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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach Die Vorlage A 176 wird durch die Anfrage A 180 ersetzt.

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.03.2017, A 176 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach Die Vorlage A 176 wird durch die Anfrage A 180 ersetzt. Mit der Vorlage M 34 vom 03.02.2017 beantragt der Magistrat die (nachträgliche) Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu einer Ausgabe in Höhe von € 5,4 Mio für die Errichtung einer Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes im Stadtteil Bonames/Kalbach. Projektiert wurde die Errichtung von 8 Wohnmodulen, einem Verwaltungsmodul und ein Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung von 336 Flüchtlingen. Die Baugenehmigung wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen werden. Die Flächen sind innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fläche spätestens ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand befindet. Das Diakonische Werk Frankfurt, das zuvor die Notunterkunft in der Sporthalle Kalbach betrieben hatte, wurde als Betreiber eingesetzt. Am 07.03.2016 wurde mit den Arbeiten zur Aufstellung der Modulanlage begonnen. Das Verwaltungsmodul und die ersten 4 Wohnmodule konnten am 21.05.2016 abgenommen werden. Die Anlage ist seit dem 14.07.2016 mit ca. 330 Asylbewerbern belegt. Die Vorlage enthält eine Auflistung der einzelnen Positionen, die jedoch nicht näher erläutert werden. Unklar ist daher z.B., was mit den Positionen 200 ("Herrichten und Erschließen") bzw. 210 ("Herrichten") gemeint sein soll. Ähnliches gilt für die Positionen 510 ("Geländeflächen"), 600 ("Ausstattung/Kunstwerke"), 610 ("Ausstattung"), 700 ("Baunebenkosten/Planer") und 740 ("Gutachten und Beratung"). Unklar ist auch die Gesamtfinanzierung des Projektes. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die Stadt Frankfurt keine direkten Zuweisungen für den Bau der Unterkunft erhält. Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber. Mit dieser Pauschale sind jedoch nicht nur die Kosten für die Unterkunft zu tragen, sondern auch alle weiteren Kosten, u.a. auch die für den Betreiber. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Was ist mit der Position 200 ("Herrichten und Erschließen") konkret gemeint ? 2. Was ist mit der Position 210 ("Herrichten") konkret gemeint ? 3. Was ist mit der Position 510 ("Geländeflächen"), konkret gemeint ? 4. Was ist mit der Position 600 ("Ausstattung/Kunstwerke"), konkret gemeint ? 5. Was ist mit der Position 610 ("Ausstattung"),konkret gemeint ? 6. Was ist mit der Position 700 ("Baunebenkosten/Planer") konkret gemeint ? 7. Was ist mit der Position 740 ("Gutachten und Beratung").konkret gemeint ? 8. Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat für den Abbau der Anlage im Januar 2019 und der nachfolgenden Rekultivierung der Flächen ? 9. Mit welchen weiteren Kosten pro in der genannten Unterkunft lebenden Asylbewerbern rechnet der Magistrat (d.h. ohne Unterkunft, aber mit Nebenkosten) ? 10. Welche Zahlungen hat der Magistrat mit dem Betreiber (Diakonisches Werk Frankfurt) vereinbart und welche Gegenleistung erbringt dieser dafür ? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.02.2017, M 34 Anfrage vom 30.03.2017, A 180 Versandpaket: 22.03.2017 Aktenzeichen: 51