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die
Stadt Frankfurt keine direkten Zuweisungen für den Bau der Unterkunft erhält.
Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von
1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber. Mit dieser Pauschale sind jedoch
nicht nur die Kosten für die Unterkunft zu tragen, sondern auch alle weiteren
Kosten, u.a. auch die für den Betreiber. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie groß ist die Wohn- bzw. Nutzfläche der
errichteten Gebäude insgesamt ? 2. Was ist mit der Position 200 ("Herrichten und
Erschließen") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 3. Was ist mit der Position 510 ("Geländeflächen") in
der Vorlage M 34, konkret gemeint ? 4. Was ist mit der Position 610 ("Ausstattung") in
der Vorlage M 34,konkret gemeint ? 5. Was ist mit der Position 700
("Baunebenkosten/Planer") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 6. Was ist mit der Position 740
("Gutachten und Beratung") in der Vorlage M 34 konkret gemeint ? 7. Mit welchen Kosten rechnet der
Magistrat für den Abbau der Anlage im Januar 2019 und der nachfolgenden
Rekultivierung der Flächen ? 8. Mit welchen weiteren Kosten pro in der genannten
Unterkunft lebenden Asylbewerbern rechnet der Magistrat (d.h. ohne Unterkunft,
aber mit Nebenkosten) ? 9. Welche Zahlungen hat der Magistrat mit dem Betreiber
(Diakonisches Werk Frankfurt) vereinbart und welche Gegenleistung erbringt
dieser dafür ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
15.03.2017, A 176
Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 246
Versandpaket: 05.04.2017 Aktenzeichen: 51