Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach Die Vorlage A 176 wird durch die Anfrage A 180 ersetzt.
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 15.03.2017, A 176 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz
Bonames/Kalbach Die Vorlage A 176 wird durch die Anfrage A 180
ersetzt. Mit der Vorlage M 34 vom 03.02.2017 beantragt der
Magistrat die (nachträgliche) Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu
einer Ausgabe in Höhe von € 5,4 Mio für die Errichtung einer Modulanlage
zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes im
Stadtteil Bonames/Kalbach. Projektiert wurde die Errichtung von 8 Wohnmodulen,
einem Verwaltungsmodul und ein Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung
von 336 Flüchtlingen. Die Baugenehmigung wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO
befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da das Bauvorhaben gemäß § 35
Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen
ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen werden. Die Flächen sind
innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu
rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fläche spätestens
ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand befindet. Das Diakonische Werk Frankfurt, das zuvor die
Notunterkunft in der Sporthalle Kalbach betrieben hatte, wurde als Betreiber
eingesetzt. Am 07.03.2016 wurde mit den Arbeiten zur Aufstellung der
Modulanlage begonnen. Das Verwaltungsmodul und die ersten 4 Wohnmodule konnten
am 21.05.2016 abgenommen werden. Die Anlage ist seit dem 14.07.2016 mit ca. 330
Asylbewerbern belegt. Die Vorlage enthält eine Auflistung der einzelnen
Positionen, die jedoch nicht näher erläutert werden. Unklar ist daher z.B., was
mit den Positionen 200 ("Herrichten und Erschließen") bzw. 210 ("Herrichten")
gemeint sein soll. Ähnliches gilt für die Positionen 510 ("Geländeflächen"),
600 ("Ausstattung/Kunstwerke"), 610 ("Ausstattung"), 700
("Baunebenkosten/Planer") und 740 ("Gutachten und Beratung"). Unklar ist auch die Gesamtfinanzierung des Projektes.
Der Magistrat führt hierzu aus, dass die Stadt Frankfurt keine direkten
Zuweisungen für den Bau der Unterkunft erhält. Das Land Hessen trägt jedoch
eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen
Asylbewerber. Mit dieser Pauschale sind jedoch nicht nur die Kosten für die
Unterkunft zu tragen, sondern auch alle weiteren Kosten, u.a. auch die für den
Betreiber. Vor diesem Hintergrund fragen wir den
Magistrat: 1. Was ist mit der Position 200
("Herrichten und Erschließen") konkret gemeint ? 2. Was ist mit der Position 210 ("Herrichten")
konkret gemeint ? 3. Was ist
mit der Position 510 ("Geländeflächen"), konkret gemeint ? 4. Was ist mit der Position 600
("Ausstattung/Kunstwerke"), konkret gemeint ? 5. Was ist mit der Position 610
("Ausstattung"),konkret gemeint ? 6. Was ist mit der Position 700
("Baunebenkosten/Planer") konkret gemeint ? 7. Was ist mit der Position 740 ("Gutachten und
Beratung").konkret gemeint ? 8. Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat für den
Abbau der Anlage im Januar 2019 und der nachfolgenden Rekultivierung der
Flächen ? 9. Mit welchen
weiteren Kosten pro in der genannten Unterkunft lebenden Asylbewerbern rechnet
der Magistrat (d.h. ohne Unterkunft, aber mit Nebenkosten) ? 10. Welche Zahlungen hat der
Magistrat mit dem Betreiber (Diakonisches Werk Frankfurt) vereinbart und welche Gegenleistung erbringt dieser dafür ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 34
Anfrage vom
30.03.2017, A 180
Versandpaket: 22.03.2017 Aktenzeichen: 51